Beschlussvorlage - 0664/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 12.07.2010:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

Herrn Martin Erlmann, Hilgenland 13, 58099 Hagen

 

als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetrieb am 12.07.2010 zu entsenden.

 

Er wird beauftragt,

 

1.         den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

 

2.         die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten sowie

 

3.         den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 20.09.2010.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 beschlossen, Herrn Jörg Klepper, Hügelstrasse 16, 58099 Hagen als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HEB-GmH – Hagener Entsorgungsbetrieb am 12.07.2010 zu entsenden.

 

Durch einen kurzfristigen Notfalleinsatz der Freiwilligen Feuerwehr am 12.07.2010 konnte Herr Klepper die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der HEB GmbH – Hagener Entsorgungsbetrieb nicht rechtswirksam vertreten.

 

Stattdessen wurde Herr Martin Erlmann, Hilgenland 13, 58099 Hagen bevollmächtigt, die Stadt Hagen in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HEB GmbH – Hagener Entsorgungsbetrieb am 12.07.2010 rechtswirksam zu vertreten.

 

Aufgrund der kurzfristigen Teilnahmeabsage des Herrn Klepper, war es nicht möglich, ein entsprechendes politisches Gremium zu erreichen. Daher war ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied (Vorlage 0656/2010) erforderlich.

 

 

Die Vorlage 0656/2010 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen