Beschlussvorlage - 0664/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetriebhier: Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO
NRW vom 12.07.2010:
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt,
Herrn Martin Erlmann, Hilgenland 13, 58099 Hagen
als
stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen für die ordentliche
Gesellschafterversammlung der HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetrieb am
12.07.2010 zu entsenden.
Er wird
beauftragt,
1. den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 in der vorgelegten Form
festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
2. die
Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten
sowie
3. den
vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen und den
Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu
erteilen.
Die
Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 20.09.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am
08.07.2010 beschlossen, Herrn Jörg Klepper, Hügelstrasse 16, 58099 Hagen als
stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zu der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der HEB-GmH – Hagener Entsorgungsbetrieb am
12.07.2010 zu entsenden.
Durch einen kurzfristigen Notfalleinsatz der
Freiwilligen Feuerwehr am 12.07.2010 konnte Herr Klepper die Stadt Hagen in der
Gesellschafterversammlung der HEB GmbH – Hagener Entsorgungsbetrieb nicht
rechtswirksam vertreten.
Stattdessen wurde Herr Martin Erlmann, Hilgenland 13,
58099 Hagen bevollmächtigt, die Stadt Hagen in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der HEB GmbH – Hagener Entsorgungsbetrieb am
12.07.2010 rechtswirksam zu vertreten.
Aufgrund der kurzfristigen Teilnahmeabsage des Herrn Klepper, war es
nicht möglich, ein entsprechendes politisches Gremium zu erreichen. Daher war
ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister und einem
Ratsmitglied (Vorlage 0656/2010) erforderlich.
Die
Vorlage 0656/2010 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
861,6 kB
|
