Beschlussvorlage - 0778/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages:Spielhalle mit 4 Spielstätten mit Gebäudeerweiterung des vorh./ehem. Getränkemarktesauf dem Grundstück Rolandstraße 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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06.10.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt
folgender Nutzungsänderungsantrag vor:
Spielhalle mit 4
Spielstätten mit Gebäudeerweiterung des vorh./ehem. Getränkemarktes auf dem
Grundstück Rolandstraße 33
Gemarkung Haspe, Flur 15,
Flurstücke 31 und 43.
Die Bauvoranfrage war unter
dem Aktenzeichen 2/63/A/0061/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 2.9.10.
Das o.g. Grundstück liegt im
Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/06 (580)
„Schlackenmühle“.
Zielsetzung dieses
Bebauungsplanverfahrens wird die Ausweisung von Gewerbegebieten mit der
Einschränkung von Einzelhandel sein.
Die beantragte Nutzung als Spielhalle ist als
Vergnügungsstätte einzustufen. Nach
§ 8 (3) Nr. 3 BauNVO können in Gewerbegebieten
Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden.
Der Erteilung einer Ausnahme im Sinne von § 8 (3) Nr.
3 BauNVO an dieser
angefragten Stelle stehen besondere städtebauliche
Gründe entgegen:
Die Stadt Hagen verfolgt auch im Rahmen ihrer
Bauleitplanung in besonderem Maße die Ansiedlung von Gewerbe. Aufgrund der
topographischen Situation in Hagen stehen hierfür nur noch wenige geeignete
Flächen zur Neuausweisung zur Verfügung. Die Neuausweisung wird zusätzlich
dadurch erschwert, dass im Rahmen einer Bedarfsprüfung durch die
Bezirksregierung Arnsberg zunächst die Flächen in den vorhandenen Gebieten
entsprechend entwickelt und ausgeschöpft werden sollen.
Davon abweichende Nutzungen, z. B. durch
Vergnügungsstätten, gehen somit zu Lasten der gewerblichen Flächenbilanz. Die
Stadt Hagen ist daher in besonderem Maß gehalten, bei ihren Gewerbeansiedlungen
verstärkt auf eine Innenentwicklung bestehender Gewerbegebiete zu setzen.
Dem Vorhaben wurde somit in der o.g.
Baugesuchskonferenz nicht zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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362,7 kB
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