Beschlussvorlage - 0709/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I, 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg -Vereinfachte Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)hier:Beschluss gemäß § 10 BauGB (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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31.08.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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09.09.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.09.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I, 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 18.08.2010 gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 18.08.2010 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die Änderung umfasst den Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - Die Fläche liegt nördlich des Konrad-Adenauer-Ringes und westlich der Rehstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Die Rechtskraft der Planung soll mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung im zweiten Halbjahr 2010 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I, Gewerbegebiet - Berliner
Straße/Rehsieper Weg - wurde
durchgeführt, um für diesen Bereich die Nutzung "Einzelhandel"
auszuschließen, damit die umliegenden Stadtteilzentren für
Einzelhandelsansiedlungen auch weiterhin attraktiv bleiben.
Gleichzeitig
wurde der Ausbau der Rehstraße noch einmal überplant, die Verkehrsfläche wurde
verbreitert.
Das
Verfahren zur Einleitung der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB und auch
die Durchführung der Offenlegung des
Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung,
Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - (vereinfachtes Verfahren
nach § 13 Baugesetzbuch) wurde am
10.06.2010 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 28.06.2010 bis 28.07.2010 statt.
Folgende
Behörden und Träger öffentlicher Belange haben zu dem Verfahren Stellung
genommen:
- SIHK, Hagen Untere Bodenschutzbehörde,
Hagen
- Untere
Bodenschutzbehörde, Hagen
Von
Bürgern wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.
Aufgrund
der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde werden die Begründung und der
Bebauungsplan durch eine neue Fassung ersetzt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
SIHK, Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, vom 27.07.2010 die
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.
3/89 Teil I, 1. Änderung, Gewerbegebiet
- Berliner Straße/Rehsieper Weg – vorgebracht wurden.
Das Einzelhandels-und Zentrenkonzept
der Stadt Hagen, erstellt im April 2009, sieht Zielsetzungen und definierte
Ausnahmen, wie z. B. das „Handwerkerprivileg“ vor.
Es sollte die für das
Handwerkerprivileg bestehende Definition des Einzelhandelskonzeptes, die
·
Verkaufsfläche muss räumlich zugeordnet,
·
in betrieblichem Zusammenhang errichtet,
·
dem Hauptbetrieb flächenmäßig und umsatzmäßig deutlich untergeordnet sein
übernommen werden, insbesondere auch
um eine gesamtstädtisch einheitliche Vorgabe zu vertreten.
Eine Größenbeschränkung wäre aus
rechtlicher Sicht willkürlich und müßte städtebaulich begründet werden. Auch
nach Bestätigung des Gutachters wären dafür jeweils - zumindest stadtteilbezogene - Strukturuntersuchungen erforderlich. Aus der
Erfahrung mit anderen Städten hat sich ergeben, dass die genannte Definition
ausreichend ist, um betriebsspezifisch Verkaufsflächengrößen im Sinne des
Handwerkerprivilegs begrenzen zu können.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Unteren Bodenschutzbehörde, vom 29.07.2010 die zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I,
1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner
Straße/Rehsieper Weg – vorgebracht wurden.
Bei der hier vorliegenden Änderung
des Bebauungsplanes ist nicht vorgesehen den Umfang der Bauflächen zu ändern,
sondern es wird lediglich die Nutzung "Einzelhandel" ausgeschlossen
und die Verkehrsfläche aufgrund geänderter Anforderungen verbreitert.
Da an dem Umfang der seit dem
24.03.2001 rechtskräftigen Planung keine Änderungen vorgenommen werden, bleibt
es bei der Auffassung, dass bei fortbestehender Versiegelung des Geländes kein
akuter Sanierungbedarf vorliegt. Bei künftigen Baumaßnahmen wird durch
Einzelgutachten zu klären sein, in welchem Umfang saniert werden muss.
Deshalb wird die Begründung zum
Bebauungsplan um den Punkt "Altlasten"ergänzt und es werden
entsprechende textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Die
Kennzeichnung der Altlastenfläche wird bis zum Gehweg der heutigen Rehstraße
ergänzt
Den Anregungen wird entsprochen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,3 kB
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2
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61,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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102,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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82,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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267,3 kB
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