Beschlussvorlage - 0683/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächenbedarfe für Wohnen und Gewerbe im neuen Flächennutzungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die vom Rat im
Oktober 2009 beschlossenen Flächenpotentiale für Wohnen sind mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar. Bei den Wohnbauflächen ist eine weitere
Reduzierung erforderlich.
Begründung
Am 8.10.2009 hat der
Rat die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan-Vorentwurf mit den in
der Sitzung als Potential für Wohnen bzw. Gewerbe beschlossenen Flächen
einzubringen. Dem zuvor ging eine intensive Auseinandersetzung vor allem in den
einzelnen Stadtbezirken wie auch im Stadtentwicklungsausschuss über zukünftige
Flächen für Wohnen und Gewerbe.
Die Verwaltung hatte
zum Thema Wohnen Flächenvorschläge aus der Bürgerschaft, Verwaltung und Politik
in einer Größenordnung von 258,8 ha zu prüfen. Demgegenüber stand ein durch die
Bezirksregierung Arnsberg anerkannter Bedarf in Höhe von 55,9 ha. Aufgrund der
Beschlusslage vom Oktober 2009 stand nunmehr ein Flächenkontingent von 93,5 ha
(davon 43,8 ha aus dem alten FNP+ 49,7 ha neue Flächenvorschläge) dem
anerkannten Bedarf von 55,9 ha gegenüber. Die Flächenkontingente wurden
nochmals hinsichtlich ihrer tatsächlichen Bebaubarkeit überprüft. Dabei wurden
Flächen, die als Neuausweisung auftauchen, deren Bebauung mittlerweile aber
bereits realisiert ist, wie z. B. die
Pferdewiese oder die Fläche an der Liebigstraße herausgerechnet. Ebenso wurden
Flächen, deren Bebauung nur langfristig zu realisieren ist, wie z. B.
kleingärtnerisch genutzte Flächen, Hausgärten oder auch mit anderweitigen Nutzungen
wie Gärtnereien (Beispiel Boelerheide) belegte Bereiche herausgenommen. So konnte das Flächenkontingent
um weitere 22,9 ha reduziert werden, so dass dem anerkannten Bedarf von 55,9 ha
noch 70,6 ha gegenüber stehen.
Nach dem Übergang der
Regionalplanung auf den RVR in Essen hat die Verwaltung im Februar diese
Problematik vorgestellt und die vom Rat beschlossenen Planunterlagen zur
Prüfung hinterlassen. Ergebnis der bisherigen Gespräche ist, dass der von der Bezirksregierung
Arnsberg ermittelte Bedarf grundsätzlich vom RVR bestätigt wird. Würde man
aufgrund aktueller Prognosewerte erneut rechnen, würde die Zahl angesichts der
stark sinkenden Bevölkerungszahlen sogar noch bedeutend niedriger ausfallen. Aufgrund
dieser Problematik wird die Stadt Hagen ihre Wünsche bezüglich neuer Wohnbauflächen
weiter reduzieren müssen.
Die Problematik sieht
beim Thema Gewerbe etwas anders aus. Mit dem Mengengerüst aus der
Beschlussfassung vom 8.10.2009 liegen wir knapp unterhalb des anerkannten
Bedarfs von 108,6 ha. Hier gibt es im wesentlichen Diskussionsbedarf
hinsichtlich der Einschätzung einzelner Flächenpotenziale wie z.B. Böhfeld im
Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
Zur Erläuterung der
Thematik wird ein Vertreter der Regionalplanungsbehörde an der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses teilnehmen.

14.09.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht
der Verwaltung sowie die Stellungnahme des RVR zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Hagen vorgesehenen Flächenbedarfe in Verhandlungen mit
dem Regionalverband Ruhr in Essen zu vertreten und zum Erfolg zu bringen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |