Beschlussvorlage - 0630-1/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung gemäß § 6 I der Geschäftsordnung des Rates:Erwartete Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2011/2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
In der Sitzung des
Schulausschusses am 06.07.2010 hatte die Verwaltung zugesagt, für die nächste
Sitzung des Schulausschusses die Zahl der erwarteten Schulanfängerinnen und
Schulanfänger zum Schuljahr 2011/2012 zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt
mit der beigefügten Tabelle.
In dieser Tabelle sind zum
einen aufgelistet für alle städtischen Grundschulen die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 je Schule und ihre Aufteilung auf die
gebildeten Klassen für die Jahre 2007 bis 2009. Grundlage ist die
Schulstatistik zum 15. Oktober der jeweiligen Jahre. Des Weiteren ist
aufgelistet die Anzahl der zum Schuljahr 2010/2011 angemeldeten Schülerinnen
und Schüler.
In der letzten Spalte der
Tabelle sind die erwarteten Lernanfängerkinder für das Schuljahr 2011/2012 auf
die ehemaligen Schulbezirke der städtischen Gemeinschaftsgrundschulen
verteilt. Hinsichtlich der Gesamtzahl der Lernanfängerkinder wird darauf hingewiesen,
dass der Stichtag für die Einschulung um einen weiteren Monat verschoben ist (Vollendung
des sechsten Lebensjahres bis 30.09.2011). Der Erfassungszeitraum dieses
Schuljahres beträgt damit 13 Monate.
Die Verwaltung weist weiter
ausdrücklich darauf hin, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die
Anzahl der Lernanfängerkinder in dieser Größenordnung auch tatsächlich an der
jeweiligen Gemeinschaftsgrundschule angemeldet werden. Aufgrund des nach wie
vor bestehenden Wahlrechts der Eltern oder durch Entscheidung des Schulamtes
werden Lernanfängerkinder auch andere Schule besuchen. Hier kommen (stadtweite
Erfahrungswerte in Klammern) insbesondere folgende Schulen in Betracht:
§
städtische
katholische Bekenntnisschulen (250),
§
Freie
Evangelische Schule Hagen, Rudolf-Steiner-Schule (70),
§
Schulen
außerhalb von Hagen (30),
§
Förderschulen
(60).
Im Ergebnis kann davon
ausgegangen werden, dass stadtweit etwa 400 Lernanfängerkinder die vorgenannten
Schulen besuchen werden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in diesem
Zusammenhang auch darauf verzichtet, Vermutungen über mögliche Klassenbildungen
in den Schulen anzustellen. Stattdessen wurde zu jeder städtischen Grundschule
die vom Schulträger festgelegte Zügigkeit mit aufgeführt.
Zu der Bildung von Klassen
wird generell darauf hingewiesen, dass nach den gegenwärtig geltenden
Bestimmungen diese auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten,
Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten und Bandbreiten
gebildet werden. In der Grundschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24,
die Bandbreite 18 bis 30.
Die Einflussmöglichkeit des
kommunalen Schulträgers auf die Klassenbildung ist ausgesprochen gering. Seine
Möglichkeit liegt einzig und allein in der Festlegung der Zügigkeit einer
Schule (Anzahl der Parallelklassen pro Jahrgang). Über die Klassenstärke entscheidet
anschließend die Schulleitung unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben. In der
Praxis bedeutet dies, dass die Schulleitung bei einer entsprechenden Anzahl von
angemeldeten Lernanfängerkindern diese unter Ausschöpfung der Bandbreite aufnehmen
muss (z. B. 60 bei einer zweizügigen Grundschule). Erst darüber hinaus ist die
Schulleitung berechtigt, unter Anwendung von Auswahlkriterien die Aufnahme von
angemeldeten Lernanfängerkindern zu verweigern.
Die Errechnung der
erforderlichen Lehrerstellen zur Deckung des normalen Unterrichtsbedarfs
erfolgt dergestalt, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler durch eine festgesetzte
Relation „Schüler je Stelle“ geteilt wird (in Grundschulen 23,42).
Die Anzahl der gebildeten Klassen spielt bei dieser Berechnungsart keine Rolle.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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