Beschlussvorlage - 0709/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I, 1. Änderung,  Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 18.08.2010 gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung  vom 18.08.2010 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I  Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg -  Die Fläche liegt nördlich des Konrad-Adenauer-Ringes  und westlich der Rehstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Die Rechtskraft der Planung soll mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung im zweiten Halbjahr 2010 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg -  wurde durchgeführt, um für diesen Bereich die Nutzung "Einzelhandel" auszuschließen, damit die umliegenden Stadtteilzentren für Einzelhandelsansiedlungen auch weiterhin attraktiv bleiben.

Gleichzeitig wurde der Ausbau der Rehstraße noch einmal überplant, die Verkehrsfläche wurde verbreitert.

 

Das Verfahren zur Einleitung der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB und auch die Durchführung der Offenlegung  des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung,  Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch)  wurde am 10.06.2010 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 28.06.2010 bis 28.07.2010 statt.

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben zu dem Verfahren Stellung genommen:

 

  1. SIHK, Hagen Untere Bodenschutzbehörde, Hagen
  2. Untere Bodenschutzbehörde, Hagen

 

Von Bürgern wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Aufgrund der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde werden die Begründung und der Bebauungsplan durch eine neue Fassung ersetzt.

 

 


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der SIHK, Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, vom 27.07.2010 die zur  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I, 1. Änderung,  Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg – vorgebracht wurden.

 

Das Einzelhandels-und Zentrenkonzept der Stadt Hagen, erstellt im April 2009, sieht Zielsetzungen und definierte Ausnahmen, wie z. B. das „Handwerkerprivileg“ vor.

 

Es sollte die für das Handwerkerprivileg bestehende Definition des Einzelhandelskonzeptes, die

 

·        Verkaufsfläche muss räumlich zugeordnet,

·        in betrieblichem Zusammenhang errichtet,

·        dem Hauptbetrieb flächenmäßig und umsatzmäßig deutlich untergeordnet sein

 

übernommen werden, insbesondere auch um eine gesamtstädtisch einheitliche Vorgabe zu vertreten.

 

Eine Größenbeschränkung wäre aus rechtlicher Sicht willkürlich und müßte städtebaulich begründet werden. Auch nach Bestätigung des Gutachters wären dafür jeweils -  zumindest stadtteilbezogene -  Strukturuntersuchungen erforderlich. Aus der Erfahrung mit anderen Städten hat sich ergeben, dass die genannte Definition ausreichend ist, um betriebsspezifisch Verkaufsflächengrößen im Sinne des Handwerkerprivilegs begrenzen zu können.

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde, vom 29.07.2010 die zur  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I, 1. Änderung,  Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg – vorgebracht wurden.

 

Bei der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes ist nicht vorgesehen den Umfang der Bauflächen zu ändern, sondern es wird lediglich die Nutzung "Einzelhandel" ausgeschlossen und die Verkehrsfläche aufgrund geänderter Anforderungen verbreitert.

Da an dem Umfang der seit dem 24.03.2001 rechtskräftigen Planung keine Änderungen vorgenommen werden, bleibt es bei der Auffassung, dass bei fortbestehender Versiegelung des Geländes kein akuter Sanierungbedarf vorliegt. Bei künftigen Baumaßnahmen wird durch Einzelgutachten zu klären sein, in welchem Umfang saniert werden muss.

 

Deshalb wird die Begründung zum Bebauungsplan um den Punkt "Altlasten"ergänzt und es werden entsprechende textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Kennzeichnung der Altlastenfläche wird bis zum Gehweg der heutigen Rehstraße ergänzt

 

Den Anregungen wird entsprochen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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09.09.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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14.09.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen