Beschlussvorlage - 0438/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt den Ausbau der Stichstraße.

 

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste 2010 durch die Bezirksregierung Arnsberg.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1. Vorbemerkungen:

 

Zur geringfügigen Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes Wannebachstraße/ Verbandsstraße wurde in den Jahren 2008 bis 2009 ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt (Bebauungsplan Nr. 4/08 Teil1).

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 26.03.2009 wurde dieser Plan als Satzung beschlossen.

 

Auf der Fläche wurde bereits ein größeres Grundstück bebaut (Cosi Stahllogistik). Bei der weiteren Vermarktung stellte sich heraus, dass kleinere Gewerbeeinheiten gewünscht sind. Daher soll nun die Restfläche durch einen weiteren Erschließungsstich so aufgeteilt werden, dass Einheiten von ca. 2.000 m² bis 4.000 m² entstehen.

 

 

 

2. Planung:

 

Im Kreuzungsbereich Verbandsstraße/ Spannstiftstraße zweigt eine Stichstraße in nordöstlicher Richtung ab, die als „Sackgasse“ ausgebildet wurde, da hierüber nur die Firma Cordes und Simon zu erreichen war.

Von dieser Stichstraße sollte ursprünglich mit einer einfachen Gehwegüberfahrt das zweite große Grundstück erschlossen werden.

Durch die o.g. veränderten Rahmenbedingungen wird nun an dieser Stelle der ehemaligen Gehwegüberfahrt ein weiterer Erschließungsstich geplant, der in nördlicher Richtung abzweigt.

 

Die Länge der Erschließungsstraße beträgt ca. 80 m. Die Fahrbahnbreite ist mit 6,50 m als Minimalmaß für LKW -Begegnung ausgelegt. Am Ende der Stichstraße wird eine LKW- Wendeschleife gem. Richtlinie mit begrünter Mittelinsel angelegt.

Die Stichstraße erhält einen einseitigen Gehweg mit dem Minimalmaß 1.65 m. Dieser Gehweg zieht sich um die Wendeschleife herum, da hier ohnehin eine „überstreichbare“ Breite von 1,50 m vorgehalten werden muss (Freihaltezone). Nordöstlich wird nur ein sog. Schrammbord von 65 cm hergestellt.

In der Straße wird zur Aufnahme des Oberflächenwassers, aber auch für das Schmutzwasser der Gewerbebetriebe, ein Mischwasserkanal DN 600 verlegt.

 

Die Straße wird in Aspaltbauweise-, der Gehweg in Pflasterbauweise hergestellt.

 

Die Verkehrsfläche erhält eine Beleuchtung nach DIN.

 

In einem ersten Schritt wird zunächst nur die Baustraße einschl. Kanal und die Versorgungsleitungen hergestellt.

Der Endausbau erfolgt erst nach Vermarktung der Grundstücke und deren Bebauung.

 

 

3. Finanzsituation:

 

Für die Herstellung der Baustraße muss mit einem Kostenvolumen von ca. 120.000,- € gerechnet werden. Der Mischwasserkanal wird mit ca. 95.000,- € vorkalkuliert. Der Endausbau wird mit ca. 80.000,- € angesetzt.

Der Bau der Straße wird aus der Entwicklungsmaßnahme „Unteres Lennetal“ finanziert. Die Haushaltsmittel stehen in 2010 zur Verfügung. Da die Erschließung Voraussetzung für die Vermarktung der Grundstücke ist, handelt es sich um eine rentierliche Maßnahme.

 

 

4. Bauausführung:

 

Nach Beschlussfassung am 08. September kann vorbehaltlich der Genehmigung der Dringlichkeitsliste 2010  mit der Ausschreibung der Maßnahme begonnen werden.

 

Die Bauzeit für die Baustraße einschl. Kanal wird mit ca. 10 Wochen angesetzt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

295.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

295.000,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

5110

, Teilfinanzstelle

5000094

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

215.000,00 €

0,00 €

0,00 €

80.000,00 €

 

295.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

11.800,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr 2 %

5.900,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

5.364,00€

Zwischensumme

23.064,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

23.064,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die Kosten für den Ausbau der Spannstiftstraße stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung.

 

Die Vermarktung der anliegenden Grundstücke führt zum Zeitpunkt der Vermarktung zu einem Anlagenabgang in der Anlagenbuchhaltung. Die Verkaufserlöse führen in Abhängigkeit zum jeweiligen Restbuchwert entweder zu einer ergebnisneutralen oder einer ergebnisrelevanten Buchung (Aufwand oder Ertrag).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen