Berichtsvorlage - 0718/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Realisierung erfolgt bis zum 31.12.2010.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

1.      Rückblick

 

In der Ratssitzung am 8.5.2008 ist der Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Hagen eingebracht worden (Drucksachen-Nr: 0302/2008).

 

Bei dieser Einbringung  wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Wertansätzen zu den einzelnen Bilanzpositionen  um „vorläufige Eröffnungsbilanzdaten“ handelt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften hat der Rat den vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2008 zur Kenntnis genommen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  am 26.11.2009 hat die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandsberichtes über die Notwendigkeiten zur Überarbeitung der Eröffnungsbilanz berichtet (Drucksachen-Nr. 1015/2009).

 

Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass  nach Einstieg des Rechnungsprüfungsamtes in die detaillierte Betrachtung und Prüfung der einzelnen Bilanzpositionen noch umfangreicher Klärungsbedarf mit den einzelnen Dienststellen der Verwaltung, die die Datenerfassung und Bewertung vorgenommen hatten, notwendig geworden ist.

 

Im Rahmen des Sachstandsberichtes wurde bereits die mögliche Notwendigkeit von Korrekturbuchungen, vor allem in den Bereichen

 

  • Bewertung und Erfassung des Infrastrukturvermögens (Straßen)
  • Berechnung der Sonderposten

 

angesprochen.

 

Erst im Anschluss an die Klärung dieser Punkte seien die erforderlichen Buchungen in der Finanzbuchhaltung, hier vor allem in der Anlagebuchhaltung, sowie die abschließende Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt möglich.

 

 

 

 

 

 

 

2.      Aktueller Stand

 

Inzwischen liegen die vollständigen Daten vor. Diese wurden in den letzten Wochen geprüft und es wurde festgestellt, dass sowohl die Verzahnung zwischen Rückstellungen und Straßenvermögen falsch erfolgte, als auch die Nebenanlagen (Bürgersteige, Parkflächen etc.) wertmäßig durch die Firma nicht erfasst wurden. Dies ist inzwischen von der Firma geprüft und nachgeholt  worden.

 

Bei den damals vorgenommenen Plausibilitätsprüfungen durch die Verwaltung waren diese Versäumnisse der Firma nicht aufgefallen, da einerseits der Abgleich mit dem Liegenschaftskataster keine Auffälligkeiten zeigte und auch der Hagener Wert nicht wesentlich von den Werten vergleichbarer Städte abwich. Weitergehende Erfahrungswerte fehlten wegen der erstmaligen Erstellung einer Eröffnungsbilanz naturgemäß.

 

Ohne dem Ergebnis der laufenden Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt und der noch ausstehenden Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt vorweg zu greifen, zeichnet sich durch diese Veränderung – neben einzelnen Korrekturen an anderer Stelle (u.a bei den Sonderposten)  – eine Erhöhung des Eigenkapitals der Stadt Hagen in der Eröffnungsbilanz von über 300 Mio. Euro ab.

 

Diese Erhöhung des Eigenkapitals führt wiederum dazu, dass die bisher angenommene Überschuldung der Stadt Hagen sich um etwa 2 Jahre auf das Jahr 2011 verschiebt. Damit bliebt die Stadt Hagen im Finanzplanungszeitraum von Überschuldung bedroht und die Erhöhung des Eigenkapitals der Stadt führt leider nicht zu einer verbesserten haushaltsrechtlichen Beurteilung, da im Handlungsrahmen des Innenministers überschuldete und von Überschuldung bedrohte Kommunen gleich behandelt werden.

 

Da das Infrastrukturvermögen auch nicht veräußerbar ist, führt die Neubewertung auch zu keiner Veränderung der Haushaltslage. Die Neubewertung verbessert leider nicht das derzeit geplante Jahresdefizit von rd. 160 Mio. Euro, im Gegenteil, die  Abschreibungen werden sich in den Folgejahren erhöhen.

 

 Auch die Tatsache, dass die Kassenkredite der Stadt Hagen voraussichtlich im Oktober/November die Grenze von 1 Milliarde Euro durchbrechen werden, wird leider nicht verändert.

 

Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass die dargestellten Veränderungen im Rahmen der Eröffnungsbilanz nicht zu einer Neubewertung der Finanzlage der Stadt führen.

 

 

 

 

 

 

3. Ausblick

 

Das Rechnungsprüfungsamt strebt an, bis November 2010 die interne Prüfung abgeschlossen zu haben. Im Anschluss soll dann die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt erfolgen, damit danach dem Rat die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz zur Feststellung vorgelegt werden kann.

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Wie in dem Sachstandsbericht dargestellt.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.09.2010 - Haupt- und Finanzausschuss