Beschlussvorlage - 0677/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates für die HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetrieb sowie für die HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.09.2010
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Beschlussvorschlag
HEB GmbH:
I. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Erik Höhne zum
Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH nach Abschluss des
schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum
01.09.2010, zuzustimmen.
II. Der
Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen
Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen
Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
HUI GmbH:
I. Der
Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt,
dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt
Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener
Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH Herrn Erik Höhne zum Mitglied
des Aufsichtsrates nach Abschluss des schriftlichen
Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, bestellt.
II. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen
Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte
Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des
schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag
zuzustimmen.
Die Beschlüsse sind bis zum 24.09.2010
umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
Gemäß § 9 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung
der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.
Die Bestellung
erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin
Mark-E AG 2 Mitglieder vor.
Laut Mitteilung der
Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH wird Herr Erik Höhne zum
01.09.2010 als Nachfolger für Herrn Dr. Johänntgen die Position des technischen
Vorstands im Unternehmen Mark-E übernehmen und soll auf Vorschlag der Mark-E
zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH und HUI GmbH bestellt werden.
Nach Beschlussvorschlag
der Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. HUI GmbH soll diese Bestellung nach
Abschluss des schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens
jedoch zum 01.09.2010, erfolgen. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist somit
nicht erforderlich.
Da die Stadt Hagen
nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten
Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung
in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen
entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in
Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher
Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Dieses gilt sinngemäß
auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die
Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI
GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
