Beschlussvorlage - 0677/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Erik Höhne zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH nach Abschluss des schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH Herrn Erik Höhne zum Mitglied des Aufsichtsrates nach Abschluss des schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

 

 

Die Beschlüsse sind bis zum 24.09.2010 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.

 

Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin Mark-E AG 2 Mitglieder vor.

 

Laut Mitteilung der Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH wird Herr Erik Höhne zum 01.09.2010 als Nachfolger für Herrn Dr. Johänntgen die Position des technischen Vorstands im Unternehmen Mark-E übernehmen und soll auf Vorschlag der Mark-E zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH und HUI GmbH bestellt werden.

Nach Beschlussvorschlag der Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. HUI GmbH soll diese Bestellung nach Abschluss des schriftlichen Gesellschafterbeschlussverfahrens, frühestens jedoch zum 01.09.2010, erfolgen. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist somit nicht erforderlich.

 

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Dieses gilt sinngemäß auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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02.09.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen