Beschlussvorlage - 0672/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung eines Geschäftshauses -Umbau und Nutzungsänderungen im Schwenke Zentrum auf dem Grundstück Elberfelder Straße 93-103
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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31.08.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt
folgender Bauantrag vor:
Änderung eines
Geschäftshauses - Umbau und Nutzungsänderungen im Schwenke Zentrum auf dem
Grundstück Elberfelder Straße 93-103
Die geplante Nutzung sieht
wie folgt aus:
Die Verkaufsflächen
verteilen sich auf zwei Ebenen. Davon sind etwa zwei Drittel auf der unteren
Ebene vorgesehen (Haupteingang Elberfelder Straße). Die übrigen Verkaufsflächen
liegen auf der Ebene Augustastraße / Bergischer Ring. Beide Ebenen sind über
Rolltreppen miteinander verbunden. Neben drei Fachmärkten sind ein
Lebensmitteldiscounter und drei kleinere Ladeneinheiten (Konzessionäre)
vorgesehen. Zusammen entstehen innerhalb des bestehenden Gebäudes ca. 4.860 qm
Verkaufsnutzfläche neu.
In den beiden vorhandenen
Tiefgaragenebenen werden zusammen 366 Stellplätze nachgewiesen. Auf der Ebene
Augustastraße sind zusätzlich 76 Stellplätze geplant.
Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.
Es liegt im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18/69 2. Fassung 1. Änderung
„Schwenke“ u.a. mit den Festsetzungen: MK (Kerngebiet), g
(geschossene Bauweise), II-III bzw. II-V Geschosse
Der Bebauungsplan enthält
Nutzungseinschränkungen, die sich im Wesentlichen auf die Zulässigkeit von
Spielhallen, Peep-Shows, Bordellen und Sex-Kinos als auch auf Nachtclubs
beziehen.
Beurteilung:
In Bezug auf Art und Maß der
baulichen Nutzung werden die Festesetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
eingehalten. Die Kubatur des vorhandenen Gebäudekomplexes bleibt im
Wesentlichen unverändert. Auf der Ebene der Augustastraße gibt es allerdings
eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Erschließung. U.a. soll ein
Teilabschnitt des Gehweges auf der Nordseite der Augustastraße eingezogen
werden. Für die o.g. 66 zusätzlichen Stellplätze ist eine neue Zufahrt geplant.
Für das Bauvorhaben sind
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Zufahrt,
Andienung und Stellplätze erforderlich. Diese werden in Aussicht gestellt.
Für die erweiterte
Erschließung durch eine zusätzliche Zufahrt und die abschnittsweise Aufhebung
der Einbahnregelung in der Augustastraße liegt ein Verkehrsgutachten vor, das
die Machbarkeit und erforderlichen Leistungsfähigkeiten belegt. Die
Augustastraße muss dafür umgebaut werden, heute öffentliche Flächen müssen
entwidmet werden, öffentliche Parkplätze entfallen, das Parkraumkonzept
Innenstadt, Parkzone C, muss teilweise neu berechnet werden.
In Bezug auf die Schaffung
von Einzelhandelsangeboten an dieser Stelle entspricht das Vorhaben den Zielen
des Einzelhandelskonzeptes: „Flächenpotenziale im Hauptgeschäftsbereich
sollten genutzt werden. Dazu zählt insbesondere der leerstehende
Verbrauchermarkt im westlichen Teil der Elberfelder Straße (…). Qualität
steht vor Quantität bei künftigen (Um-)Nutzungen. Künftige (großflächige)
zentrenrelevante Einzelhandelsentwicklungen sind in den innerstädtischen
zentralen Versorgungsbereich zu lenken.“ (Junker und Kruse:
Einzelhandelskonzept, 2009, Seite 172)
Der gesamte Komplex
"Schwenke"
ist im alten Handelsatlas der SIHK mit
7.821m² VK angegeben. Mit der geplanten Verkaufsfläche wird dieser Rahmen nicht
ausgeschöpft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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776,2 kB
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