Beschlussvorlage - 0766/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Personen als ehrenamtliche Richter für das Sozialgericht Dortmund vorzuschlagen:

 

 

1.                                                                                   

2.      ___________________________________

3.      ___________________________________

4.      ___________________________________

5.      ___________________________________

 

Evtl. weitere Vorschläge .....................................

 

 

 

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Sachverhalt

Nach der Mitteilung des Sozialgerichtes in Dortmund werden ab dem 01.01.2005 die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden. Nach dem bisher vorliegenden Entwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des SGG (Sozialgerichtsgesetz) wird die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit auch für Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes begründet werden.

 

Gem. § 13 SGG werden die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen auf Grund von Vorschlagslisten für 5 Jahre berufen.

 

Nach § 14 Abs. 5 SGG werden diese Vorschlagslisten von den kreisfreien Städten aufgestellt.

 

Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter ist für das Sozialgericht in Dortmund auf insgesamt 80 festgesetzt worden. Auf die Stadt Hagen entfallen nach Angabe des Gerichtes entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl 5 ehrenamtliche Richter.

 

Entsprechend § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist eigentlich die doppelte Anzahl der erforderlichen Richter vorzuschlagen = 10 Personen. Nach tel. Rücksprache mit dem Sozialgericht wird es jedoch auch als ausreichend angesehen, wenn mindestens 5 Personen genannt werden.

 

Die Vorschläge sind bis zum 31.10.2004 dem Gericht zu unterbreiten. Mit dem Gericht wurde die Terminierung der Ratssitzung am 08.11.2004 besprochen. Eine Nennung der Namen am Tag nach der Ratssitzung wird akzeptiert.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Sozialgericht in Dortmund vorzuschlagen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen