Beschlussvorlage - 0666/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: Errichtung einer Spielhalle auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 3 zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hat durch die Vorlage 0363/2010 die Nutzungsänderung zu zwei Spielhallen mit Gastronomie auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 1 am 1.6.2010 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig empfahl sie dem Rat der Stadt am 10.62010, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, das die weitere Ansiedlung von Spielhallen im Bereich Fehrbelliner Straße / Altenhagener Straße verhindern soll. Dieser Empfehlung ist der Rat allerdings nicht gefolgt.

Allerdings war der notwenige Stellplatzbedarf für das Gesamtvorhaben insgesamt so groß, dass neben den auf dem Grundstück nachgewiesenen 5 Stellplätzen 9 Stellplätze abgelöst werden sollten. Der Ablösung hat die Gemeinde mit Schreiben vom 31.5.2010 nicht zugestimmt. Der Bauantrag hätte als aufgrund der fehlenden Stellplätze abgelehnt werden müssen.

 

Beantragt ist nunmehr nur noch eine Spielhalle (145 qm)  auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 3

Gemarkung Eckesey, Flur 13, Flurstücke 201,205.

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0020/10 erneut Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 22.7.2010.

 

Das Grundstück  ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II „Bahnhofsviertel-Erweiterung“ u.a. mit der Festsetzung MK (Kerngebiet)

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist und die notwendigen  Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.08.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen