Beschlussvorlage - 0077/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) -Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 1, 2 und 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.04.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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27.04.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.04.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die
erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 8/01 (535) –Ortskern
Boele/Hilgenland- Teil 1,2 und 3.
Die Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 25.4.2002 die Satzung über
die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes Nr.: 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- beschlossen.
Dieser Beschluß wurde am
11.5.2002 ortsüblich öffentlich
bekanntgemacht.
Nach § 4 der Satzung tritt die
Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1
BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Begründung zum Bebauungsplanverfahren:
Das o.g. Bebauungsplanverfahren dient
der Änderung des bestehenden Planungsrechtes für den Marktplatz und der
westlich angrenzenden Grünfläche , der Schaffung von Planungsrecht für den
Bereich Hilgenland und der städtebaulichen Neugestaltung des Ortskerns von
Boele.
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 29.1.2004 die Teilung des
Bebauungsplangebietes Nr.8/01 (535)
–Ortskern Boele/Hilgenland- in drei Teilbereiche beschlossen.
Für den Teil 1 –Bereich
Marktplatz und nordwestlich angrenzende Freiflächen- sollen Einzelhandelsnutzungen
planungsrechtlich gesichert werden. Die
Bürgeranhörung ist in Vorbereitung, die öffentliche Auslegung ist für das II.
Quartal 2004 vorgesehen.
Für den Teil 2 –Bereich
Hilgenland- sind Bürgeranhörung und öffentliche Auslegung Ende 2004 vorgesehen.
Für den Teil 3 –Flächen östlich
der Schwerter Straße- ist die weitere Bearbeitung anschließend geplant.
Im Planbereich Teil 3 wurden bereits
zwei Bauvorhaben -Errichtung von
Werbeanlagen- auf den Grundstücken Schwerter Straße 160 und 164 aufgrund der Veränderungs- sperre versagt.
Die Geltungsdauer der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland-
Teil 1,2 und 3 ist somit um ein Jahr
zu verlängern.
