Beschlussvorlage - 0527/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht zur „Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hagen“ wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Fachbereich Jugend & Soziales hat im Jahr 2009 insgesamt 10 Jugendeinrichtungen, ein Spielmobil und die Jugendkultureinrichtung „Kultopia“ betrieben. Zwölf Jugendeinrichtungen sind in freier Trägerschaft (inkl. WiWa –Mädchentreff). Alle aufgeführten Einrichtungen und Angebote werden mit kommunalen Mitteln gefördert. Da sich der neue Jugendförderplan, der die grundsätzliche Ausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die nächsten Jahre beschreibt, zeitgleich in der politischen Diskussion befindet, sind in den Zusammenfassungen der Stadtbezirke (Kapitel 1 – 6) zu den einzelnen Jugendeinrichtungen neben einer kurzen Reflektion in Bezug auf die Veränderungen zum Vorjahr Auszüge aus dem neuen Jugendförderplan eingefügt.

 

 

Begründung

 

Der Fachbereich Jugend & Soziales hat im Jahr 2009 insgesamt 10 Jugendeinrichtungen, ein Spielmobil und die Jugendkultureinrichtung „Kultopia“ betrieben. Zwölf Jugendeinrichtungen sind in freier Trägerschaft (inkl. WiWa –Mädchentreff). Alle aufgeführten Einrichtungen und Angebote werden mit kommunalen Mitteln gefördert.

In den letzten Berichten zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde über mögliche Auswirkungen bei der Programmgestaltung der Jugendeinrichtungen durch die Einführung der offenen Ganztagsgrundschule hingewiesen. Nach zunächst rückläufiger Nachfrage bei der Hausaufgabenbetreuung in einigen Jugendeinrichtungen, ist nach flächendeckender Einführung der offenen Ganztagsschule nun wieder eine verstärkte Nachfrage in den Jugendeinrichtungen zu verzeichnen. In einigen Sozialräumen sind die Kapazitäten der Jugendeinrichtungen mehr als ausgelastet und es gibt weitere nicht gedeckte Bedarfe. Hierbei muss es zu einer Gesamtlösung unter Einbeziehung der OGS, der Tagespflege und der offenen Kinder – und Jugendarbeit kommen.

In Bezug auf die Ganztagsoffensive im Sek I- Bereich gibt es bereits vielfältige Kooperationen zwischen Jugendarbeit und Schule. Dabei muss die Kooperation auf gleicher Augenhöhe stattfinden. Dies bedeutet, dass ein eigener Gestaltungsrahmen der Jugendarbeit bei den Kooperationen mit der Schule erkennbar ist und erhalten bleibt. Es wird eine Aufgabe der Träger sein, diese Kooperation weiter zu entwickeln und gleichzeitig die Basisleistungen der Jugendarbeit (z.B. die Angebotszeiten in den Abendstunden) zu erhalten oder bedarfsgerecht zu verändern. Jugendarbeit muss bei den sich verändernden Konzepten von Bildung und Betreuung eigene Stärken anbieten und diese Konzepte aktiv gestalten. Die zeitlichen Ressourcen, die Kinder und Jugendliche im Lebensraum Schule verbringen, werden beständig größer. Kinder- und Jugendarbeit muss diese sich verändernden Bedingungen aufnehmen und dann präsent sein, wenn sich die Kinder und Jugendlichen im Sozialraum aufhalten. Der notwendige Prozess zur Veränderung der Öffnungszeiten hat bereits begonnen.

Weitere Orientierungspunkte zu

  • Auswirkungen der demografischen Entwicklung
  • Aufsuchende Arbeit, Cliquenarbeit
  • Mobile Jugendarbeit
  • Vernetzung offene Kinder- und Jugendarbeit / Erziehungshilfe

werden im neuen Jugendförderplan 2010 – 2014 zu finden sein.

 

In den Zusammenfassungen der Stadtbezirke (Kapitel 1 – 6) sind zu den einzelnen Jugendeinrichtungen neben einer kurzen Reflektion in Bezug auf die Veränderungen zum Vorjahr Auszüge aus dem neuen Jugendförderplan, der sich zurzeit in der politischen Diskussion befindet, mit einer Beschreibung der grundsätzlichen Ausrichtung für die nächsten Jahre, eingefügt.

 

Wie im letzten Jahr sind die Qualitätsberichte der Einrichtungen für die Veröffentlichung im Berichtsteil „Programmqualität“ um die ausführlichen Beschreibungen zu den zeitlich begrenzten Angeboten und Projekten gekürzt worden. Die detaillierten Ausführungen können jederzeit bei den Trägern der Einrichtungen oder im Fachbereich Jugend & Soziales eingesehen bzw. angefordert werden.

 

Die Fortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist von der AG 1 nach § 78 SGB VIII am 27.05.2010 zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

 

Wie in den vergangenen Jahren liegt jeder Bezirksvertretung nur der Teil des Berichts vor, welcher der jeweiligen Zuständigkeit entspricht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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23.06.2010 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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29.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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30.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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30.06.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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30.06.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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01.07.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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01.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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08.09.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen