Beschlussvorlage - 0623/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) per 31.12.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.07.2010
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Beschlussvorschlag
I. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. der
Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009,
2. der
Beschlussfassung über die vorgeschlagene Verwendung des Jahresergebnisses 2009,
3. der
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie
4. der
Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2010 der G.I.V. mbH zuzustimmen und
5. den
Jahresabschluss 2009 der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH zur Kenntnis zu nehmen.
II. Der
Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung
der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen
Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
Der Beschluss ist bis zum 20.07.2010 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Gesellschaft für
Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH), an der
die Stadt Hagen die Alleingesellschafterstellung besitzt, beabsichtigt
verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2009 mit einem schriftlichen
Gesellschafterbeschluss einzuholen.
Dabei geht es um
folgende Beschlüsse:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2009
2. Beschlussfassung über die Verwendung
des Jahresergebnisses
3. Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates
4. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss 2010
5. nur zur Kenntnisnahme: Jahresabschluss
2009 der GIS mbH
Seitens der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Vorgestellt werden die Beschlussvorschläge der Geschäftsführung, über die der
Aufsichtsrat am 25.06.2010 entschieden hat.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahme der Verwaltung dazu können
der Begründung entnommen werden.
Begründung
1. Jahresabschluss
2009 der G.I.V. mbH
Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages
der G.I.V. mbH erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des
Jahresabschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgende Beschlüsse zum
Jahresabschluss 2009 zu fassen:
1. Der vorgelegte
Jahresabschluss 2009 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 122.136.411,63
€ und einem Jahresüberschuss von 189.486,45 € festgestellt.
2. Der in der Bilanz
der G.I.V. mbH zum 31.12.2009 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von
189.486,45 € wird in voller Höhe in den Verlustvortrag eingestellt.
3. Der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2009
Entlastung erteilt.
4. Der
Wirtschaftsprüfer Dr. rer. pol. Reiner Deussen/DHE Revision wird zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss per 31.12.2010 der Gesellschaft bestellt.
5. Der
Jahresabschluss per 31.12.2009 der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH wird
zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die weiteren Details
zum Jahresabschluss 2009 der G.I.V. mbH können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0624/2010
entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses,
die vorgeschlagene Ergebnisverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung und
des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2010 keine Bedenken.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen
entsprechend der Bitte der Geschäftsführung der G.I.V. mbH gemäß § 48
GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
2. Jahresabschluss
der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH per 31.12.2009
Für die GIS
Gesellschaft für Immobilienservice mbH ist vom Rat der Stadt Hagen kein
Beschluss zum Jahresabschluss 2009 für eine Gesellschafterversammlung zu
fassen, da die Stadt Hagen keine unmittelbare Eigentümerin ist. Die GIS mbH ist
eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der G.I.V. mbH.
Der Jahresabschluss
der GIS mbH für das Geschäftsjahr 2009 sowie Erläuterungen dazu sind der oben
bereits genannten nichtöffentlichen Ratsvorlage Nr.: 0624/2010 zur Information
beigefügt.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
