Beschlussvorlage - 0619/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
XI. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen vom 13. April 2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.07.2010
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Beschlussvorschlag
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:
4. Kultur- und Weiterbildungsausschuss:
15 Mitglieder dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat mit beratender Stimme
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:
5. Schulausschuss:
15 Mitglieder
- dazu je 1 von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher als beratende Mitglieder gem. 12 Abs. 2 SchVG und
- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat mit beratender Stimme
§ 1 Abs. 1 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:
6. Sozialausschuss:
15 Mitglieder
- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Seniorenbeirat,
- 2 sachkundige Einwohner aus dem Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe,
- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat,
- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Behindertenbeirat,
jeweils mit beratender Stimme
§ 1 Abs. 1 Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:
8. Stadtentwicklungsausschuss:
15 Mitglieder
- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Landschaftsbeirat und
- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat
jeweils mit beratender Stimme
§ 1 Abs. 1 Nr. 9 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:
9. Umweltausschuss:
15 Mitglieder
- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Landschaftsbeirat und
- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat
jeweils mit beratender Stimme
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Die
vorgeschlagene Neufassung der Regelungen
in § 1 Nrn. 4, 5 und 6 hat keine inhaltliche, sondern nur redaktionelle
Bedeutung. Es wird dort lediglich das darin enthaltene Wort „Ausländerbeirat“
durch das Wort „Integrationsrat“ ersetzt, da aufgrund der Reform
des § 27 GO NRW im Jahre 2009 der frühere Ausländerbeirat in Integrationsrat
umbenannt worden ist. Diese Gesetzesänderung soll nunmehr auch in § 1 der Zuständigkeitsordnung komplett
nachvollzogen werden.
Der
Integrationsrat war bislang nur im Kultur- und Weiterbildungsausschuss, im Schulausschuss,
im Sozialausschuss sowie im Sport- und Freizeitausschuss mit je 1 sachkundigen
Einwohner mit beratender Stimme vertreten.
In
seiner Sitzung am 16.03.2010 befasste sich der Integrationsrat unter dem
Tagesordnungspunkt „Entsendung von sachkundigen Einwohnern aus dem
Integrationsrat in Ausschüsse und Beiräte“ mit der Präsenz von
Mitgliedern des Integrationsrates in den einzelnen Fachausschüssen. Am Ende der
Diskussion fasste der Integrationsrat einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss
an den Rat der Stadt:
„Der
Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zuständigkeitsordnung dergestalt zu ändern, dass künftig jeweils
ein sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat in den
Stadtentwicklungsausschuss und in den Umweltausschuss entsandt werden
kann.“
Da
die Verwaltung eine Einbindung des Integrationsrates in die kommunale Stadtentwicklungs-
und Umweltpolitik für sinnvoll erachtet, wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen,
diesem Empfehlungsbeschluss zu folgen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist
eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsordnung als unproblematisch anzusehen.
Die Änderung kann durch die vorgeschlagene Neufassung des § 1 Abs. 1 Nrn. 8 und
9 erfolgen.
Wird
die Zuständigkeitsordnung entsprechend geändert, wäre der Integrationsrat hiernach
künftig mit je einem sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme in folgenden
Fachausschüssen vertreten:
-
Kultur- und
Weiterbildungsausschuss
-
Schulausschuss
-
Sozialausschuss
-
Sport- und
Freizeitausschuss
-
Stadtentwicklungsausschuss
-
Umweltausschuss
