Beschlussvorlage - 0619/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 1 Abs. 1 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

4. Kultur- und Weiterbildungsausschuss:

 

15 Mitglieder dazu 1 sachkundiger  Einwohner aus dem Integrationsrat mit beratender Stimme

 

§ 1 Abs. 1 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

5. Schulausschuss:

 

15 Mitglieder

- dazu je 1 von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher als beratende Mitglieder gem. 12 Abs. 2 SchVG und

- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat mit beratender Stimme

 

 

§ 1 Abs. 1 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

6. Sozialausschuss:

 

15 Mitglieder

- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Seniorenbeirat,

- 2 sachkundige Einwohner aus dem Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe,

- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat,

- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Behindertenbeirat,

jeweils mit beratender Stimme

 

 

§ 1 Abs. 1 Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

8. Stadtentwicklungsausschuss:

 

15 Mitglieder

- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Landschaftsbeirat und

- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat

jeweils mit beratender Stimme

 

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

9. Umweltausschuss:

 

15 Mitglieder

- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Landschaftsbeirat und

- 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat

jeweils mit beratender Stimme

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt.

 

Begründung

 

Die vorgeschlagene Neufassung der Regelungen  in § 1 Nrn. 4, 5 und 6 hat keine inhaltliche, sondern nur redaktionelle Bedeutung. Es wird dort lediglich das darin enthaltene Wort „Ausländerbeirat“ durch das Wort „Integrationsrat“ ersetzt, da aufgrund der Reform des § 27 GO NRW im Jahre 2009 der frühere Ausländerbeirat in Integrationsrat umbenannt worden ist. Diese Gesetzesänderung soll nunmehr auch in  § 1 der Zuständigkeitsordnung komplett nachvollzogen werden.

 

Der Integrationsrat war bislang nur im Kultur- und Weiterbildungsausschuss, im Schulausschuss, im Sozialausschuss sowie im Sport- und Freizeitausschuss mit je 1 sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme vertreten.

 

In seiner Sitzung am 16.03.2010 befasste sich der Integrationsrat unter dem Tagesordnungspunkt „Entsendung von sachkundigen Einwohnern aus dem Integrationsrat in Ausschüsse und Beiräte“ mit der Präsenz von Mitgliedern des Integrationsrates in den einzelnen Fachausschüssen. Am Ende der Diskussion fasste der Integrationsrat einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

„Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zuständigkeitsordnung  dergestalt zu ändern, dass künftig jeweils ein sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat in den Stadtentwicklungsausschuss und in den Umweltausschuss entsandt werden kann.“

 

Da die Verwaltung eine Einbindung des Integrationsrates in die kommunale Stadtentwicklungs- und Umweltpolitik für sinnvoll erachtet, wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, diesem Empfehlungsbeschluss zu folgen. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsordnung als unproblematisch anzusehen. Die Änderung kann durch die vorgeschlagene Neufassung des § 1 Abs. 1 Nrn. 8 und 9 erfolgen.

 

Wird die Zuständigkeitsordnung entsprechend geändert, wäre der Integrationsrat hiernach künftig mit je einem sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme in folgenden Fachausschüssen vertreten:

 

-               Kultur- und Weiterbildungsausschuss

-               Schulausschuss

-               Sozialausschuss

-               Sport- und Freizeitausschuss

-               Stadtentwicklungsausschuss

-               Umweltausschuss

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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08.07.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen