Beschlussvorlage - 0626/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
FÖS Wilhelm-Busch-Schule - Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Ausstattung von zwei weiteren Klassen sowie Ersatzbeschaffungen für die Zweiradwerkstatt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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06.07.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
An der Wilhelm-Busch-Schule
müssen zum Schuljahr 2010/11 zwei weitere Klassen eingerichtet werden. Für die
Grundausstattung dieser zusätzliche notwendigen Klassen wird ein Betrag von
maximal 6.000 € benötigt.
In die Zweiradwerkstatt der
Schule wurde eingebrochen. Der Schaden beläuft sich auf rund 11.000 €.
Da die notwendigen
Finanzaufwendungen nicht aus allgemeinen Mitteln der Schule getätigt werden
können, schlägt die Verwaltung vor, den Betrag von 17.000 € aus der
Bildungspauschale zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Entgegen der allgemeinen
Schülerzahlenentwicklung sind im Bereich der Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung weiter steigende
Schülerzahlen zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass zum Schuljahr 2010/11 an
der Wilhelm-Busch-Schule im Bereich der Sek. I
2 weitere Klassen eingerichtet werden. Die Bereitstellung der Klassen
– und Gruppenräume erfolgt durch ergänzende Anmietung vom Werkhof e.V. Um
die sachgerechte Grundausstattung der Räume zu ermöglichen, wird ein
Zusatzbetrag von maximal 6.000 € benötigt. Ergänzend wird gebrauchtes
Inventar / Ausstattung von anderen Schulen übernommen, soweit dies den
speziellen Anforderungen der Schule entspricht.
In der Zeit vom
24./25.04.2010 wurde in die Zweiradwerkstatt der Wilhelm-Busch-Schule (Standort
Obernahmer) eingebrochen. Dabei wurden u.a. zwei Trialmotorräder, diverse
Motorradbekleidung, diverses Werkzeug und Fußballtrikots gestohlen. Es handelt
um insgesamt neuwertige Sachen, die im Rahmen des erweiterten Ganztags
angeschafft wurden.
Der Schaden beläuft sich auf
insgesamt 11.000 €.
Bisherige Nachforschungen
der Schule sowie der Polizei sind ohne Erfolg geblieben.
Für Beschaffungen verfügen
die Schulen zwar über ein allgemeines Schulbudget, womit aber nur laufende
Ersatzbeschaffungen abgedeckt sind. Dazu gehören jedoch nicht
Ergänzungsbeschaffungen und große Ersatzbeschaffungen, die, wie im vorliegenden
Fall, durch den Einbruch notwendig werden.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, der Wilhelm-Busch-Schule einmalig den Betrag von 17.000 € aus
Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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X |
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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X |
Beschluss
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2121 |
Bezeichnung: |
Förderschulen |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
210625 |
Bezeichnung: |
FS Wilhelm Busch |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
414120 |
2.500 € |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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X |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
2121 |
Bezeichnung: |
Förderschulen |
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Finanzstelle: |
5.800078 |
Bezeichnung: |
SV FS IPM |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
5.800078.710 |
14500 € |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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X |
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für die Anschaffung
von Einrichtungsgegenständen sowie die Ausgaben für die Neuanschaffung der
gestohlenen Vermögensgegenstände sind als Anschaffungs- und
Herstellungskosten zu aktivieren. |
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Sofern die gestohlenen
Vermögensgegenstände aktiviert wurden, sind diese entsprechend als Abgang
(Verschrottung) zu buchen. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Die Finanzierung aus der
Bildungspauschale führt zu einer Bildung von Sonderposten, die in Anlehnung
an die angeschafften und aktivierten Vermögensgegenstände passiviert werden.
Diese werden entsprechend der Abschreibungsdauer der dazugehörigen
Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. |
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