Beschlussvorlage - 0626/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wilhelm-Busch-Schule wird zur Grundausstattung von zwei zusätzlichen Klassen sowie für Ersatzbeschaffungen der Zweiradwerkstatt der Betrag von insgesamt 17.000 € aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

 

Die Maßnahmen werden zum 01.08.2010 ungesetzt

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Sachverhalt

Kurzfassung

An der Wilhelm-Busch-Schule müssen zum Schuljahr 2010/11 zwei weitere Klassen eingerichtet werden. Für die Grundausstattung dieser zusätzliche notwendigen Klassen wird ein Betrag von maximal 6.000 € benötigt.

In die Zweiradwerkstatt der Schule wurde eingebrochen. Der Schaden beläuft sich auf rund 11.000 €.

Da die notwendigen Finanzaufwendungen nicht aus allgemeinen Mitteln der Schule getätigt werden können, schlägt die Verwaltung vor, den Betrag von 17.000 € aus der Bildungspauschale zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Begründung

Entgegen der allgemeinen Schülerzahlenentwicklung sind im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung weiter steigende Schülerzahlen zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass zum Schuljahr 2010/11 an der Wilhelm-Busch-Schule im Bereich der Sek. I  2 weitere Klassen eingerichtet werden. Die Bereitstellung der Klassen – und Gruppenräume erfolgt durch ergänzende Anmietung vom Werkhof e.V. Um die sachgerechte Grundausstattung der Räume zu ermöglichen, wird ein Zusatzbetrag von maximal 6.000 € benötigt. Ergänzend wird gebrauchtes Inventar / Ausstattung von anderen Schulen übernommen, soweit dies den speziellen Anforderungen der Schule entspricht.

 

In der Zeit vom 24./25.04.2010 wurde in die Zweiradwerkstatt der Wilhelm-Busch-Schule (Standort Obernahmer) eingebrochen. Dabei wurden u.a. zwei Trialmotorräder, diverse Motorradbekleidung, diverses Werkzeug und Fußballtrikots gestohlen. Es handelt um insgesamt neuwertige Sachen, die im Rahmen des erweiterten Ganztags angeschafft wurden.

Der Schaden beläuft sich auf insgesamt 11.000 €.

Bisherige Nachforschungen der Schule sowie der Polizei sind ohne Erfolg geblieben.

 

Für Beschaffungen verfügen die Schulen zwar über ein allgemeines Schulbudget, womit aber nur laufende Ersatzbeschaffungen abgedeckt sind. Dazu gehören jedoch nicht Ergänzungsbeschaffungen und große Ersatzbeschaffungen, die, wie im vorliegenden Fall, durch den Einbruch notwendig werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Wilhelm-Busch-Schule einmalig den Betrag von 17.000 € aus Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung zu stellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

210625

Bezeichnung:

FS Wilhelm Busch

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

414120

2.500 €

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Finanzstelle:

5.800078

Bezeichnung:

SV FS IPM

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

5.800078.710

14500 €

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie die Ausgaben für die Neuanschaffung der gestohlenen Vermögensgegenstände sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren.

Sofern die gestohlenen Vermögensgegenstände aktiviert wurden, sind diese entsprechend als Abgang (Verschrottung) zu buchen.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung aus der Bildungspauschale führt zu einer Bildung von Sonderposten, die in Anlehnung an die angeschafften und aktivierten Vermögensgegenstände passiviert werden. Diese werden entsprechend der Abschreibungsdauer der dazugehörigen Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.07.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen