Beschlussvorlage - 0591/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben Zeppelinweg wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung von 34 Seniorenwohnungen - verteilt auf zwei Baukörper - im Bereich zwischen dem Zeppelinweg und der Gerhart-Hauptmann-Straße

Gemarkung Eppenhausen, Flur 14, Flurstück 1716

 

Planungsrecht

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.

Weil für das Baugebiet lediglich ein Fluchtlinienplan existiert und die Zulässigkeit der Bebauung sich aus dem Zusammenhang des bebauten Ortsteiles nach § 34 Baugesetzbuch  ergibt, können die verbliebenen Freiflächen im gewissen Umfang als Wohnbaugrundstücke angesehen werden. Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnraum erfolgte Anfang der 90 er Jahre  durch zwei Hagener Wohnungsbaugesellschaften eine Nachverdichtung zwischen der Straße Am Großen Feld und der Gerhart-Hauptmann-Straße von acht Mehrfamilienhäusern mit 64 Wohneinheiten. Aus der Sorge, dass bei anhaltender Nachfrage weiterhin in großem Umfang Freiflächen für eine Wohnbebauung in Anspruch genommen werden, wurde am 30. 1. 1997 mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen für den betreffenden Bereich das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/97 (483) – Am Großen Feld - eingeleitet. Durch den Bebauungsplan sollte im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die weitere Bebauung durch entsprechende Festsetzungen geregelt werden. Der Geschosswohnungsbau kam in den Folgejahren allerdings fast ganz zum Erliegen. Es bestand kein Erfordernis mehr, das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

Da  kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, erfolgt eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch. Danach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

 

Städtebauliche Bewertung

Die Wohnanlage, in der das Vorhaben liegt, wurde nach dem Entwurf des Hamburger Architekten Professor Dr. Dr. May als zweiter Bauabschnitt der Gartenvorstadt Emst Anfang der 60er Jahre errichtet. Weitere Architekten waren an der Planung beteiligt. Entsprechend dem  damaligen Leitbild der gegliederten und aufgelockerten Stadt entstand eine Vielzahl von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Zeilenbauweise. Charakteristisch ist die großzügige Anordnung von Freiflächen als Grünanlagen zwischen den Gebäuden.

 

Auch das geplante Vorhaben fügt sich durch entsprechende Stellung der beiden Baukörper in die Gesamtanlage ein. Der Charakter einer durchgrünten Wohngebietes bleibt bestehen. Die Haupterschließung erfolgt auf kurzem Wege von der  Gerhart-Hauptmann-Strasse aus. Eine weitere Zuwegung ist vom Zeppelinweg aus geplant. Die vorhandenen Wegeverbindungen sollen bestehen bleiben. Die beiden Baukörper erhalten jeweils vier Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Bereits in den 90er Jahren wurde über eine Bebauung an dieser Stelle nachgedacht. Sie sollte auch bei dem o.g. Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.

 

Der Antragsteller begründet die geplante Wohnanlage mit 34 Seniorenwohnungen wie folgt:

„ Für ein solches Wohnprojekt besteht ein erhöhter Bedarf auf Emst. Dieser Stadtteil weist mit 38 % den höchsten Anteil an über 60-jährigen in Hagen (28%) auf. Von 11.000 auf Emst lebenden Menschen sind 4.100 Menschen älter als 60 Jahre. Dies hängt im Wesentlichen an der Beliebtheit dieses Wohnstandortes. Die Menschen wohnen hier gern und wollen nicht wegziehen. Sie blockieren viele in den 50er und 60er entstandenen Mietwohnungen, die ursprünglich für Familien geplant waren und sehr groß sind. Leider ist der ganz überwiegende Teil dieser Bestandswohnungen auf Emst nicht barrierefrei. (…) Unsere Planung ist barrierefrei nach DIN 18025. Aufgrund der Nachfragesituation auf Emst haben wir Zwei- und Dreizimmerwohnungen in unterschiedlichen Größen geplant. Diese Wohnungen sind alle altengerecht und teilweise auch rollstuhlgerecht. Darüber hinaus wird den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Gemeinschaftsbereich zur Verfügung gestellt. (…)“

 

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen soll erteilt werden.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.07.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen