Beschlussvorlage - 0506/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

 

  • der Straße „Rodersiepen“

     (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 34 Flurstück 32, 75 und 102)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW  (Anliegerstraße) zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan rot (schraffiert) markiert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Die betroffene Straße ist aufgrund eines Erschließungsvertrages ausgebaut worden.

Sie ist endgültig hergestellt und steht dem allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Aus Rechtssicherheitsgründen soll sie nunmehr förmlich gewidmet werden.

 

Die Widmung ist nach der Definition des § 6 StrWG NRW eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft von öffentlichen Straßen im Sinne von § 2 StrWG NRW  erhalten.  Demnach kann eine öffentliche Straße im Rechtssinne nur durch Widmung entstehen.

 

Die betroffene Verkehrsfläche befindet sich wegen der Insolvenz des Erschließungsträgers zurzeit noch nicht im Eigentum der Stadt. Aus den Regelungen des Erschließungsvertrages kann jedoch eine Zustimmung des Erschließungsträgers (Eigentümer der Straßenfläche) zur Widmung gefolgert werden, so dass die in § 6 Abs. 5 StrWG NRW  normierten Widmungsvoraussetzungen vorliegen.

 

Mit der  Widmung wird der Allgemeinheit als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. Benutzung der Straße  im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Darüber hinaus geht mit der Widmung die Unterhaltung  bzw. die Straßenbaulast nach

 § 9 StrWG NRW  als öffentliche Aufgabe auf die Stadt über.

 

 

Anlage: Übersichtsplan

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.07.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen