Berichtsvorlage - 0625/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Schnittstellen der Gebäudewirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Fachausschuss Gebäudewirtschaft
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.07.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der
Betriebsausschuss GWH, in der Sitzung vom 09.03.2010, und der Rat, in der
Sitzung am 25.03.2010, haben die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage zur
Schnittstellenanalyse bei der GWH zu erstellen.
Im November
2009 wurde bei der Verwaltung eine Arbeitsgruppe gebildet, mit dem Ziel die
Schnittstellen zwischen der Gebäudewirtschaft GWH und der Verwaltung zu
analysieren. Über die Ergebnisse wird in der vorliegenden Vorlage berichtet.
Begründung
Die
Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (im weiteren GWH genannt) wird seit dem
01.01.2004 als kommunale Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie ein
Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der
Eigenbetriebsverordnung NRW und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Die interne
Zusammenarbeit zwischen der GWH und den Ämtern, Fachbereichen und Eigenbetrieben
der Stadt Hagen hat sich seit Gründung der GWH fortentwickelt und wird in einer
Dienstanweisung vom 15.04.2008 geregelt.
Die
Dienstanweisung definiert die Rolle der Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe
im Kontext gebäudewirtschaftlicher Leistungen wie folgt:
-
Eigentümer/
Vermieter[1]/
Bauherr ist der Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte[2].
-
Mieter[3]
(oder auch Hausherren) sind
-
das
Amt für Brand- und Katastrophenschutz für alle Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäuser,
-
das
Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen für alle städtischen Schulen,
-
das
Sportamt für Sportstätten,
-
der
Fachbereich Jugend und Soziales für städtische Kindergärten, Jugendzentren,
Wohnheime u.ä.,
-
der
Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte[4]
für Vermarktungsimmobilien und
-
der
Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte[5]
für Verwaltungsgebäude und alle übrigen Bereitstellungsimmobilien.
-
Nutzer
sind
-
die
Ämter, Fachbereiche, Eigenbetriebe,
-
die
Schulen, Kindergarten, Jugendzentren und
-
Mieter,
Pächter[6],
sonstige Berechtigte in Vermarktungsimmobilien.
-
Dienstleister
ist die GWH.
Das
Zusammenwirken des Eigentümers, der Hausherren und des Nutzers untereinander
und mit dem Dienstleister GWH führt zu Schnittstellen. Die daraus
resultierenden Aufgaben sind in der Dienstanweisung definiert[7].
Die
Dienstanweisung legt fest, dass die GWH im Auftrag der Hausherren oder[8]
des Eigentümers alle Leistungen, die erforderlich sind für Bau, Instandhaltung/
Instandsetzung und Betrieb städtischer Immobilien - die entweder im Eigentum
stehen oder von Dritten angemietet sind -, im Rahmen von Daueraufträgen,
Einzelaufträgen und sonstigen Aufträgen erbringt.[9]
Daueraufträge an die GWH
Die
Aufgaben im Rahmen des Dauerauftrages Instandhaltung der städtischen Immobilien
umfassen die Instandsetzung, Instandhaltung, Inspektion und Wartung. Diese
Aufgaben sind definiert. Die Aufgabe Instandhaltung der Außenanlagen finden
auch in Rahmen eines Dauerauftrages statt. Zu einem Einzelauftrag kommt es im
Rahmen der Daueraufträge nur bei einer Auftragssumme größer 20.000 €. Im
städtischen Haushalt steht für diese Aufträge ein Budget aus laufender
Bauunterhaltung einschließlich Außenanlagen bzw. unter investiven Mitteln zur
Verfügung. Es kommt zwischen Auftraggeber Stadt und Auftragnehmer GWH immer
wieder zu unterschiedlichen Auffassungen, ob eine beauftragte Leistung
Bestandteil der Instandhaltung ist und im Budget enthalten ist oder im Rahmen
von Einzelaufträgen aus dem Budget für nutzerspezifische Leistungen bzw.
hierfür geplante Investitionsmittel zu finanzieren ist[10].
Zukünftig sollen Mietkontrakte diese Leistungen umfassend beschreiben.
Die
Organisation und Durchführung der Reinigung obliegt der GWH. Der
Leistungsumfang ist in einer gesonderten Dienstvereinbarung geregelt.
Haushaltsmittel stehen unter der Position Reinigung GWH zur Verfügung.
Schnittstellenprobleme sind nicht zu erkennen.
Die
Energiebewirtschaftung der städtischen Immobilien sowie die Abrechnung der
Versorgungskosten erfolgt bei der GWH im Auftrag des Eigentümers.
Haushaltsmittel werden unter der Position Energiekosten GWH im städtischen
Haushalt geplant. Schnittstellenprobleme sind nicht zu erkennen.
Die
Organisation und Durchführung der Betreuung der städtischen Immobilien obliegt
der GWH. Der Leistungsumfang ist in einer gesonderten Dienstanweisung geregelt.
Aufgaben der Immobilenbewachung werden grundsätzlich durch die GWH
wahrgenommen. Ausnahmen bildet u.a. der Pfortendienst im Rathaus 1 und beim
Theater. Der Pfortendienst im Rathaus 1 wird im Bauteil A durch die GWH
erbracht, im Bauteil B wird der Infobereich von den Zentralen Diensten
organisiert. Haushaltsmittel stehen unter der Position Objektbetreuung GWH zur
Verfügung. Im Bauteil A wird der Sitzungsdienst nicht durch die GWH gestellt. In
Bedarfsfällen wird aber häufig auf die Mitarbeiterinnen des Pfortendienstes der
GWH zurückgegriffen. Die Zuständigkeit muss an einer Stelle gebündelt werden.
Die
Aufgaben Begehungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfung der ortsfesten und
beweglichen elektrischen Betriebsmittel, Überprüfung der Standsicherheit,
Bewirtschaftung der Dienstwohnungen und Personalgestellung für Essenausgaben in
Schulen sind in der Dienstvereinbarung abschließend geregelt und führen nicht
zu Schnittstellenproblemen mit der GWH.
Bei der
Organisation der außerfachlichen Nutzung ist die Zuständigkeit für den
Schulbereich bei der GWH. Für die außerfachliche Vermietung von Sportobjekten ist
jedoch das Sportamt zuständig. Die Zuständigkeit muss an einer Stelle gebündelt
werden.
Einzelaufträge[11]
Neben den,
im Rahmen der Daueraufträge zu erteilenden, einzelnen Aufträgen werden Neubaumaßnahmen,
Um-/Anbaumaßnahmen, Brandschutzmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen,
Modernisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr/ Sicherungsmaßnahmen, Abbruchmaßnahmen,
umzugsbedingte Baumaßnahmen und sonstige Leistungen im Rahmen von
Einzelaufträgen durch die GWH erbracht. Hierfür werden jährlich Mittel im städtischen
Haushalt unter der Position Bauunterhaltung Einzelmaßnahmen, Unterhaltung aus
Schul-, Sportpauschale, Bauunterhaltung aus Instandhaltungsrückstellungen
Gebäude sowie Investitionsmittel geplant. Die Verantwortung für die Einhaltung
der geplanten Mittel soll bei der GWH liegen. Die GWH ist hier aber
Auftragnehmer. Beauftragt wurde die GWH durch den Eigentümer oder Hausherren.
Durch die Deckelung der Mittel stehen nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung.
Eine Bildung von Deckungskreisen ist nur für einzelne Haushaltspositionen
möglich. Da der Auftrag aber vom Eigentümer und Hausherren kommt, ist hier
eines der Hauptprobleme der Zusammenarbeit des Eigentümers, der Hausherren, der
Kämmerei und der GWH auszumachen. Das beim Eigentümer eingeführte provisorische
Auftragsmanagement konnte auch hier nur bedingt Abhilfe schaffen[12].
Die Einführung eines erforderlichen Betriebsführungssystems fehlt[13].
Im Auftrag
der Hausherren werden bei der GWH sog. nutzerspezifische Bauleistungen in Auftrag
gegeben. Dies sind keine Instandhaltungsmaßnahmen an städtischen Immobilien und
Außenanlagen im Rahmen der Daueraufträge sondern Aufträge auf alleinige Veranlassung
der Hausherren. Hierbei gibt der Besteller auf dem Auftragsformular die Art der
Leistung und daraus resultierende Kostenart vor. Diese Vorgabe wird von der GWH
für die Rechnungsstellung entsprechend verwendet. Ob ein Auftrag als
nutzerspezifisch zustande kommt und erforderlich ist im Rahmen der o. g.
Aufträge, entscheidet - in Zweifelsfragen zwischen Hausherren und GWH - der
Eigentümer[14].
Schaffung von Kostentransparenz
Die
Dienstanweisung regelt, dass die bei der GWH entstehenden Betriebs- und Nebenkosten
der städtischen Immobilen durch die GWH stadtintern abgerechnet werden. Die
Abrechnung, beispielsweise der Grundbesitzabgaben als klassische Nebenkosten
zur Immobilie, wird durch den Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte[15]
vorgenommen.
Die
Abbildung der Kosten auf städtischer Seite zur Schaffung von Kostentransparenz
findet nicht ausreichend statt. Aufgrund der Steuerungsnotwendigkeit findet
eine detaillierte Zuordnung bei der GWH - hier ohne Abschreibungen und
Fremdkapitalkosten - statt. Eine Anpassung im städtischen Haushalt an die
Systematik der GWH wird von der Kämmerei für nicht notwendig erachtet. Die
Berechnung der Abschreibungen der städtischen Immobilien sowie die Auflösung
der Sonderposten finden ausschließlich durch die Kämmerei im städtischen Haushalt
statt.
Es ist dem
Auftraggeber (Eigentümer oder Hausherren) nicht immer möglich, rechtzeitig auf
Kostenüberschreitungen zu reagieren. Im angedachten Vermieter-/Mieter-Modell
handelt die GWH weitestgehend in eigener Verantwortung auf eigene Rechnung.
Aufgrund der
jetzigen Kostendarstellung in den unterschiedlichen Systemen[16]
ist eine vollumfängliche Sicherung der städtischen Vermögenswerte erschwert.
Eine erforderliche objektbezogene Kostentransparenz ist nicht gegeben.
Ziele der Gründung der GWH
In der
politischen und verwaltungsinternen Diskussion zur Umstrukturierung der
Verwaltung im Jahre 2002 - und der Bündelung aller gebäudewirtschaftlichen
Leistungen aus verschiedenen Einheiten in einer Organisationseinheit GWH -
wurde u.a. die Zielsetzung der Reduzierung von Schnittstellen verfolgt. Diese
ist nicht abschließend gelungen und stringent weiterverfolgt worden. Eine
Übertragung der Eigentümerfunktion auf die GWH hat nicht stattgefunden. Die
Rolle der Hausherren als Mieter wurde nicht weiterentwickelt.
Unterhaltungs-
und/oder Instandsetzungsarbeiten an städtischen Gebäuden und Investitionen für
den Neu-/ Ausbau von Gebäuden werden nicht mehr von der Neubauabteilung des damaligen
Hochbauamtes realisiert sondern durch die GWH[17].
Eine angestrebte Finanzierung über den Investitionsplan des Wirtschaftsplanes
der GWH erfolgt jedoch derzeit nicht. GWH ist hier als Dienstleister in der Rolle
eines Planungs- und Ingenieurbüros tätig.[18]
Das Ziel,
dass notwendige Investitionen mit Hilfe Privater geschaffen werden und dass Ausschreibung,
Vergabe und Bauausführung auf die städtische Gesellschaft GIV übertragen werden,
wurde nicht realisiert.
Es sollte untersucht werden, wie und ab wann - in einem
zweiten Schritt nach Gründung der Einrichtung „städtische Gebäudewirtschaft“
(als Managementbetrieb) - alle bebauten und für städtische Zwecke genutzten Immobilien
der Einrichtung übertragen werden können (einschließlich der vorhandenen
anteiligen „Altschulden“). Eine bilanzielle Bewertung der Immobilien
sollte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Übertragung erfolgen. Die
bilanzielle Bewertung aller städtischen Liegenschaften ist im Rahmen der
Einführung des NKF und der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
erfolgt.
Eine Verknüpfung zwischen dem städtischen Eigenbetrieb und
städtischem Tochterunternehmen GIV wurde angestrebt. Deshalb wurde die
Betriebsleitung in Personalunion durch den Geschäftsführer der GIV GmbH
wahrgenommen. Die angestrebte Verknüpfung des Geschäftsfeldes Gebäudewirtschaft
und der GWH Geschäftsfelder Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft, Technische Gebäudewirtschaft
und Kaufmännische Gebäudewirtschaft wurde nicht realisiert. Wesentliche heutige
Funktion der GIV ist als Besitzgesellschaft der Betrieb von drei Parkhäusern[19] sowie das Halten der
Geschäftsanteile der HGW GmbH und der GIS GmbH. Ein operatives Geschäft findet
nur begrenzt statt.
Zusammenfassung
-
Die
Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen der GWH und der Stadt Hagen (Eigentümervertreter,
Hausherren, Nutzer) sind nicht ausgereift.
-
Es
erfolgt keine Verrechnung von Vollkosten/ Kostenmieten zwischen GWH und der
Stadt Hagen, ein wirtschaftlicher Umgang mit der Ressource Immobilie kann nicht
stattfinden.
-
Die
Übertragung des Immobilienvermögens in das Sondervermögen GWH oder aber alternativ
die Übertragung der Eigentümerfunktion ganzheitlich auf die GWH ist nicht erfolgt.
-
Die
bei Gründung der GWH geplante spätere Einführung des Vermieter- Mieter- Modells
wurde bisher nicht realisiert.
-
Die
dringend empfohlene immobilienbezogene Budgetierung beim Hausherren oder Nutzer
(beide Mieter im Vermieter- Mieter- Modell) im städtischen Haushalt ist nicht
vollzogen.
-
Es
fehlen strategische Vorgaben und die Definition von Standards[20].
Neuformulierung der Ziele durch den
Verwaltungsvorstand
Aufgrund
der Analyse hat sich der Verwaltungsvorstand im Februar 2010, siehe auch Vorlage
0193/2010 vom 02.03.2010, für eine Neuausrichtung der GWH entschieden.
-
Die
Gebäudewirtschaft Hagen soll als städtischer Eigenbetrieb bestehen bleiben.
-
Es
ist beabsichtigt, das Vermieter- Mieter- Modell (zwischen GWH und sog.
Hausherren) zu realisieren. Die Schnittstellen sollen minimiert werden.
-
Die
Frage des Eigentumsüberganges des Vermögens der Bereitstellungsimmobilien auf
die Gebäudewirtschaft ist mit dem Blickwinkel auf das NKF und die Bilanzierung
im NKF zu klären. Mögliche Modelle der bilanziellen Eigentumsübertragung auf
den Eigenbetrieb sind einem möglichen Pachtmodell (sog. treuhänderische
Vermögensübertragung, Verpächter Stadt Hagen/ Pächter GWH) gegenüberzustellen.
Die Frage der Eigentumsübertragung der Vermarktungsgrundstücke (sog.
fiskalische Flächen) ist im Detail zu beleuchten.
-
Es
ist ein Budgetierungsmodell (Budget beim Mieter) zu entwickeln. Ziel ist die
Schaffung von (Kosten-)Transparenz über alle gebäudewirtschaftlichen Leistungen
der Stadt Hagen bei der GWH und die Optimierung des Flächenverbrauchs beim
Nutzer/ Mieter der Immobilie.
-
Die
immobilienwirtschaftlichen Leistungen von 23 sollen in der GWH betrieben werden.
-
Es
ist beabsichtigt, dass der Technische Beigeordnete Herr Grothe zum ersten
Betriebsleiter bestellt werden soll[21].
Die
Verwaltung setzt den Beschluss des Betriebsausschusses GWH und des Rates zu o.
g. Vorlage derzeit um.
Meilensteine der Projektarbeit
Überarbeitung
der Leistungsbeschreibung: Derzeit werden die Aufgaben, die zukünftig durch die
GWH wahrzunehmen sind überarbeitet. Die Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung werden
in den Katalog aufgenommen. Orientierung liefert hier die einschlägige DIN
32736 Gebäudemanagement, Begriffe und Leistungen. Abschluss der Arbeiten wird
bis Ende Juni 2010 erfolgen.
Modell der
Eigentumsübertragung: Derzeit wird die Entscheidung einer möglichen (bilanziellen)
Eigentumsübertragung[22]
auf die GWH durch die Finanzverwaltung geprüft und eine qualifizierte
Entscheidung vorbereitet. Die Ergebnisse werden bis Ende Juni 2010 vorliegen.
Erarbeitung
eines Budgetierungsmodells: Aufbauend auf der Entscheidung der Eigentumsübertragung
kann ein Budgetierungsmodell erarbeitet werden. Federführung wird erneut bei
der Finanzverwaltung liegen. Es müssen Fragen u.a. der für den Haushalt
erforderlichen Planungsgrößen und für die Finanzstatistik erforderlichen
Haushaltspositionen geklärt werden. Erarbeitung der Ergebnisse soll bis Ende
August 2010 erfolgen. Aufbauend darauf kann festgelegt werden, welche
Organisationseinheiten Mieter in Sinne des einzuführenden Vermieter-Mieter-Modells
werden.
Wirtschaftsplanaufstellung:
Derzeit erfolgt die Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2011 auf Basis der alten
Betriebsstrukturen[23].
Die vorgegebenen Konsolidierungsziele der Zukunftskommission werden berücksichtigt[24].
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2011 unter Berücksichtigung der neuen
Strukturen und Einbringung in den Betriebsausschuss und Rat erfolgt durch die
GWH bis Anfang November 2010.
Ermittlung
der Preise: Die Ermittlung der Preise 2011, u.a. der Mietpreise, erfolgt durch
die GWH parallel mit der Erstellung des „neuen“ Wirtschaftsplanes
2011.
Erarbeitung
der internen Organisationsstruktur der GWH unter Einbeziehung der zu übertragenen
Aufgaben des Fachbereiches Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte: Die Bildung
neuer Geschäftsbereiche und Verteilung auf die Betriebsleitungen erfolgt durch
die Betriebsleitung bis November 2010. Die Umsetzung der Mitarbeiter unter
Beteiligung des Fachbereiches Personal und Organisation und des Personalrates
erfolgt bis Dezember 2010.
Echtbetrieb:
Ziel ist es, den sogenannten Echtbetrieb zum 01.01.2011 starten zu lassen.
[1] neben der Eigentümerfunktion und Bauherrenfunktion soll der Fachbereich auch als Vermieter im Sinne des Vermieter-Mieter-Modells fungieren. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt.
[2] 23/1, Abteilung Strategisches Immobilienmanagement,.
[3] neben der Hausherrenfunktion sollen diese auch als Mieter im Sinne des Vermieter-Mieter-Modells fungieren. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt.
[4] 23/2, Abteilung Immobilienmarketing/ Vertragsmanagement/ Immobilienabrechnung
[5] 23/3, Abteilung Verwaltung der Dienstgebäude
[6] Externe Mieter und Pächter, nicht Stadt Hagen
[7] Hinzu kommen Schnittstellen der GWH zu internen (z.B. 67 und HABIT) und externen Dienstleistern (Gutachter, ausführende Firmen) die nicht analysiert wurden.
[8] Hier ist die Dienstanweisung nicht eindeutig, wird aber von den Beteiligten in der Praxis als unproblematisch eingestuft
[9] Nutzer können keine Aufträge erteilen, diese erfolgen dann über den zuständigen Hausherren.
[10] Auf Grund einer „Deckelung“ der Mittel für Bauunterhaltung im städtischen Haushalt können weitestgehend nur Maßnahmen durchgeführt werden, die der Verkehrssicherung und sonstigen gesetzlichen Vorgaben genügen und auftretende Mängel/ Schäden beheben. Nicht durchgeführt werden von der GWH substanz- und werterhaltende Maßnahmen. Dies wird absehbar zu Wertberichtigungen führen müssen.
[11] Es handelt sich um 300 bis 400 Einzelaufträge pro Jahr, Auftragsverwaltung erfolgt beim Eigentümer Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
[12] Der Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte hat gemeinsam mit der GWH und den Hausherren eine detaillierte Beschreibung der Auftragsvereinbarung erarbeitet.
[13] Die Auswahl eines IT- Verfahrens ist erfolgt. Der Beschaffungsvorgang läuft, die Einführungsplanung liegt vor.
[14] Hier liegt eine Trennung der Fachverantwortung beim Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte und der Ressourcenverantwortung bei der GWH vor.
[15] 23/2 Abteilung Immobilienmarketing/ Vertragsmanagement/ Immobilienabrechnung
[16] Doppik nach HGB bei der GWH, NKF bei der Stadt Hagen
[17] So nicht eine Einzelfallentscheidung getroffen wird, Sonderprojekte durch 23 abzuwickeln, z.B. Errichtung des Schumachermuseums und Umbau der Ischelandhalle.
[18] Deshalb finden städtische Investitionen derzeit über den Ergebnisplan der GWH statt und aufgrund fehlender Eigentumsübertragung in das Sondervermögen der GWH nicht im Investitionsplan.
[19] Parkhaus Hohenlimburg, Aral-Parkhaus am Bahnhof und Parkhaus Sporthalle Mittelstadt
[20]Eine Definition des Soll-Zustandes der Gebäude, auch im Zusammenhang mit den Konsolidierungszielen, liegt nicht vor. Sie wird lediglich wertmäßig vorgegeben über die Höhe der Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz (Ermittlung der Werte erfolgte über den Gutachterausschuss.).
[21] seit 01.04.2010 umgesetzt, siehe hierzu Beschluss zur Vorlage 0191/2010
[22] Da die GWH eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ohne eigene Rechtsperson darstellt, ist eine grundbuchliche Übertragung nicht möglich.
[23] Dies ist erforderlich aufgrund der Aufstellung des Entwurfes eines HSK 2011 bis Juni 2010.
[24]
Konsolidierungsziele lt.
Bericht der Zukunftskommission, 9,38 Mio. € bis 2014:
Kostenreduzierung Wärme, Strom,
Wasser/Abwasser 1 Mio. €
Flächenreduzierung 0,9
Mio. €
Kostenreduzierung durch
Einführung des Budgetprinzips 1 Mio.
€
Mittelreduzierung
Gebäudeunterhaltung 1
Mio. €
Zuschussreduzierung Sparpaket I 1
Mio. €
Abbau freiwilliger Zulagen 83
T€
Konzentration
Verwaltungsstandorte 270
T€
Reduzierung Schulflächen 1
Mio. €
Einsparungen Sportstätten 76
T€
Personalfluktuation 3 Mio. €
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es entstehen
folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
|
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|
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
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Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
