Beschlussvorlage - 0580/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt einer Befreiung zur Umgestaltung des Stauteiches gem. der Planung der RWE und der Errichtung eines Holzzaunes zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung  -entfällt -

 

 

Begründung

 

Im Steinbruch Vorhalle befindet sich noch aus den Zeiten des Steinbruchbetriebes ein Stauteich, in dem das im Gelände anfallende Oberflächenwasser aufgestaut und über ein Pumpenbauwerk in den Erlenbach abgeführt wird.

 

Die RWE beabsichtigt den Abbau der Pumpanlage. Stattdessen soll eine Freileitung zum Erlenbach durch das anstehende Gestein nördlich des Stauteiches gebohrt werden. Der Ablauf zum Erlenbach wird durch ein Drosselbauwerk im Stauteich auf 30l/s gedrosselt, was in etwa auch der derzeitigen Einleitungsmenge entspricht. Der Wasserstand des Gewässers muss hierfür von derzeit 102 m ü. NN auf 103 m ü. NN angehoben werden. Der Stauteich wird dadurch erheblich größer und bis zu 2 m tief. Die geologisch bedeutsame „Kersbergwand“ wird von dieser Maßnahme nicht tangiert (s. Lageplan auf Seite 3 der Anlage 1).

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/00 (526)  -Vorhalle Süd/Steinbruch – hatte 2006 bereits die SEH eine Nutzung des Stauteiches als Vorflut für Oberflächenwasser eingeplant und dabei auf die Planungen der RWE zurückgegriffen. Für die Anhebung des Wasserstandes auf 103 m ü. NN (im Falle eines 100-jährigen Regenereignisses vorübergehend auf 103,55 m ü. NN) ist damals bereits mit Zustimmung des Landschaftsbeirates eine Befreiung erteilt worden (s. Drucksache  0352/2006).  Die Anlage der neuen Leitung zum Erlenbach war aber  nicht Bestandteil des Antrages der SEH und wird nun von den RWE beantragt (s. Anlage 1). Neben einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist hierfür auch eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich, da der Stauteich Bestandteil des Naturdenkmals 1.3.2.2.4 „Geologischer Aufschluss Steinbruch Vorhalle“ ist und bauliche Anlagen verboten sind.

 

In einem weiteren Schreiben hat die RWE eine Befreiung für die Errichtung eines  1 m hohen Holzzaunes entlang der Nord- und Ostseite des Gewässers beantragt, im Abstand von ca. 10 m zu der jeweiligen Böschungs- bzw. Felswandoberkante.

 

Die RWE beabsichtigt noch in diesem Jahr die Durchführung der Maßnahmen am Stauteich, u.a. um die nicht unerheblich hohen Kosten sowie den aufwendigen Wartungsdienst für den jetzigen Pumpenbetrieb abzustellen. Mit Schreiben v. 4.2.2010 wurde ein Antrag auf Befreiung nach § 69  Landschaftsgesetz NW von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen für Naturdenkmale gestellt. Zwischenzeitlich ist auch der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde eingereicht worden, der der unteren Landschaftsbehörde zur Stellungnahme vorliegt 

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, nach der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung eine Befreiung nach nun § 67 BNatSchG Ziffer 2. zu erteilen. Der Abbau des Pumpenhäuschens und der übrigen technischen Anlagen führen zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes. Auch die Schwankungen des Wasserstands werden durch die geplante Maßnahme einem natürlichen Zustand angenähert. Derzeit wird bei einem Anstieg des Pegels um 30-40 cm der Pumpenbetrieb in Gang gesetzt und der Wasserspiegel relativ schnell wieder abgesenkt. Hierbei kommt es zu Amphibienverlusten. Das geplante Drosselbauwerk  bietet die Möglichkeit, bei entsprechender Gestaltung das Abschwemmen von Amphibien/ Kaulquappen zu minimieren. Die Details hierzu müssen noch abgestimmt werden und werden vom Maßnahmenträger in der Sitzung selbst vorgestellt.

 

Auch der Spätsommer als Herrichtungszeitraum ist im Hinblick auf den Amphibienschutz ausgewählt worden.

 

Für die etwa 40 m lange Leitung durch den anstehenden Boden/Fels zum Erlenbach (ca. 180 mm Außendurchmesser) wird eine Spülbohranlage eingesetzt. Die Bohranlage ist auf einem Schlitten montiert und rund 2,0 - 2,5 m breit sowie 4,5 – 7 m lang. Die Anlage wird über die vorhandene Fahrtrasse zum Gewässer gebracht und etwa im Bereich des Pumpenhäuschens positioniert. Dort sind geringfügig Materialaufträge erforderlich zur Herrichtung des Gerätestandortes, die anschließend wieder entfernt werden. Entlang der Fahrtrasse und am Standplatz ist der Rückschnitt des Aufwuchses aus jungen Birken erforderlich. Um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden wurde hierfür mit Zustimmung des Beiratsvorsitzenden bereits am 18. 02. 2010 eine Befreiung erteilt und der Rückschnitt im Februar durchgeführt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.06.2010 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen