Beschlussvorlage - 0580/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan Hagen - Naturdenkmal 1.3.2.2.4 "Geologischer Aufschluss Steinbruch Vorhallehier: Erteilung einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für die Umgestaltung des Stauteiches und die Errichtung eines Holzzaunes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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30.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung -entfällt -
Begründung
Im Steinbruch Vorhalle
befindet sich noch aus den Zeiten des Steinbruchbetriebes ein Stauteich, in dem
das im Gelände anfallende Oberflächenwasser aufgestaut und über ein
Pumpenbauwerk in den Erlenbach abgeführt wird.
Die RWE beabsichtigt den
Abbau der Pumpanlage. Stattdessen soll eine Freileitung zum Erlenbach durch das
anstehende Gestein nördlich des Stauteiches gebohrt werden. Der Ablauf zum
Erlenbach wird durch ein Drosselbauwerk im Stauteich auf 30l/s gedrosselt, was
in etwa auch der derzeitigen Einleitungsmenge entspricht. Der Wasserstand des
Gewässers muss hierfür von derzeit 102 m ü. NN auf 103 m ü. NN angehoben
werden. Der Stauteich wird dadurch erheblich größer und bis zu 2 m tief. Die geologisch
bedeutsame „Kersbergwand“ wird von dieser Maßnahme nicht tangiert
(s. Lageplan auf Seite 3 der Anlage 1).
Im Zusammenhang mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/00 (526) -Vorhalle Süd/Steinbruch – hatte 2006
bereits die SEH eine Nutzung des Stauteiches als Vorflut für Oberflächenwasser
eingeplant und dabei auf die Planungen der RWE zurückgegriffen. Für die Anhebung
des Wasserstandes auf 103 m ü. NN (im Falle eines 100-jährigen Regenereignisses
vorübergehend auf 103,55 m ü. NN) ist damals bereits mit Zustimmung des
Landschaftsbeirates eine Befreiung erteilt worden (s. Drucksache 0352/2006).
Die Anlage der neuen Leitung zum Erlenbach war aber nicht Bestandteil des Antrages der SEH und
wird nun von den RWE beantragt (s. Anlage 1). Neben einer wasserrechtlichen
Erlaubnis ist hierfür auch eine landschaftsrechtliche Befreiung erforderlich,
da der Stauteich Bestandteil des Naturdenkmals 1.3.2.2.4 „Geologischer
Aufschluss Steinbruch Vorhalle“ ist und bauliche Anlagen verboten sind.
In einem weiteren
Schreiben hat die RWE eine Befreiung für die Errichtung eines 1 m hohen Holzzaunes entlang der Nord- und
Ostseite des Gewässers beantragt, im Abstand von ca. 10 m zu der jeweiligen
Böschungs- bzw. Felswandoberkante.
Die RWE beabsichtigt noch
in diesem Jahr die Durchführung der Maßnahmen am Stauteich, u.a. um die nicht
unerheblich hohen Kosten sowie den aufwendigen Wartungsdienst für den jetzigen
Pumpenbetrieb abzustellen. Mit Schreiben v. 4.2.2010 wurde ein Antrag auf
Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz NW
von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen für Naturdenkmale gestellt. Zwischenzeitlich
ist auch der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren
Wasserbehörde eingereicht worden, der der unteren Landschaftsbehörde zur
Stellungnahme vorliegt
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt, nach der zwischenzeitlich erfolgten
Gesetzesänderung eine Befreiung nach nun § 67 BNatSchG Ziffer 2. zu erteilen.
Der Abbau des Pumpenhäuschens und der übrigen technischen Anlagen führen zu einer
Verbesserung des Landschaftsbildes. Auch die Schwankungen des Wasserstands
werden durch die geplante Maßnahme einem natürlichen Zustand angenähert. Derzeit
wird bei einem Anstieg des Pegels um 30-40 cm der Pumpenbetrieb in Gang gesetzt
und der Wasserspiegel relativ schnell wieder abgesenkt. Hierbei kommt es zu
Amphibienverlusten. Das geplante Drosselbauwerk bietet die Möglichkeit, bei entsprechender
Gestaltung das Abschwemmen von Amphibien/ Kaulquappen zu minimieren. Die
Details hierzu müssen noch abgestimmt werden und werden vom Maßnahmenträger in
der Sitzung selbst vorgestellt.
Auch der Spätsommer als Herrichtungszeitraum
ist im Hinblick auf den Amphibienschutz ausgewählt worden.
Für die etwa 40 m lange
Leitung durch den anstehenden Boden/Fels zum Erlenbach (ca. 180 mm
Außendurchmesser) wird eine Spülbohranlage eingesetzt. Die Bohranlage ist auf
einem Schlitten montiert und rund 2,0 - 2,5 m breit sowie 4,5 – 7 m lang.
Die Anlage wird über die vorhandene Fahrtrasse zum Gewässer gebracht und etwa
im Bereich des Pumpenhäuschens positioniert. Dort sind geringfügig
Materialaufträge erforderlich zur Herrichtung des Gerätestandortes, die
anschließend wieder entfernt werden. Entlang der Fahrtrasse und am Standplatz
ist der Rückschnitt des Aufwuchses aus jungen Birken erforderlich. Um Konflikte
mit dem Artenschutz zu vermeiden wurde hierfür mit Zustimmung des
Beiratsvorsitzenden bereits am 18. 02. 2010 eine Befreiung erteilt und der
Rückschnitt im Februar durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,3 kB
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