Beschlussvorlage - 0536/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung - entfällt

 

 

 

Begründung

 

 

Das Vereinsheim der Kleingartenanlage „In der Halle“ soll an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Der Eigentümer beabsichtigt, auf einer Länge von ca. 300 m einen privaten Anschlusskanal zu verlegen. Für die Rohrleitung ist ein 40 cm breiter und etwa 80 cm tiefer Graben erforderlich. Die beantragte Trasse (s. Anlage) kreuzt auf einer Länge von ca. 10 m den geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.21 „Feuchtgebiet in der Halle“ in einem als Grünland genutzten Bereich. Deshalb ist eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen erforderlich.

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für die beantragte Trasse eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Pkt. 2. Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen. Die  Teichanlage im Schutzgebiet wird von der Maßnahme nicht berührt oder beeinträchtigt. Gehölzbeseitigung (hier: Brombeerbewuchs) ist lediglich in geringem Umfang erforderlich. Eine andere Trassenführung ist aufgrund der örtlichen Topographie und der vorhandenen Bebauung in der Kleingartenanlage mit erhöhtem Aufwand für den Antragsteller verbunden.

Die Befreiung wird unter Auflagen erteilt um sicher zu stellen, dass im Zuge der Maßnahme keine nachhaltigen Beeinträchtigungen stattfinden. Überschüssiger Erdaushub ist z.B. aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Als Ausgleich für den Eingriff ist das Anpflanzen von Obstbäumen (zwei Stück) vorgesehen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.06.2010 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen