Beschlussvorlage - 0536/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan Hagen - Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.21 "Feuchtgebiet in der Halle"hier: Erteilung einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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30.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung - entfällt
Begründung
Das
Vereinsheim der Kleingartenanlage „In der Halle“ soll an das
öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Der Eigentümer beabsichtigt, auf
einer Länge von ca. 300 m einen privaten Anschlusskanal zu verlegen. Für die
Rohrleitung ist ein 40 cm breiter und etwa 80 cm tiefer Graben erforderlich.
Die beantragte Trasse (s. Anlage) kreuzt auf einer Länge von ca. 10 m den
geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.21 „Feuchtgebiet in der
Halle“ in einem als Grünland genutzten Bereich. Deshalb ist eine
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen erforderlich.
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt, für die beantragte Trasse eine Befreiung nach
§ 67 Abs. 1 Pkt. 2. Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen. Die
Teichanlage im Schutzgebiet wird von der Maßnahme nicht berührt oder
beeinträchtigt. Gehölzbeseitigung (hier: Brombeerbewuchs) ist lediglich in
geringem Umfang erforderlich. Eine andere Trassenführung ist aufgrund der
örtlichen Topographie und der vorhandenen Bebauung in der Kleingartenanlage mit
erhöhtem Aufwand für den Antragsteller verbunden.
Die Befreiung wird unter
Auflagen erteilt um sicher zu stellen, dass im Zuge der Maßnahme keine nachhaltigen
Beeinträchtigungen stattfinden. Überschüssiger Erdaushub ist z.B. aus dem
Schutzgebiet zu entfernen. Als Ausgleich für den Eingriff ist das Anpflanzen
von Obstbäumen (zwei Stück) vorgesehen.
