Beschlussvorlage - 0517/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung von Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beteiligt:
- OB Oberbürgermeister; OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Lenkungsgruppe
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Anhörung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.07.2010
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Beschlussvorschlag
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsförderung, das Servicezentrum Wirtschaft, Hagen-Touristik und Aufgaben des Stadtmarketing und der Stadtwerbung unter dem Dach einer neu aufgestellten Hagen Agentur GmbH in der Rechtshülle der heutigen WFG GmbH zusammenzuführen sowie alle weiteren notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
2.
Der Rat lädt Hagener Unternehmerinnen und Unternehmer, Unternehmen, Kammern und Wirtschaftsverbände ausdrücklich ein, sich an diesem Prozess direkt, aktiv und nachhaltig zu beteiligen. Es wird ein Wirtschaftsbeirat eingerichtet, der den Rat der Stadt aktiv berät.
3.
Um die optimale Verzahnung von Hagen Agentur GmbH und Verwaltung sicherzustellen, wird eine Stabsstelle „Wirtschaft und Marketing“ gebildet, die unmittelbar dem Oberbürgermeister zugeordnet wird. Dort wird auch das Projekt „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“ koordiniert.
4.
Der Konsolidierungsbeschluss des Rates vom 19.06.2008 (Vorlage 0450/2008) in Höhe von mindestens 500.000 € gegenüber den Zuschussansätzen von rd. 2,0 Mio. Euro für das Basisjahr 2008 wird bekräftigt.
5.
Der Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der WFG GmbH wird beauftragt, den Beschluss zu fassen, Herrn Dr. Christian Schmidt mit Ablauf des 31.10.2010 als Geschäftsführer abzuberufen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
I. Ausgangslage
Seit geraumer Zeit wird in der Stadt Hagen über notwendige Veränderungen
in den hier angesprochenen zentralen Aufgabenbereichen kommunalen Handelns kontrovers
diskutiert.
Mit dem Papier „Wirtschaftsförderung in Hagen“ des
Zukunftsforums wurde 2007 die Schaffung einer unternehmens- und
wirtschaftsfreundlichen Kultur in Hagen als eine wesentliche Voraussetzung für
einen Erfolg herausgestellt:
„Darunter
ist die Aufgeschlossenheit und Sensibilität von Politik und Verwaltung für die
Belange der heimischen und potentiell ansiedlungswilligen Unternehmen zu
verstehen. Dies setzt die Erkenntnis bei allen Beteiligten voraus, dass eine
starke Hagener Wirtschaft unerlässlich für das „lebendige Hagen“
ist und die Unternehmensfreundlichkeit der städtischen Verantwortlichen einen
wesentlichen Standortfaktor darstellt. Die dafür notwendige Klimaveränderung
hat […] erst begonnen. Sie muss durch verschiedenste Maßnahmen
unterstützt und nachhaltig fortgeführt werden. Dabei kommt den politisch
Verantwortlichen und der Verwaltungsspitze eine besondere Rolle zu.“[1]
Nicht zuletzt das schlechte Abschneiden der Stadt Hagen im Rahmen des
bundesweiten Städteranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft im Feld
„Wirtschaftsfreundlichkeit“ (2007 Platz 49 (von 50), 2008 Platz 50,
2009 Platz 46) hat den dringenden und umfangreichen Handlungsbedarf fortlaufend
manifestiert.
Der Wirtschaftsstandort Hagen steht im regionalen und überregionalen
Wettbewerb um Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Um zukunftsfähig zu bleiben,
muss folglich in der Stadt Hagen die zentrale Frage nach der erfolgreichen und
nachhaltigen Neuausrichtung der kommunalen Wirtschaftsförderung, des Stadt- und
Standortmarketings und der Tourismusentwicklung konsequent und im engen
Schulterschluss mit der örtlichen Wirtschaft beantwortet werden.
Bereits in der Vorlage 0160/2009 hat die Verwaltung den enormen, einmaligen
Liquidationsverlust von rd. 2.500.000 Euro und die sonstigen Konsequenzen einer
Auflösung der WFG GmbH dargestellt. Diese stellt keine wirtschaftlich sinnvolle
Lösung dar. Die Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung als verwaltungsinterne
Organisationseinheit erscheint schon deshalb als ungeeignet, lässt zudem aber
auch keine unmittelbare Beteiligung Privater zu, was aus Sicht der Verwaltung
ausdrücklich anzustreben ist. Darum soll die heutige WFG Nukleus für die
Neuaufstellung sein. Die Mitgesellschafter in der WFG haben dies zuletzt in der
Sitzung des Aufsichtrates am 07.06.2010 im Grundsatz begrüßt. Weiteres ist auf
der Grundlage eines Votums des Rates der Stadt zu erörtern.
Vertreter der Hagener Wirtschaft, Gesellschaft und Politik haben sich im
Rahmen des Arbeitskreises Wirtschaft des Hagener Zukunftsforums intensiv mit
Zukunftsfragen der Wirtschaftsförderung auseinandergesetzt und damit wichtige
Grundlagen für eine erfolgreiche Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung in und
für die Stadt Hagen vorgelegt.
Der Kernforderung einer grundlegenden Neuaufstellung der
Wirtschaftsförderung in Hagen kommt die Verwaltung mit dem durch diese Vorlage
angestoßenen Neuaufstellungsprozess nach. Die Struktur dieses Prozesses bietet
dabei umfangreiche Gelegenheit und Gewähr für die weitere Einbindung der Sach-
und Fachkompetenz der Hagener Wirtschaft.
Die ersten vier der nachfolgenden Kernaufgaben von Wirtschaftsförderung
sind im Rahmen des Zukunftsforums herausgearbeitet worden. Diese werden um
einen fünften Punkt, den wichtigen Aspekt des City-Managements, ergänzt:
A. Unternehmensservice mit einem deutlichen
Schwerpunkt auf Bestandspflege
„Die
Bestandspflege hat oberste Priorität! So sollten insbesondere erfolgreiche und
dynamische Hagener Unternehmen keinen Anlass finden, ihre Expansionspläne an
anderer Stelle zu realisieren. Voraussetzung hierzu ist, dass die
Wirtschaftsförderung enge Kontakte zu den wichtigen Unternehmen in Hagen
unterhält und die Bedarfe dieser Unternehmen laufend ermittelt.“1
Weiterhin wird von Seiten des Zukunftsforums großer Wert auf ein
umfangreiches und bedarfsorientiertes Beratungsangebot gelegt. Dabei wird
betont, wichtig sei
„eine
Konzentration auf Tätigkeiten, die nicht in Konkurrenz zu
privatwirtschaftlichen Angeboten stehen, das Vermeiden von Parallelstrukturen
und eine enge Kooperation mit weiteren bereits bestehenden Akteuren, die
Dienstleistungen für die Wirtschaft anbieten.“ 1
Insgesamt lassen sich für den Standort Hagen eine große Zahl von Wirtschaftsförderungsaktivitäten
belegen. Problematisch ist hierbei jedoch die gleichzeitig nachgewiesene
Vielzahl von Doppelzuständigkeiten (vgl. hierzu auch
Vorlage 0160/2009), die im Sinne der geforderten Vermeidung von
Parallelzuständigkeiten massiv reduziert werden müssen. Insbesondere die
Schnittstellen zur SIHK und zur Agentur Mark sollen in einem gemeinsamen
Prozess so definiert werden, dass die insgesamt knappen Ressourcen optimal eingesetzt
werden.
B. Flächenmanagement
„Das
Flächenmanagement auf Basis der […] politisch zu setzenden
Rahmenbedingungen gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der kommunalen
Wirtschaftsförderung in Hagen. Dieses ist in Hagen in seiner Funktion
wesentlich zu verbessern. Die Wirtschaftsförderung muss sich im Rahmen der
Gewerbeflächenentwicklung für ein nachfragegerechtes Angebot an Gewerbeflächen
einsetzen, ohne dabei Planungs- und Erschließungsaufgaben selbst zu übernehmen.
Gleiches gilt für die Brachflächenentwicklung. Im Rahmen der
Strukturentwicklung kann die Wirtschaftsförderung z.B. in bestimmten Quartieren
und Stadtteilen die Zusammenarbeit der Immobilieneigentümer moderieren. Über einen
solchen Weg ist es möglich, zum Beispiel ein gebündeltes, attraktives Angebot
an preiswerten Büroräumen zu schaffen, das dann in seiner Gesamtheit
kommuniziert werden und eine höhere Aufmerksamkeit für den Standort Hagen
erreichen kann.“ 1
Bedingt durch die Topographie und die vor dem Hintergrund der
demographischen Entwicklung stringentere Regionalplanung werden Gewerbeflächen
in Hagen auch in Zukunft tendenziell knapp sein. Umso wichtiger sind eine
vorsorgliche Flächenpolitik, die rechtzeitige Schaffung von Planungs- und
Baurecht und schnelle Genehmigungsverfahren.
Innenentwicklung die Reaktivierung von Brachen wird stärker in den
Vordergrund treten. Hier soll die Hagen Agentur GmbH Motor der Entwicklung sein,
Interessenlagen von Grundstückseigentümern und Investoren übereinander bringen
und die städtischen Dienstleistungen koordinieren.
C. Netzwerkarbeit
„Um
erfolgreich im Bereich der Erstberatung agieren zu können, muss sich die
Wirtschaftsförderung in Unternehmensnetzwerken engagieren. Über diesen Weg
erhält sie Kenntnis von Beratungskompetenzen in der Stadt Hagen und die
erforderlichen Kontakte, um notwendige Beratungsaufgaben an kompetente
Dienstleister weiterleiten zu können. So kann im Rahmen kommunaler
Wirtschaftsförderung Technologieförderung realistisch nur im Rahmen einer
Erstberatung und durch Vermittlung an Netzwerkpartner erfolgen.“ 1
D. Standortmarketing
„Im
Bereich des Standortmarketings werden die Bereitstellung von
Standortinformationen und die Anwerbung von Unternehmen als wesentlich
eingestuft. […] Bei der Anwerbung von Unternehmen sollten stärker als
bisher die wesentlichen Schlüsselfaktoren Hagens, wie z.B. die hervorragende
Verkehrsanbindung der Stadt Hagen, hervorgehoben werden.“1
Die oben angesprochenen Städterankings machen deutlich, dass es bisher
nicht gelungen ist, die objektiven Stärken des Standortes Hagen mit der
notwendigen Deutlichkeit herauszustellen und zu vermitteln. Hier ist ein
Schwerpunkt für die Hagen Agentur GmbH für die kommenden Jahre zu sehen. Auch
aus diesem Grund macht die Bündelung von Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing Sinn.
E. City-Management
Innenstadt und Stadteilzentrum brauchen die Unterstützung eines aktiven
und professionellen City-Managements. Dies soll künftig auch Aufgabe der Hagen
Agentur GmbH sein, die sich auf diesem Wege mit allen wichtigen Akteuren des
Einzelhandels vernetzt.
II. Weitere Schritte
1. Bündelung der
Aufgabenfelder
Die wesentlichen Aufgabenfelder der Hagen Agentur GmbH stellen sich wie
folgt dar:


2. Konsolidierung
Am 19.06.2008 hat der Rat der Stadt Hagen mit Beschlussfassung über das
1. Sparpaket des Mentors im Rahmen der
Vorlage 0450/2008 die Hebung von Einsparpotentialen im Rahmen der Bündelung von
Wirtschaftsförderung, Servicezentrum Wirtschaft, Hagen-Touristik und Aufgaben
des Stadtmarketing und der Stadtwerbung in Höhe von mindestens 500.000 €
beschlossen. Dieser Vorgabe sind Rat und Verwaltung weiterhin verpflichtet. Die
Entwicklung der Zuschussbedarfe für die in Rede stehenden
Organisationseinheiten seit dem Basisjahr 2008 ist in der nachstehenden Tabelle
dargestellt:
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Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung
und des Stadtmarketings in Hagen |
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hier: Entwicklung der Zuschussbedarfe |
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Organisationseinheiten |
WP
2008/ |
WP
2009/ |
JA
2009/ |
WP
2010/ |
|
WFG
|
920.000 |
828.000 |
828.000 |
828.000 |
|
OB/SZW |
419.120 |
438.720 |
416.070 |
497.160 |
|
Stadtwerbung |
160.380 |
120.960 |
78.980 |
91.130 |
|
Stadtmarketingverein |
210.000 |
160.000 |
35.000 |
0 |
|
Hagen
Touristik |
280.930 |
286.740 |
219.450 |
265.540 |
|
Summe |
1.990.430 |
1.834.420 |
1.577.500 |
1.681.830 |
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Konsolidierungsvorgabe: |
500.000 € |
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Bereits
realisiert: |
142.000 € |
(davon
92 T € WFG + 50 T € OB/A vgl. Vorlage 0160/2009)[2] |
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Bezogen auf das Basisjahr 2008 bedeutet die Umsetzung des
Ratsbeschlusses vom 19.06.2008 im Rahmen der laufenden Konsolidierung die
Absenkung des Zuschussbedarfes bis 2014 auf gerundet 1.500.000 €. Dies soll
durch die Deckelung des Zuschusses für das Jahr 2011 auf 1,7 Mio. €, für
2012 auf 1,6 Mio. € und ab 2013 auf 1,5 Mio. € erreicht werden.
3. Personelle Auswirkungen
Die Modalitäten der Überleitung von städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern auf die künftige Hagen Agentur GmbH sollen zeitnah mit der
Personalvertretung festgelegt werden. Gespräche dazu wurden noch nicht
aufgenommen, da zunächst der Grundsatzbeschluss des Rates erfolgen sollte.
Bedingt durch das Konsolidierungsziel werden nicht alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die heute in den zusammenzuführenden Organisationseinheiten
tätig sind, dauerhaft in der Gesellschaft beschäftigt werden können. Verwaltung
und Geschäftsführung haben bis zum 30.09.2010 ein entsprechendes Personalkonzept
aufzustellen und dem Aufsichtsrat bzw. den politischen Gremien vorzustellen.
Ziel ist, alle Anpassungen sozialverträglich vorzunehmen.
4. Geschäftsführung und
Aufsichtsrat
Bislang hat innerhalb der Geschäftsführung der WFG GmbH der Erste
Beigeordnete Dr. Christian Schmidt als nebenamtlicher Geschäftsführer die
„Verzahnung“ zur Verwaltung sichergestellt.
Die Aufgabe Wirtschaftsförderung ist künftig unmittelbar beim
Oberbürgermeister angesiedelt. Als Aufsichtsratsvorsitzender der WFG und der künftigen
Hagen Agentur GmbH hat der Oberbürgermeister den notwendigen Einfluss auf die
Gesellschaft, so dass ein nebenamtlicher Geschäftsführer aus der Verwaltung
nicht mehr erforderlich ist. Es wird daher empfohlen, Herrn Dr. Schmidt auch
vor dem Hintergrund seiner vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben in der
Verwaltung von dieser Aufgabe zu entbinden.
Bei Herrn Dr. Schmidt soll aufgrund der umfassenden Erfahrungen und der
in vielen Jahren aufgebauten Netzwerke die Verantwortung für EU-geförderte
Projektarbeit verbleiben.
Die organisatorischen Fragen und Schnittstellendefinitionen zur Hagen
Agentur GmbH und ggf. anderen Organisationseinheiten sollen zeitnah geklärt
werden.
Herr Gerhard Schießer ist bis zum 31.07.2012 zum hauptamtlichen
Geschäftsführer der WFG GmbH bestellt
und wird ab dem 01.11.2010 alleiniger Geschäftsführer. Über die Vertretung ist
im Rahmen des Personalkonzeptes zu entscheiden.
Es bleibt dem weiteren Prozess vorbehalten, zu entscheiden, inwieweit
weitere Veränderungen in der Geschäftsführung sinnvoll und erforderlich sind.
Der Aufsichtsrat bleibt hinsichtlich Zusammensetzung und Kompetenzen
unberührt.
5. Wirtschaftsbeirat
Die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirates ist das Angebot an die Hagener
Wirtschaft, sich mit ihren Kompetenzen bereits in der Frühphase der Bündelung
und Tiefenanalyse im Rahmen der Neuaufstellung der Hagen Agentur GmbH an
entscheidender Stelle einzubringen. Der Beirat berät Politik, Aufsichtsrat und
Geschäftsführung bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der
Gesellschaft.
Der Wirtschaftsbeirat soll aus 9 Mitgliedern bestehen, die durch den
Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat berufen werden. Ihm sollen je
ein Vertreter der Kreishandwerkerschaft und der SIHK sowie 6 weitere Vertreter
der Hagener Wirtschaft angehören.
Der Wirtschaftsbeirat konstituiert sich zeitnah.
Darüber hinaus sind Hagener Unternehmerinnen und Unternehmer,
Unternehmen, Kammern und Wirtschaftsverbände ausdrücklich aufgerufen, sich an
der Hagen Agentur GmbH zu beteiligen. Hierbei wird neben der direkten
Beteiligung an der Gesellschaft auch die Bündelung kleinerer Beteiligungen
durch einen Zusammenschluss interessierter Unternehmer und Unternehmen z. B. in
einem „Verein Hagener Wirtschaft“ angestrebt. Dies bietet die
Möglichkeit, mit geringerem finanziellem Aufwand Einzelner an der
Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung mitzuarbeiten.
Beide Möglichkeiten sollen direkt wie indirekt die aktive Mitwirkung der
Hagener Wirtschaft in den Gremien der Hagen Agentur GmbH ermöglichen.
6. RAL-Gütezeichen
„Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“
Wichtiger Partner einer erfolgreich agierenden Hagen Agentur GmbH ist
eine serviceorientierte und wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Daher hat der
Oberbürgermeister im Januar 2010 das Servicezentrum Wirtschaft im Rahmen eines
Projektes beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Zertifizierung der Stadt
Hagen als „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“
vorzubereiten.
Auf
der Grundlage des Vorstandsbeschlusses vom 05.01.2010 soll in der Stadtverwaltung Hagen die
Erfüllung der Qualitätskriterien einer mittelstandsorientierten Kommunalverwaltung
nach dem RAL Gütezeichen erreicht werden.
Das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“
stellt eine Zertifizierung von Kommunen dar, die sich auf die Abwicklung von
Verwaltungsprozessen in einer definierten Qualität bezieht. Das Gütezeichen hat
messbare Kriterien festgelegt, mit denen Unternehmen die Angebote von
Kommunalverwaltungen vergleichen können.
Die Kommunen, die dieses Zertifikat erlangen wollen, müssen sich
verpflichten, die von der „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltungen e.V.“ definierten Prozessziele in Gänze zu erfüllen.
Dabei geht es um folgende
Verwaltungsprozesse bzw. Kriterien:
- Eingangbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners
- Erste Informationen zum Verfahren
- Besprechungen bei Unternehmen
- Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen
- Zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen
an die Kommune gestellt werden.
- Reaktion auf Beschwerden
- Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von
mittelständischen Unternehmen
- Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten
- Verlässlichkeit von Baugenehmigungen
- Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails
- Verwaltungswegweiser
- Lotse für Existenzgründer
- Kundenzufriedenheit
Das Gütezeichen wird verliehen, wenn die eindeutig definierten Kriterien
durch die Vorgabe von festen Fristen und Zielwerten erfüllt sind.
Um sicherzustellen, dass dieser Prozess auch nach Übergang der
Organisationseinheit OB/SZW in die Hagen Agentur GmbH konsequent weiterverfolgt
wird, beabsichtigt der Oberbürgermeister, eine Stabsstelle „Wirtschaft
und Marketing“ mit 1,5 - 2 Personalstellen im Rahmen der vorhandenen
Personalressourcen des Servicezentrums Wirtschaft in seinem Dezernat zunächst
befristet bis zur erfolgreichen Zertifizierung der Stadtverwaltung
einzurichten.
Weiterhin soll diese Stabstelle eine Scharnierfunktion zur
Sicherstellung einer möglichst reibungslosen Kooperation von Hagen Agentur GmbH
und Fachverwaltung bei der gemeinsamen Kundenbetreuung sowie die
Geschäftsführung der vom Oberbürgermeister bereits eingerichteten
verwaltungsinternen AG „Wirtschaftsförderung“ übernehmen.
Diese Arbeitsgruppe, die mindestens monatlich tagt, wird eine
reibungslose Kooperation bei der Bearbeitung von Investitionsvorhaben der
Wirtschaft in Hagen sicherstellen. Ihr gehören unter Leitung des
Oberbürgermeisters bisher ständig der Planungsdezernent, der Umweltdezernent,
die WFG und das Servicezentrum Wirtschaft an. Künftig werden die beiden
Letztgenannten durch die Hagen Agentur GmbH ersetzt.
7. Weiteres Vorgehen
Nachdem der Rat den Grundsatzbeschluss gefasst hat, werden die
notwendigen weiteren Schritte und Beschlüsse zur organisatorischen Umsetzung
vorbereitet. Der operative Start der Hagen Agentur GmbH soll zum
01.10./01.11.2010 erfolgen.
Parallel wird in enger Kooperation mit dem Wirtschaftsbeirat die
inhaltliche Konzeption der Hagen Agentur GmbH für die Geschäftsfelder
erarbeitet, welche in ein Arbeitsprogramm für 2011 ff. einfließt. Dieses
Arbeitsprogramm wird – nach Vorberatung im Aufsichtsrat – mit dem
Wirtschaftsplan 2011 vom HFA und Rat verabschiedet.
|
X |
Der
Zuschussbedarf für die Hagen Agentur GmbH wird für 2011 auf 1,7 Mio. €,
für 2012 auf 1,6 Mio. € und ab 2013 auf 1,5 Mio. € p. a.
begrenzt. Hierdurch entsteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbeitrag von
500.000 € gegenüber dem Stand 2008. |
[1] Hagener Zukunftsforum: Wirtschaftsförderung in Hagen, 2007
[2] Bei OB/A wurden bereits Sachkosten in Höhe von 50.000 Euro im Rahmen von Konsolidierung eingespart. Bei der WFG handelt es sich ebenfalls um eine Reduzierung im Sachkostenbereich in Höhe von 92.000 Euro, der durch den HFA im März 2009 beschlossen wurde.
