Beschlussvorlage - 0517/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsförderung, das Servicezentrum Wirtschaft, Hagen-Touristik und Aufgaben des Stadtmarketing und der Stadtwerbung unter dem Dach einer neu aufgestellten Hagen Agentur GmbH in der Rechtshülle der heutigen WFG GmbH zusammenzuführen sowie alle weiteren notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

 

2.

Der Rat lädt Hagener Unternehmerinnen und Unternehmer, Unternehmen, Kammern und Wirtschaftsverbände ausdrücklich ein, sich an diesem Prozess direkt, aktiv und nachhaltig zu beteiligen. Es wird ein Wirtschaftsbeirat eingerichtet, der den Rat der Stadt aktiv berät.

 

3.

Um die optimale Verzahnung von Hagen Agentur GmbH und Verwaltung sicherzustellen, wird eine Stabsstelle „Wirtschaft und Marketing“ gebildet, die unmittelbar dem Oberbürgermeister zugeordnet wird. Dort wird auch das Projekt „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“ koordiniert.

 

4.

Der Konsolidierungsbeschluss des Rates vom 19.06.2008 (Vorlage 0450/2008) in Höhe von mindestens 500.000 € gegenüber den Zuschussansätzen von rd. 2,0 Mio. Euro für das Basisjahr 2008 wird bekräftigt.

 

 

5.

Der Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der WFG GmbH wird beauftragt, den Beschluss zu fassen, Herrn Dr. Christian Schmidt mit Ablauf des 31.10.2010 als Geschäftsführer abzuberufen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

I. Ausgangslage

 

Seit geraumer Zeit wird in der Stadt Hagen über notwendige Veränderungen in den hier angesprochenen zentralen Aufgabenbereichen kommunalen Handelns kontrovers diskutiert.

 

Mit dem Papier „Wirtschaftsförderung in Hagen“ des Zukunftsforums wurde 2007 die Schaffung einer unternehmens- und wirtschaftsfreundlichen Kultur in Hagen als eine wesentliche Voraussetzung für einen Erfolg herausgestellt:

 

„Darunter ist die Aufgeschlossenheit und Sensibilität von Politik und Verwaltung für die Belange der heimischen und potentiell ansiedlungswilligen Unternehmen zu verstehen. Dies setzt die Erkenntnis bei allen Beteiligten voraus, dass eine starke Hagener Wirtschaft unerlässlich für das „lebendige Hagen“ ist und die Unternehmensfreundlichkeit der städtischen Verantwortlichen einen wesentlichen Standortfaktor darstellt. Die dafür notwendige Klimaveränderung hat […] erst begonnen. Sie muss durch verschiedenste Maßnahmen unterstützt und nachhaltig fortgeführt werden. Dabei kommt den politisch Verantwortlichen und der Verwaltungsspitze eine besondere Rolle zu.“[1]

 

Nicht zuletzt das schlechte Abschneiden der Stadt Hagen im Rahmen des bundesweiten Städteranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft im Feld „Wirtschaftsfreundlichkeit“ (2007 Platz 49 (von 50), 2008 Platz 50, 2009 Platz 46) hat den dringenden und umfangreichen Handlungsbedarf fortlaufend manifestiert.

 

Der Wirtschaftsstandort Hagen steht im regionalen und überregionalen Wettbewerb um Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Um zukunftsfähig zu bleiben, muss folglich in der Stadt Hagen die zentrale Frage nach der erfolgreichen und nachhaltigen Neuausrichtung der kommunalen Wirtschaftsförderung, des Stadt- und Standortmarketings und der Tourismusentwicklung konsequent und im engen Schulterschluss mit der örtlichen Wirtschaft beantwortet werden.

 

 

Bereits in der Vorlage 0160/2009 hat die Verwaltung den enormen, einmaligen Liquidationsverlust von rd. 2.500.000 Euro und die sonstigen Konsequenzen einer Auflösung der WFG GmbH dargestellt. Diese stellt keine wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar. Die Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung als verwaltungsinterne Organisationseinheit erscheint schon deshalb als ungeeignet, lässt zudem aber auch keine unmittelbare Beteiligung Privater zu, was aus Sicht der Verwaltung ausdrücklich anzustreben ist. Darum soll die heutige WFG Nukleus für die Neuaufstellung sein. Die Mitgesellschafter in der WFG haben dies zuletzt in der Sitzung des Aufsichtrates am 07.06.2010 im Grundsatz begrüßt. Weiteres ist auf der Grundlage eines Votums des Rates der Stadt zu erörtern.

 

 

Vertreter der Hagener Wirtschaft, Gesellschaft und Politik haben sich im Rahmen des Arbeitskreises Wirtschaft des Hagener Zukunftsforums intensiv mit Zukunftsfragen der Wirtschaftsförderung auseinandergesetzt und damit wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung in und für die Stadt Hagen vorgelegt.

 

Der Kernforderung einer grundlegenden Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung in Hagen kommt die Verwaltung mit dem durch diese Vorlage angestoßenen Neuaufstellungsprozess nach. Die Struktur dieses Prozesses bietet dabei umfangreiche Gelegenheit und Gewähr für die weitere Einbindung der Sach- und Fachkompetenz der Hagener Wirtschaft.

 

Die ersten vier der nachfolgenden Kernaufgaben von Wirtschaftsförderung sind im Rahmen des Zukunftsforums herausgearbeitet worden. Diese werden um einen fünften Punkt, den wichtigen Aspekt des City-Managements, ergänzt:

 

A. Unternehmensservice mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Bestandspflege

 

„Die Bestandspflege hat oberste Priorität! So sollten insbesondere erfolgreiche und dynamische Hagener Unternehmen keinen Anlass finden, ihre Expansionspläne an anderer Stelle zu realisieren. Voraussetzung hierzu ist, dass die Wirtschaftsförderung enge Kontakte zu den wichtigen Unternehmen in Hagen unterhält und die Bedarfe dieser Unternehmen laufend ermittelt.“1

 

Weiterhin wird von Seiten des Zukunftsforums großer Wert auf ein umfangreiches und bedarfsorientiertes Beratungsangebot gelegt. Dabei wird betont, wichtig sei

 

„eine Konzentration auf Tätigkeiten, die nicht in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Angeboten stehen, das Vermeiden von Parallelstrukturen und eine enge Kooperation mit weiteren bereits bestehenden Akteuren, die Dienstleistungen für die Wirtschaft anbieten.“ 1

 

Insgesamt lassen sich für den Standort Hagen eine große Zahl von Wirtschaftsförderungsaktivitäten belegen. Problematisch ist hierbei jedoch die gleichzeitig nachgewiesene Vielzahl von Doppelzuständigkeiten (vgl. hierzu auch

 

Vorlage 0160/2009), die im Sinne der geforderten Vermeidung von Parallelzuständigkeiten massiv reduziert werden müssen. Insbesondere die Schnittstellen zur SIHK und zur Agentur Mark sollen in einem gemeinsamen Prozess so definiert werden, dass die insgesamt knappen Ressourcen optimal eingesetzt werden.

 

 

B. Flächenmanagement

 

„Das Flächenmanagement auf Basis der […] politisch zu setzenden Rahmenbedingungen gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung in Hagen. Dieses ist in Hagen in seiner Funktion wesentlich zu verbessern. Die Wirtschaftsförderung muss sich im Rahmen der Gewerbeflächenentwicklung für ein nachfragegerechtes Angebot an Gewerbeflächen einsetzen, ohne dabei Planungs- und Erschließungsaufgaben selbst zu übernehmen. Gleiches gilt für die Brachflächenentwicklung. Im Rahmen der Strukturentwicklung kann die Wirtschaftsförderung z.B. in bestimmten Quartieren und Stadtteilen die Zusammenarbeit der Immobilieneigentümer moderieren. Über einen solchen Weg ist es möglich, zum Beispiel ein gebündeltes, attraktives Angebot an preiswerten Büroräumen zu schaffen, das dann in seiner Gesamtheit kommuniziert werden und eine höhere Aufmerksamkeit für den Standort Hagen erreichen kann.“ 1

 

Bedingt durch die Topographie und die vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung stringentere Regionalplanung werden Gewerbeflächen in Hagen auch in Zukunft tendenziell knapp sein. Umso wichtiger sind eine vorsorgliche Flächenpolitik, die rechtzeitige Schaffung von Planungs- und Baurecht und schnelle Genehmigungsverfahren.

Innenentwicklung die Reaktivierung von Brachen wird stärker in den Vordergrund treten. Hier soll die Hagen Agentur GmbH Motor der Entwicklung sein, Interessenlagen von Grundstückseigentümern und Investoren übereinander bringen und die städtischen Dienstleistungen koordinieren.

 

C. Netzwerkarbeit

 

„Um erfolgreich im Bereich der Erstberatung agieren zu können, muss sich die Wirtschaftsförderung in Unternehmensnetzwerken engagieren. Über diesen Weg erhält sie Kenntnis von Beratungskompetenzen in der Stadt Hagen und die erforderlichen Kontakte, um notwendige Beratungsaufgaben an kompetente Dienstleister weiterleiten zu können. So kann im Rahmen kommunaler Wirtschaftsförderung Technologieförderung realistisch nur im Rahmen einer Erstberatung und durch Vermittlung an Netzwerkpartner erfolgen.“ 1

 

D. Standortmarketing

 

„Im Bereich des Standortmarketings werden die Bereitstellung von Standortinformationen und die Anwerbung von Unternehmen als wesentlich eingestuft. […] Bei der Anwerbung von Unternehmen sollten stärker als bisher die wesentlichen Schlüsselfaktoren Hagens, wie z.B. die hervorragende Verkehrsanbindung der Stadt Hagen, hervorgehoben werden.“1

 

Die oben angesprochenen Städterankings machen deutlich, dass es bisher nicht gelungen ist, die objektiven Stärken des Standortes Hagen mit der notwendigen Deutlichkeit herauszustellen und zu vermitteln. Hier ist ein Schwerpunkt für die Hagen Agentur GmbH für die kommenden Jahre zu sehen. Auch aus diesem Grund macht die Bündelung von Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Sinn.

 

E. City-Management

 

Innenstadt und Stadteilzentrum brauchen die Unterstützung eines aktiven und professionellen City-Managements. Dies soll künftig auch Aufgabe der Hagen Agentur GmbH sein, die sich auf diesem Wege mit allen wichtigen Akteuren des Einzelhandels vernetzt.

 

II. Weitere Schritte

 

1. Bündelung der Aufgabenfelder

 

Die wesentlichen Aufgabenfelder der Hagen Agentur GmbH stellen sich wie folgt dar:

 

2. Konsolidierung

 

Am 19.06.2008 hat der Rat der Stadt Hagen mit Beschlussfassung über das 1. Sparpaket des  Mentors im Rahmen der Vorlage 0450/2008 die Hebung von Einsparpotentialen im Rahmen der Bündelung von Wirtschaftsförderung, Servicezentrum Wirtschaft, Hagen-Touristik und Aufgaben des Stadtmarketing und der Stadtwerbung in Höhe von mindestens 500.000 € beschlossen. Dieser Vorgabe sind Rat und Verwaltung weiterhin verpflichtet. Die Entwicklung der Zuschussbedarfe für die in Rede stehenden Organisationseinheiten seit dem Basisjahr 2008 ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

 

Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings in Hagen

 

hier: Entwicklung der Zuschussbedarfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Organisationseinheiten

WP 2008/
HH-Plan 2008

WP 2009/
HH-Plan 2009

JA 2009/
RE 2009*

WP 2010/
HH-Plan 2010

WFG

920.000

828.000

828.000

828.000

OB/SZW

419.120

438.720

416.070

497.160

Stadtwerbung

160.380

120.960

78.980

91.130

Stadtmarketingverein

210.000

160.000

35.000

0

Hagen Touristik

280.930

286.740

219.450

265.540

Summe

1.990.430

1.834.420

1.577.500

1.681.830

 

 

 

 

 

Konsolidierungsvorgabe:

500.000 €

 

 

 

Bereits realisiert:

142.000 €

(davon 92 T € WFG + 50 T € OB/A vgl. Vorlage 0160/2009)[2]

 

 

 

 

 

 

Bezogen auf das Basisjahr 2008 bedeutet die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2008 im Rahmen der laufenden Konsolidierung die Absenkung des Zuschussbedarfes bis 2014 auf gerundet 1.500.000 €. Dies soll durch die Deckelung des Zuschusses für das Jahr 2011 auf 1,7 Mio. €, für 2012 auf 1,6 Mio. € und ab 2013 auf 1,5 Mio. € erreicht werden.

 

3. Personelle Auswirkungen

 

Die Modalitäten der Überleitung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die künftige Hagen Agentur GmbH sollen zeitnah mit der Personalvertretung festgelegt werden. Gespräche dazu wurden noch nicht aufgenommen, da zunächst der Grundsatzbeschluss des Rates erfolgen sollte.

 

Bedingt durch das Konsolidierungsziel werden nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die heute in den zusammenzuführenden Organisationseinheiten tätig sind, dauerhaft in der Gesellschaft beschäftigt werden können. Verwaltung und Geschäftsführung haben bis zum 30.09.2010 ein entsprechendes Personalkonzept aufzustellen und dem Aufsichtsrat bzw. den politischen Gremien vorzustellen. Ziel ist, alle Anpassungen sozialverträglich vorzunehmen.


4. Geschäftsführung und Aufsichtsrat

 

Bislang hat innerhalb der Geschäftsführung der WFG GmbH der Erste Beigeordnete Dr. Christian Schmidt als nebenamtlicher Geschäftsführer die „Verzahnung“ zur Verwaltung sichergestellt.

Die Aufgabe Wirtschaftsförderung ist künftig unmittelbar beim Oberbürgermeister angesiedelt. Als Aufsichtsratsvorsitzender der WFG und der künftigen Hagen Agentur GmbH hat der Oberbürgermeister den notwendigen Einfluss auf die Gesellschaft, so dass ein nebenamtlicher Geschäftsführer aus der Verwaltung nicht mehr erforderlich ist. Es wird daher empfohlen, Herrn Dr. Schmidt auch vor dem Hintergrund seiner vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben in der Verwaltung von dieser Aufgabe zu entbinden.

Bei Herrn Dr. Schmidt soll aufgrund der umfassenden Erfahrungen und der in vielen Jahren aufgebauten Netzwerke die Verantwortung für EU-geförderte Projektarbeit verbleiben.

Die organisatorischen Fragen und Schnittstellendefinitionen zur Hagen Agentur GmbH und ggf. anderen Organisationseinheiten sollen zeitnah geklärt werden.

Herr Gerhard Schießer ist bis zum 31.07.2012 zum hauptamtlichen Geschäftsführer der WFG GmbH  bestellt und wird ab dem 01.11.2010 alleiniger Geschäftsführer. Über die Vertretung ist im Rahmen des Personalkonzeptes zu entscheiden.

Es bleibt dem weiteren Prozess vorbehalten, zu entscheiden, inwieweit weitere Veränderungen in der Geschäftsführung sinnvoll und erforderlich sind.

 

Der Aufsichtsrat bleibt hinsichtlich Zusammensetzung und Kompetenzen unberührt.

 

5. Wirtschaftsbeirat

 

Die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirates ist das Angebot an die Hagener Wirtschaft, sich mit ihren Kompetenzen bereits in der Frühphase der Bündelung und Tiefenanalyse im Rahmen der Neuaufstellung der Hagen Agentur GmbH an entscheidender Stelle einzubringen. Der Beirat berät Politik, Aufsichtsrat und Geschäftsführung bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Gesellschaft.

Der Wirtschaftsbeirat soll aus 9 Mitgliedern bestehen, die durch den Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ältestenrat berufen werden. Ihm sollen je ein Vertreter der Kreishandwerkerschaft und der SIHK sowie 6 weitere Vertreter der Hagener Wirtschaft angehören.

Der Wirtschaftsbeirat konstituiert sich zeitnah.

 

Darüber hinaus sind Hagener Unternehmerinnen und Unternehmer, Unternehmen, Kammern und Wirtschaftsverbände ausdrücklich aufgerufen, sich an der Hagen Agentur GmbH zu beteiligen. Hierbei wird neben der direkten Beteiligung an der Gesellschaft auch die Bündelung kleinerer Beteiligungen durch einen Zusammenschluss interessierter Unternehmer und Unternehmen z. B. in einem „Verein Hagener Wirtschaft“ angestrebt. Dies bietet die Möglichkeit, mit geringerem finanziellem Aufwand Einzelner an der Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung mitzuarbeiten.

Beide Möglichkeiten sollen direkt wie indirekt die aktive Mitwirkung der Hagener Wirtschaft in den Gremien der Hagen Agentur GmbH ermöglichen.

 

6. RAL-Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“

 

Wichtiger Partner einer erfolgreich agierenden Hagen Agentur GmbH ist eine serviceorientierte und wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Daher hat der Oberbürgermeister im Januar 2010 das Servicezentrum Wirtschaft im Rahmen eines Projektes beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Zertifizierung der Stadt Hagen als „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung“ vorzubereiten.

Auf der Grundlage des Vorstandsbeschlusses vom 05.01.2010  soll in der Stadtverwaltung Hagen die Erfüllung der Qualitätskriterien einer mittelstandsorientierten Kommunalverwaltung nach dem RAL Gütezeichen erreicht werden.

 

Das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ stellt eine Zertifizierung von Kommunen dar, die sich auf die Abwicklung von Verwaltungsprozessen in einer definierten Qualität bezieht. Das Gütezeichen hat messbare Kriterien festgelegt, mit denen Unternehmen die Angebote von Kommunalverwaltungen vergleichen können.

                 

Die Kommunen, die dieses Zertifikat erlangen wollen, müssen sich verpflichten, die von der „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.“ definierten Prozessziele in Gänze zu erfüllen.

 

Dabei geht es um folgende Verwaltungsprozesse bzw. Kriterien:

 

  1. Eingangbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners
  2. Erste Informationen zum Verfahren
  3. Besprechungen bei Unternehmen
  4. Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen
  5. Zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Kommune gestellt werden.
  6. Reaktion auf Beschwerden
  7. Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von mittelständischen Unternehmen
  8. Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten
  9. Verlässlichkeit von Baugenehmigungen
  10. Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails
  11. Verwaltungswegweiser
  12. Lotse für Existenzgründer
  13. Kundenzufriedenheit

 

Das Gütezeichen wird verliehen, wenn die eindeutig definierten Kriterien durch die Vorgabe von festen Fristen und Zielwerten erfüllt sind.

 

Um sicherzustellen, dass dieser Prozess auch nach Übergang der Organisationseinheit OB/SZW in die Hagen Agentur GmbH konsequent weiterverfolgt wird, beabsichtigt der Oberbürgermeister, eine Stabsstelle „Wirtschaft und Marketing“ mit 1,5 - 2 Personalstellen im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen des Servicezentrums Wirtschaft in seinem Dezernat zunächst befristet bis zur erfolgreichen Zertifizierung der Stadtverwaltung einzurichten.

 

Weiterhin soll diese Stabstelle eine Scharnierfunktion zur Sicherstellung einer möglichst reibungslosen Kooperation von Hagen Agentur GmbH und Fachverwaltung bei der gemeinsamen Kundenbetreuung sowie die Geschäftsführung der vom Oberbürgermeister bereits eingerichteten verwaltungsinternen AG „Wirtschaftsförderung“ übernehmen.

Diese Arbeitsgruppe, die mindestens monatlich tagt, wird eine reibungslose Kooperation bei der Bearbeitung von Investitionsvorhaben der Wirtschaft in Hagen sicherstellen. Ihr gehören unter Leitung des Oberbürgermeisters bisher ständig der Planungsdezernent, der Umweltdezernent, die WFG und das Servicezentrum Wirtschaft an. Künftig werden die beiden Letztgenannten durch die Hagen Agentur GmbH ersetzt.

 

7. Weiteres Vorgehen

 

Nachdem der Rat den Grundsatzbeschluss gefasst hat, werden die notwendigen weiteren Schritte und Beschlüsse zur organisatorischen Umsetzung vorbereitet. Der operative Start der Hagen Agentur GmbH soll zum 01.10./01.11.2010 erfolgen.

 

Parallel wird in enger Kooperation mit dem Wirtschaftsbeirat die inhaltliche Konzeption der Hagen Agentur GmbH für die Geschäftsfelder erarbeitet, welche in ein Arbeitsprogramm für 2011 ff. einfließt. Dieses Arbeitsprogramm wird – nach Vorberatung im Aufsichtsrat – mit dem Wirtschaftsplan 2011 vom HFA und Rat verabschiedet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Der Zuschussbedarf für die Hagen Agentur GmbH wird für 2011 auf 1,7 Mio. €, für 2012 auf 1,6 Mio. € und ab 2013 auf 1,5 Mio. € p. a. begrenzt. Hierdurch entsteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbeitrag von 500.000 € gegenüber dem Stand 2008.

 

 



[1] Hagener Zukunftsforum: Wirtschaftsförderung in Hagen, 2007

 

[2]  Bei OB/A wurden bereits Sachkosten in Höhe von 50.000 Euro im Rahmen von Konsolidierung eingespart. Bei der WFG handelt es sich ebenfalls um eine Reduzierung im Sachkostenbereich in Höhe von 92.000 Euro, der durch den HFA im März 2009 beschlossen wurde.

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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24.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.07.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen