Beschlussvorlage - 0591/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben Zeppelinweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.06.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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06.07.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt
folgende Bauvoranfrage vor:
Errichtung von 34
Seniorenwohnungen - verteilt auf zwei Baukörper - im Bereich zwischen dem
Zeppelinweg und der Gerhart-Hauptmann-Straße
Gemarkung Eppenhausen, Flur
14, Flurstück 1716
Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan ist
das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Weil für das Baugebiet
lediglich ein Fluchtlinienplan existiert und die Zulässigkeit der Bebauung sich
aus dem Zusammenhang des bebauten Ortsteiles nach § 34 Baugesetzbuch ergibt, können die verbliebenen Freiflächen
im gewissen Umfang als Wohnbaugrundstücke angesehen werden. Aufgrund der großen
Nachfrage nach Wohnraum erfolgte Anfang der 90 er Jahre durch zwei Hagener Wohnungsbaugesellschaften
eine Nachverdichtung zwischen der Straße Am Großen Feld und der
Gerhart-Hauptmann-Straße von acht Mehrfamilienhäusern mit 64 Wohneinheiten. Aus
der Sorge, dass bei anhaltender Nachfrage weiterhin in großem Umfang
Freiflächen für eine Wohnbebauung in Anspruch genommen werden, wurde am 30. 1.
1997 mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen für den betreffenden Bereich das
Bebauungsplanverfahren Nr. 1/97 (483) – Am Großen Feld - eingeleitet.
Durch den Bebauungsplan sollte im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung die weitere Bebauung durch entsprechende Festsetzungen geregelt
werden. Der Geschosswohnungsbau kam in den Folgejahren allerdings fast ganz zum
Erliegen. Es bestand kein Erfordernis mehr, das Bebauungsplanverfahren
weiterzuführen.
Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt,
erfolgt eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch. Danach
muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen.
Städtebauliche Bewertung
Die Wohnanlage, in der das
Vorhaben liegt, wurde nach dem Entwurf des Hamburger Architekten Professor Dr.
Dr. May als zweiter Bauabschnitt der Gartenvorstadt Emst Anfang der 60er Jahre
errichtet. Weitere Architekten waren an der Planung beteiligt. Entsprechend
dem damaligen Leitbild der gegliederten
und aufgelockerten Stadt entstand eine Vielzahl von mehrgeschossigen
Wohngebäuden in Zeilenbauweise. Charakteristisch ist die großzügige Anordnung
von Freiflächen als Grünanlagen zwischen den Gebäuden.
Auch das geplante Vorhaben
fügt sich durch entsprechende Stellung der beiden Baukörper in die Gesamtanlage
ein. Der Charakter einer durchgrünten Wohngebietes bleibt bestehen. Die
Haupterschließung erfolgt auf kurzem Wege von der Gerhart-Hauptmann-Strasse aus. Eine weitere
Zuwegung ist vom Zeppelinweg aus geplant. Die vorhandenen Wegeverbindungen
sollen bestehen bleiben. Die beiden Baukörper erhalten jeweils vier
Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Bereits in den 90er Jahren wurde über
eine Bebauung an dieser Stelle nachgedacht. Sie sollte auch bei dem o.g.
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.
Der Antragsteller begründet
die geplante Wohnanlage mit 34 Seniorenwohnungen wie folgt:
„ Für ein solches
Wohnprojekt besteht ein erhöhter Bedarf auf Emst. Dieser Stadtteil weist mit 38
% den höchsten Anteil an über 60-jährigen in Hagen (28%) auf. Von 11.000 auf
Emst lebenden Menschen sind 4.100 Menschen älter als 60 Jahre. Dies hängt im
Wesentlichen an der Beliebtheit dieses Wohnstandortes. Die Menschen wohnen hier
gern und wollen nicht wegziehen. Sie blockieren viele in den 50er und 60er
entstandenen Mietwohnungen, die ursprünglich für Familien geplant waren und
sehr groß sind. Leider ist der ganz überwiegende Teil dieser Bestandswohnungen
auf Emst nicht barrierefrei. (…) Unsere Planung ist barrierefrei nach DIN
18025. Aufgrund der Nachfragesituation auf Emst haben wir Zwei- und
Dreizimmerwohnungen in unterschiedlichen Größen geplant. Diese Wohnungen sind
alle altengerecht und teilweise auch rollstuhlgerecht. Darüber hinaus wird den
Bewohnerinnen und Bewohnern ein Gemeinschaftsbereich zur Verfügung gestellt.
(…)“
Das Vorhaben fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen soll erteilt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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338 kB
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2
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(wie Dokument)
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374,3 kB
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