Beschlussvorlage - 0570/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH  am 09.07.2010 zu entsenden.

 

Er / Sie wird beauftragt,

 

1.         entsprechend dem Beschluss des Rates in nicht-öffentlicher Sitzung zum Tagesordnungspunkt 2 der Gesellschafterversammlung abzustimmen,

 

2.         der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 16.07.2010.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen 51 % der Anteile besitzt, hält am 09.07.2010 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 18.12.2009

 

2.         Jahresabschluss 2009

 

3.         Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung

 

4.         Verschiedenes

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

 

Begründung

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 09.07.2010 um ca. 12.30 Uhr in Raum A 204 im Rathaus an der Volme statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung sieht folgende Punkte vor:

 

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 18.12.2009

 

 

2.         Jahresabschluss 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2009 fest.

 

2.      Der Jahresüberschuss wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Gemäß § 13 Abs. 2, lit. b Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen. Zudem obliegt der Gesellschafterversammlung nach § 13 Abs. 2, lit. c Gesellschaftsvertrag die Entscheidung über die Ergebnisverwendung. Nach § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag erfolgt eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS Audit Team AG, Dortmund durchgeführte Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Jahresüberschuss soll auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Er soll dazu verwendet werden, die Fußwegebeleuchtung in der Bahnhofstr. in Teilen auszutauschen um an dieser Stelle die LED-Technik einem Dauertest zu unterziehen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Jahresabschluss 2009 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0571/2010 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 keine Bedenken.

 

 

 

3.         Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Abs. 2, lit. g Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Audit Team AG vorgelegt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass am 07.05.2010 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss mit Lagebericht und Prüfungsbericht gem. § 17 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.

 

Geschäftsführer

 

Dr. Herbert Bleicher

Dr. Matthias Hessling

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2009

 

Jörg Meier (Vorsitzender)

Wolfram Harloff

Manfred Hoffmann

André Körner (bis 30.09.2009)

Frank Leonard

Dr. Hans Oberlack (bis 30.09.2009)

Tycho Oberste-Berghaus (bis 02.12.2009)

Detlef Reinke

Rolf-Rüdiger Römer (bis 02.12.2009)

Gisela Becker (ab 01.10.2009)

Benedikta Buddeberg (ab 03.12.2009)

Olaf Gollasch (ab 03.12.2009)

Henning Teiwes (ab 01.10.2009)

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 keine Bedenken.

 

 

4.         Verschiedenes

 

 

An der letzten Gesellschafterversammlung am 18.12.2009 hat Herr Sven Söhnchen teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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24.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.07.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen