Beschlussvorlage - 0519/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)- Erster Gesamtabschluss für die Stadt Hagen/Zwischenbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/NKF
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
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24.06.2010
| |||
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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|
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|
08.07.2010
|
Sachverhalt
0 Kurzfassung
Für den Gesamtabschluss hat die Stadt Hagen ihren Jahresabschluss
nach § 95 GO und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten
Aufgabenbereiche (vAB) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
die in den Konsolidierungskreis mit einzubeziehen sind, zusammenzufassen und zu
konsolidieren.
In der Gesamtbilanz werden die inneren Verflechtungen
dieses „Konzerns“ herausgerechnet und die Vermögensgegenstände und
Schulden unter gleichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften behandelt (Vollkonsolidierung).
Ob eine verselbständigte Einheit in den
Konsolidierungskreis gehört, hängt von der Wesentlichkeit dieser vAB für den
Gesamtabschluss ab. Dieser wird anhand verschiedener Kriterien
(Beteiligungsquote, einheitliche Leitung, Kontrollmöglichkeiten,
Wesentlichkeit) definiert. Hierzu hat die Projektgruppe einen abgestimmten
Vorschlag erarbeitet aus dem sich der Vollkonsolidierungskreis für die Stadt
Hagen ergibt.
Im Rahmen des Gesamtabschlusses der Stadt Hagen gilt
es eine Vielzahl von Aufgaben zu berücksichtigen, die sowohl auf Seiten der
verselbstständigten Aufgabenbereiche, als auch auf Seiten der Stadt Hagen zu
erledigen und zu koordinieren sind.
Zur Qualitätssicherung der einzelnen Arbeitsschritte und zur Koordination und
Sicherstellung der Erledigung der Arbeitsschritte innerhalb der gesetzlichen
Fristen dient die Gesamtabschlussrichtlinie. Die Struktur der Gesamtabschlussrichtlinie
wurde im Jahr 2009 überarbeitet. In der Anlage ist die aktuelle Fassung der
Gesamtabschlussrichtlinie beigefügt. Während der Projektlaufzeit wird diese
sukzessive mit weiteren Inhalten gefüllt und angepasst.
Der Positionenplan dient zur Vorbereitung einer
praxisorientierten konten-bezogenen Erfassung der Geschäftsvorfälle. Er stellt
den übergeordneten Gesamtabschluss-Kontenplan dar und ist somit Grundlage und
Instrument der Konsolidierung der Stadt Hagen und der verselbständigten Aufgabenbereiche.
Die Stadt Hagen als Mutterunternehmen entscheidet über die Inhalte und die
Gestaltung ihres Positionsplans eigenverantwortlich. Es wird dabei auf die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune geachtet. In
diesem Zusammenhang ist auch der Grundsatz der Klarheit von erheblicher Bedeutung.
Der Positionenplan der Stadt Hagen wurde Anfang 2010
aufgrund aktualisierter Empfehlungen aus dem Modellprojekt und erster
praktischer Erfahrungen überarbeitet. Er wurde deutlich verschlankt, dass
heißt, es wurden verschiedene Bilanzunterpositionen zusammengefasst. Dies führt
zu einer größeren Übersichtlichkeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
Für die im Gesamtabschluss voll zu konsolidierenden Bereiche schreibt das
Gesetz vor, dass die unterjährigen, wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den
verselbstständigten Aufgabenbereichen und der Stadt Hagen sowie zwischen den
verselbstständigten Aufgabenbereichen selbst, zu eliminieren sind. Außerdem
kann es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beim Jahresabschluss zu
Neu- und Umbewertungen von Bilanzposten der Beteiligungen kommen.
Bei der Konsolidierung, Eliminierung und Umbewertung handelt es sich um
komplexe Prozessschritte, die aufgrund der Größe des Datenvolumens und der
Größe des Konsolidierungskreises dauerhaft nur mit ständig steigendem manuellem
Aufwand zu bewältigen sind.
Der Grund dafür liegt u. a. darin, dass bei oben genannten Neu- oder Umbewertungen
ein Saldo zwischen der Bewertung des verselbstständigten Aufgabenbereiches nach
HGB (Handelsbilanz) und der Bewertung der Stadt Hagen nach GemHVO und GO bei
Überleitung in die Kommunalbilanz entsteht. Bei nicht Software unterstützter
Konsolidierung müsste dieser Saldo bei jeder Folgekonsolidierung, d.h. bei
jedem weiteren Gesamtabschluss, manuell (z.B. via Excel) gepflegt werden. Dies
erfordert eine ständig steigende Bereitstellung personeller Ressourcen.
Aus diesen Gründen wird bei der Mehrheit aller mittleren und großen Kommunen
in NRW der Einsatz einer Konsolidierungssoftware geplant.
Für den Softwareeinsatz gilt, dass prinzipiell zwischen Lösungen zu differenzieren
ist, die relativ einfach auf Excelbasis programmiert sind und funktional
gesehen am Jahresende lediglich das Zahlenwerk des Konzerns gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Konsolidierungstechniken
zusammenfassen. Eine unterjährige originäre Verknüpfung mit den Finanzbuchhaltungen
der verselbstständigten Aufgabenbereiche findet allerdings nicht statt. Ein
späteres Konzernplanungs- und Berichtswesen ist mit diesen Softwarelösungen
nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Ferner gibt es Softwareprodukte, die auch unterjährig schon durch Verknüpfung
mit der jeweiligen Finanzbuchhaltung (durch Partnerkontierung etc.) dem
Konzerngedanken in Form eines Planungs- und Berichtswesens Rechnung tragen.
Hierzu zählen insbesondere die Lösungen von SAP (SAP BO- Financial
Consolidation und SEM-BCS) sowie das
Produkt von IBM (Cognos).
Organisatorisch / monetär ist vor allem zu berücksichtigen, dass mit der Einführung
der finanzwirtschaftlichen Software von SAP im Jahre 2008 im Rahmen des
ERP-Lizenzpaketes auch gleichzeitig Lizenzen des Moduls SAP SEM-BCS erworben wurden.
Auch wenn jede Art von Einführung einer entsprechenden Software zu einem
zusätzlichen Betreuungsaufwand beim HABIT führen wird, empfiehlt das Projekt
Gesamtabschluss, aus den genannten fachlichen und organisatorischen Gründen,
dass der Rat die Verwaltung mit der Anschaffung einer geeigneten Softwarelösung
für den Gesamtabschluss beauftragt.
Die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist ein
notwendiger Mosaikstein zur Verbesserung der Gesamtsteuerung des Konzerns
Stadt. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Abschlussbericht des Landesprojektes
für die Gestaltung des Steuerungssystems bei der Stadt Hagen kaum weitere
konkrete Hinweise. Die Stadt Hagen sollte ihren eingeschlagenen Weg mit den
Eckpunkten „Strategisches Leitbild/strategische Handlungsfelder (lebendiges Hagen)“, den über den Rat
beschlossenen strategischen Zielen aus der Zukunftskommission und den bereits in der Haushaltsplanung
festgelegten Zielen und Kennzahlen für Teilpläne und Produkte weitergehen. Aus
diesen Eckpunkten kann dann ein in sich geschlossenes Ziel-, Planungs- und Berichtssystem
entwickelt werden.
Stichpunktartig lassen sich folgende Arbeitsschritte für die zweite
Jahreshälfte 2010 und das Jahr 2011 nennen:
·
Fertigstellung
eines rudimentären Summenabschlusses für 2008 in 2010 (inkl. Kapitalkonsolidierung)
·
Erstellung eines
ersten internen Testlaufs für 2009 in 2010/2011
·
Vorbereitung des
Gesamtabschlusses für 2010 in 2010
·
Vorbereitung und
Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 in 2011
Parallel zu den Abschlüssen wird an der Fortführung und Verbesserung der
Gesamtabschlussrichtlinie und an der Optimierung und Validierung des Reporting-Packages
gearbeitet.
Begründung
1.
Einleitung
Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind
die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalens verpflichtet, spätestens zum
Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Kernverwaltung
und die verselbständigten Aufgabenbereiche (Betriebe) zusammenfasst. Hierzu hat
die Stadt Hagen ein Projekt eingerichtet mit dem Ziel, zum 30.09.2011 einen
Gesamtabschluss für den Konzern Stadt Hagen aufzustellen.
Im Nachfolgenden gibt die Verwaltung einen Bericht über den Fortgang der
Einführungsarbeiten sowie über die erforderliche Weiterentwicklung der Projektarbeit.
2.
Stand der Projektarbeiten
2.1.
Inhaltliche Aufgabenstellungen
2.1.1.
Konsolidierungskreis
Um den Gesamtabschluss zu erstellen,
hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse aller
verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form zu konsolidieren, sofern diese nicht von untergeordneter
Bedeutung sind. Konsolidierung bedeutet, dass die Gemeinde mit den
einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereichen als fiktives,
einheitliches Unternehmen betrachtet wird und die einzelnen Jahresabschlüsse zu
einer Gesamtbilanz zusammengefasst werden. In der Gesamtbilanz werden die
inneren Verflechtungen dieses „Konzerns“ herausgerechnet und die
Vermögensgegenstände und Schulden unter gleichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften behandelt
(Vollkonsolidierung).
Ob eine verselbständigte Einheit in den Konsolidierungskreis gehört, hängt
von der Überprüfung verschiedener Kriterien ab, wie Beteiligungsquote, einheitliche
Leitung, Kontrollmöglichkeiten, Wesentlichkeit. (s. Anlage 2 „Praxisleitfaden-Modellprojekt-NKF-Gesamtamtschluss“)
Hierzu hat die Projektgruppe – unter Beteiligung der
Wirtschaftprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie des Rechnungsprüfungsamtes
- einen abgestimmten Vorschlag erarbeitet.
Dem Vollkonsolidierungskreis gehören aktuell folgende verselbständigte Aufgabenbereiche
an:
Ø
HVG-Konzern (mit
Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Hagener Straßenbahn AG,
HAGENBAD GmbH, Hagener Service GmbH, Sander Reisen GmbH, BSH Holding GmbH,
Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH, Jugendhilfe Selbecke gGmbH, Werkhof gem.
GmbH, Hagener Werk- und Dienstleistung GmbH)
Ø
Stadtentwässerung
Hagen SEH (AöR)
Ø
Gesellschaft für
Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.)
Ø
Hagener
gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
Ø
HUI GmbH Hagener
Umweltservice- und Investitionsgesellschaft
Ø
HEB GmbH
Ø
Gebäudewirtschaft
Hagen
Ø
HABIT Hagener
Betrieb für Informationstechnologie – Systemhaus für Hagen und
Ennepe-Ruhr
Die Enervie Südwestfalen Energie und Wasser AG ist
ein sogenanntes assoziiertes Unternehmen, auf das die Stadt zwar maßgeblichen
Einfluss hat, bei dem aber keine einheitliche Leitung/Kontrolle besteht. Die Enervie
Südwestfalen Energie und Wasser AG gehört damit nicht in den Vollkonsolidierungskreis,
sondern wird durch die At-Equity-Methode in die Gesamtbilanz einbezogen. Im
Gegensatz zur Vollkonsolidierung erfolgt bei der At-Equity-Methode keine
direkte Einbeziehung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen
des Beteiligungsunternehmens in die Gesamtbilanz. Stattdessen findet eine
Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes um die anteilig auf den Anteilseigner
entfallenden Eigenkapitalveränderungen beim Beteiligungsunternehmen statt.
Die verbleibenden verselbständigten Aufgabenbereiche (z.B. agentur mark GmbH,
ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, Wirtschaftsförderung Hagen GmbH,
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, Stadthallenbetriebs GmbH Hagen) werden mit ihren
Anschaffungskosten (At Cost) in die Gesamtbilanz übernommen.
2.1.2.
Gesamtabschlussrichtlinie
Im Rahmen des Gesamtabschlusses der Stadt Hagen gilt
es eine Vielzahl von Aufgaben zu berücksichtigen, die sowohl auf Seiten der
verselbstständigten Aufgabenbereiche, als auch auf Seiten der Stadt Hagen zu
erledigen und zu koordinieren sind. Hierzu gehören beispielsweise die
Übermittlung der geprüften Jahresabschlüsse und des Reporting Packages von den
verselbstständigten Aufgabenbereichen an die Stadt Hagen.
Mit dem Reporting Package, dessen Inhalt die Stadt Hagen festlegt, wird bestimmt,
welche Daten in welcher Qualität zu welchem Zeitpunkt von wem zu liefern sind.
Die zu unterscheidenden Daten teilen sich auf in Stammdaten (Bilanzpositionen
-/ Gliederungen) und Bewegungsdaten (Zu-/Abgänge, Kapitalflüsse). Die
Datenqualität bezieht sich sowohl auf rechtliche Punkte (testierte/geprüfte
Daten), als auch auf die Datenstruktur und die Datenformatierung.
Zur Qualitätssicherung der einzelnen Arbeitsschritte und zur Koordination und
Sicherstellung der Erledigung der Arbeitsschritte innerhalb der gesetzlichen
Fristen dient die Gesamtabschlussrichtlinie. Hier werden Aufgaben definiert
(z.B. anhand des Reporting Packages) und Organe genannt, durch welche die
Aufgabenerledigung erfolgt. Ferner werden sowohl zeitliche als auch organisatorische
Abläufe bezüglich der Aufgabenerledigung geregelt. Die Gesamtabschlussrichtlinie
ist für die Beteiligungen der Stadt Hagen verbindlich, soweit dem nicht
gesetzliche Regelungen entgegen stehen.
Die Struktur der Gesamtabschlussrichtlinie wurde im Jahr 2009 überarbeitet.
Entsprechend den Empfehlungen der Modellkommunen aus dem Modellprojekt Gesamtabschluss
NRW, wurden alle inhaltlichen Punkte, die den Aufbau der Bilanz und der
Ergebnisrechnung, sowie die Ausübung von Wahlrechten betreffen, aus dem
Fließtext der Richtlinie entfernt. Diese Punkte finden sich nun in den Anlagen.
Resultat dieses Aufbaus ist eine größere Übersichtlichkeit und ein einfacheres
Handling bei anfallenden Änderungen bzgl. der oben genannten Punkte.
In der Anlage ist die aktuelle Fassung der Gesamtabschlussrichtlinie beigefügt.
Während der Projektlaufzeit wird diese sukzessive mit weiteren Inhalten
gefüllt. Ein Ausblick auf die zu behandelnden Themen lässt sich aber bereits
zum jetzigen Zeitpunkt anhand der Inhaltsangabe der Gesamtabschlussrichtlinie
vornehmen (siehe Anlage 1 “Gesamtabschlussrichtlinie“).
2.1.3.
Positionenplan
Für den Gesamtabschluss hat die Stadt Hagen ihren Jahresabschluss nach § 95 GO
und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten
Aufgabenbereiche (vAB) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
die in den Konsolidierungskreis mit einzubeziehen sind, zusammenzufassen.
Hierbei dient der Positionenplan zur Vorbereitung einer praxisorientierten
konten-bezogenen Erfassung der Geschäftsvorfälle.
Der Positionenplan ist der übergeordnete Gesamtabschluss-Kontenplan. Somit ist
er Grundlage und Instrument der Konsolidierung der Stadt Hagen und der
verselbständigten Aufgabenbereiche für die Erstellung des gesetzlich geforderten
Gesamtabschlusses.
Er stellt das Bindeglied zwischen den in den Einzelabschlüssen der vAB und der
Kommune enthaltenen Posten der Bilanz und den Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung bzw. Ergebnisrechnung und den Posten der Gesamtbilanz und
Positionen der Gesamtergebnisrechnung dar. Das heißt, dass im Positionenplan
festgelegt wird, in welche Positionen der Gesamtbilanz und der
Gesamtergebnisrechnung die Bilanz- und Ergebnisposten der zu konsolidierenden
vAB und der Kommune eingehen sollen.
Die bei den verselbständigten Aufgabenbereichen in der Bilanz (HB I) dargestellten
Aktiva und Passiva sowie die Erträge und Aufwendungen der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV I) werden mit Hilfe des Positionenplans in eine einheitliche
Struktur (Kommunalbilanz II) übergeleitet. Die nach der Überleitung einheitlich
strukturierten Einzelabschlüsse werden im Anschluss daran zum sogenannten
Summenabschluss zusammengeführt. Danach können dann im Rahmen der
Konsolidierung die Bilanz und GuV-Posten, die infolge „konzerninterner
bzw. gesamtabschlussinterner“ Beziehungen (z.B. Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten zwischen den voll zu konsolidierenden Unternehmen) entstanden
sind, eliminiert werden.
Gemäß § 49 Abs. 3 GemHVO NRW ist für den NKF-Gesamtabschluss die Gliederung
des NKF-Jahresabschlusses maßgeblich. Das bedeutet, dass der Aufbau des Positionenplans
zum einen nach der Gliederung der Bilanz gemäß § 41 GemHVO NRW und zum anderen
nach der Gliederung der Ergebnisrechnung gemäß § 38 i.V.m. § 2 GemHVO NRW
auszurichten ist. Weitergehende Differenzierungen des Positionenplans sind
aufgrund örtlicher Gegebenheiten zulässig.
Die Stadt Hagen als Mutterunternehmen entscheidet über die Inhalte und die
Gestaltung ihres Positionsplans eigenverantwortlich. Es wird dabei auf die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune geachtet. In
diesem Zusammenhang ist auch der Grundsatz der Klarheit von erheblicher
Bedeutung. Die notwendige Differenzierung
orientiert sich am Informationsinteresse der Adressaten des gemeindlichen
Gesamtabschlusses.
Die verschiedenen zu konsolidierenden vAB der Stadt Hagen wenden aus
rechtlichen Gründen unterschiedliche Bilanz- und GuV-Gliederungsschemata an,
die zumeist erheblich von den Gliederungsschemata der NKF-Bilanz und der
NKF-Ergebnisrechnung abweichen. Dies ist einerseits durch verschiedene Gesetze
und Verordnungen vorgegeben, andererseits aber auch durch den Unternehmenszweck
bedingt.
Aus diesem Grunde haben die einzelnen in den Gesamtabschluss als verbundene
Unternehmen (Vollkonsolidierung) eingehenden vAB bereits aus ihren
Einzelabschlüssen (HB I) mit Hilfe des Positionenplans jeweils die Kommunalbilanz
II aufzustellen.
Der Positionenplan der Stadt Hagen wurde Anfang 2010 aufgrund aktualisierter
Empfehlungen aus dem Modellprojekt und erster praktischer Erfahrungen
überarbeitet. Er wurde deutlich verschlankt, dass heißt, es wurden verschiedene
Bilanzunterpositionen zusammengefasst. Dies führt zu einer größeren
Übersichtlichkeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
2.1.4.
Konsolidierungssoftware
Für den Gesamtabschluss der Stadt
Hagen sind die einzelnen Jahresabschlüsse der verselbstständigten
Aufgabenbereiche, die dem Konsolidierungskreis der Stadt Hagen angehören, in
die Gesamtbilanz (Kommunalbilanz II) der Stadt Hagen zu überführen.
Hierfür schreibt das Gesetz vor, dass die unterjährigen, wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen den verselbstständigten Aufgabenbereichen und der Stadt Hagen sowie
zwischen den verselbstständigten Aufgabenbereichen selbst, zu eliminieren sind.
Außerdem wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beim
Jahresabschluss (HGB bei den verselbstständigten Aufgabenbereichen, GemHVO und
GO bei der Stadt Hagen) zu Neu- und Umbewertungen von Bilanzposten der
Beteiligungen, gemäß der zu erstellenden Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt
Hagen, kommen.
Bei der Konsolidierung, Eliminierung und Umbewertung handelt es sich um
komplexe Prozessschritte, die aufgrund der Größe des Datenvolumens und der
Größe des Konsolidierungskreises dauerhaft nur mit ständig steigendem manuellem
Aufwand zu bewältigen sind.
Der Grund dafür liegt u. a. darin, dass bei oben genannten Neu- oder Umbewertungen
ein Saldo zwischen der Bewertung des verselbstständigten Aufgabenbereiches nach
HGB (Handelsbilanz) und der Bewertung der Stadt Hagen nach GemHVO und GO bei
Überleitung in die Kommunalbilanz entsteht. Bei nicht Software unterstützter
Konsolidierung müsste dieser Saldo bei jeder Folgekonsolidierung, d.h. bei
jedem weiteren Gesamtabschluss, manuell (z.B. via Excel) gepflegt werden. Dies
erfordert eine ständig steigende Bereitstellung personeller Ressourcen.
Auch das Modellprojekt NKF- Gesamtabschluss des Landes NRW empfiehlt eine
manuelle Lösung nur bei kleinen Kommunen mit einem entsprechend kleinen
Konsolidierungskreis. Wie jedoch bereits unter 2.1.1 (Konsolidierungskreis)
dargestellt wurde, beinhaltet der Konsolidierungskreis der Stadt Hagen u. a.
die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, die als Teilkonzern der Stadt Hagen
wiederum mehrere Beteiligungen in ihrem Konsolidierungskreis hat, sowie eine
Vielzahl anderer verselbstständigter Aufgabenbereiche. Die Anschaffung einer
Konsolidierungssoftware dient somit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
hinsichtlich Inhalt und fristgerechter Aufstellung der folgenden Gesamtabschlüsse
der Stadt Hagen.
Aus diesen Gründen wird bei der Mehrheit aller mittleren und großen Kommunen
in NRW der Einsatz einer Konsolidierungssoftware geplant.
Auch wenn die Einführung einer Softwarelösung nicht Teil des Projektauftrages
in Hagen ist, sind im Rahmen der Projektarbeiten Daten und Informationen
beschafft und ausgewertet worden. Diese bezogen sich zum einen auf die
Softwarelandschaft in den Finanzbuchhaltungen der verselbstständigten Aufgabenbereiche
wie auch auf potentielle fachliche Anforderungen an Softwareprodukte, welche
durch Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungserleichterungen entstehen.
Ferner wurden während der bisherigen Projektlaufzeit verschiedene Softwarelösungen
in Augenschein genommen. Dabei konnte festgestellt werden, dass prinzipiell
zwischen Lösungen zu differenzieren ist, die relativ einfach auf Excelbasis
programmiert sind und funktional gesehen am Jahresende lediglich das Zahlenwerk
des Konzerns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der einschlägigen Konsolidierungstechniken
zusammenfassen. Hierzu gehören die Lösungen der Firmen IDL (Konsis), LucaNet
(Modul LC) und Infor (Modul FMS).
Eine unterjährige originäre Verknüpfung mit den Finanzbuchhaltungen der
verselbstständigten Aufgabenbereiche findet allerdings nicht statt. Ein späteres
Konzernplanungs- und Berichtswesen ist mit diesen Softwarelösungen nicht oder
nur sehr eingeschränkt möglich.
Ferner gibt es Softwareprodukte, die auch unterjährig schon durch Verknüpfung
mit der jeweiligen Finanzbuchhaltung (durch Partnerkontierung etc.) dem
Konzerngedanken in Form eines Planungs- und Berichtswesens Rechnung tragen.
Hierzu zählen insbesondere die Lösungen von SAP (SAP BO- Financial
Consolidation und SEM-BCS) sowie das
Produkt von IBM (Cognos).
Organisatorisch / monetär ist vor allem zu berücksichtigen, dass mit der Einführung
der finanzwirtschaftlichen Software von SAP im Jahre 2008 im Rahmen des
ERP-Lizenzpaketes auch gleichzeitig Lizenzen des Moduls SAP SEM-BCS erworben
wurden. SEM-BCS ist das immer noch aktuelle Modul von SAP für die
Konzernkonsolidierung, dies wird sich auch mittelfristig betrachtet nicht
ändern. Im Rahmen der Implementierung dieser Lösung wäre somit nur mit Kosten
für das Customizing zu rechnen, die jedoch auch bei der Anschaffung jeder anderen
Lösung anfallen würden.
SAP SEM-BCS weist gegenüber Excel mehrere Vorteile auf. Aus fachlicher
Sicht ist besonders hervorzuheben, dass bei der Erst- und Folgekonsolidierung
und bei Konsolidierungskreisänderungen administrative Vorgänge, wie z.B.
Saldovorträge, automatisiert werden und somit im Gegensatz zu Excel aufwendige
Folgekonsolidierungen vermieden werden. Ferner ist die Revisionssicherheit von
SEM-BCS zertifiziert. Außerdem ist durch SEM-BCS ein standardisiertes
Konzernberichtswesen möglich, während bei Excel basierten Softwareprodukten nur
am Ende des Geschäftsjahres, wenn die Zahlen aus den Beteiligungen an die Stadt
gemeldet werden, ein Bericht aus Konzernsicht möglich ist. Die entsprechenden Berichtsstrukturen
müssten dann allerdings noch manuell erstellt werden.
Primäres Projektziel ist es zwar, den ersten Gesamtabschluss für das Geschäftsjahr
2010 gemäß den buchhalterischen und gesetzlichen Anforderungen zuerst einmal
mit Excelunterstützung bis zum gesetzlichen Stichtag zu erstellen. Aus den oben
genannten Gründen sollte der zweite Gesamtabschluss der Stadt Hagen im Jahre
2012 für das Geschäftsjahr 2011 allerdings softwareunterstützt erfolgen.
Auch wenn jede Art von Einführung einer entsprechenden Software zu einem
zusätzlichen Betreuungsaufwand beim HABIT führen wird, empfiehlt das Projekt
Gesamtabschluss, aus den genannten fachlichen, finanziellen und
organisatorischen Gründen den Einsatz der Software SAP SEM-BCS. Dies setzt eine
fachliche und technische Prüfung voraus.
2.1.5.
Gesamtsteuerung
Im Praxisleitfaden zur Aufstellung
eines NKF-Gesamtabschlusses schreibt der Landesinnenminister resümierend zum
Thema Gesamtsteuerung: „Außerdem enthält der Leitfaden erste Hinweise für
die notwendige Gesamtsteuerung der Kommune vor Ort“.
Primäres Ziel des Landesprojektes war die Unterstützung der Aufstellung eines
NKF-Gesamtabschlusses, nicht die Entwicklung eines Gesamtsteuerungsmodels für
Kommunen. Tatsächlich bleiben die Hinweise zur Gesamtsteuerung der Kommune
allgemein und eher vage. Das hat Gründe.
Zum einen ist ein Gesamtabschluss vergangenheitsorientiert. Er steht erst
rund ein Jahr nach dem betrachteten Abschlussjahr zur Verfügung. Eine zeitnahe
Steuerung ist mit ihm nicht möglich.
Vielmehr gestattet der Gesamtabschluss den Kommunen einen vollständigen
Überblick über Vermögen, Schulden und Ressourcenverbrauch von Kernverwaltung
und verbundenen Unternehmen. Hieraus lassen sich gegebenenfalls Ziele für eine
langfristige Entwicklung der Kommune ableiten.
Zum anderen würde ein verbindlich vorgegebenes Gesamtsteuerungsmodell den
vielgestaltigen Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen nicht gerecht werden und
steht zudem der kommunalen Selbstverwaltung entgegen.
Im Abschlussbericht des Modellprojektes des Landes werden zum Thema Gesamtsteuerung
zu folgenden Themen erste Hinweise gegeben:
- Steuerungsstruktur
- Steuerungsinstrumente (Plan- und
Ergebnisrechnungen, Ziele
und
Kennzahlen)
- Gesamtaufgabenkritik
- Konzernberichts- und –planungssystem
- Stärkung der Organe
Die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist damit ein
notwendiger Mosaikstein zur Verbesserung der Gesamtsteuerung des Konzerns
Stadt. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Abschlussbericht des Landesprojektes
für die Gestaltung des Steuerungssystems bei der Stadt Hagen kaum weitere konkrete
Hinweise. Die Stadt Hagen sollte ihren eingeschlagenen Weg mit den Eckpunkten
„Strategisches Leitbild/strategische Handlungsfelder (lebendiges Hagen)“, den über den Rat
beschlossenen strategischen Zielen aus der Zukunftskommission und den bereits in der Haushaltsplanung
festgelegten Zielen und Kennzahlen für Teilpläne und Produkte weitergehen. Aus
diesen Eckpunkten kann dann ein in sich geschlossenes Ziel-, Planungs- und
Berichtssystem entwickelt werden.
2.2.
Modellprojekt
Der vom Modellprojekt des Landes NRW vorgelegte Abschlussbericht zur
Aufstellung des 1. Kommunalen Gesamtabschlusses liegt seit September 2009 als
„Praxisleitfaden“ vor. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen des
Landes sind die eigenen Aktivitäten und Teilergebnisse der Projektarbeit zwischenzeitlich
nochmals überprüft worden.
Der Abschlussbericht des Landes NRW ist unter der Internetadresse www.nkf-gesamtabschluss.de abrufbar.
3.
Weiteres Vorgehen
Die Arbeitsschritte zur Realisierung der erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses
für die Stadt Hagen sind in einer Meilensteinplanung gebündelt und auf
Quartalsebene zusammengefasst worden.
Die Meilensteine der abzuarbeitenden Aufgaben lassen sich grob in vier Phasen
gliedern:
·
Startphase
Projektvorbereitung
·
Analysephase-
Projektplanung
·
Konzeptionsphase
·
Realisierungsphase-
Realisierung des Fachkonzeptes
Zurzeit bearbeitet das Projektteam die Konzeptionsphase und bereitet gleichzeitig
die Realisierungsphase vor. Innerhalb der Konzeptionsphase war im 3. und 4.
Quartal 2009 geplant, einen rudimentären Summenabschluss für das Geschäftsjahr
2008 anzufertigen. Dieser Abschluss sollte vor allem dazu dienen, eine erste
Kapitalkonsolidierung durchzuführen und Unterschiedsbeträge aufzudecken.
Anschließend sollte darüber entschieden werden, wie diese Unterschiedsbeträge
zu verteilen sind. Außerdem sollten die konzerninternen Leistungsbeziehungen zwischen
den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises dem Grunde nach aufgedeckt
werden.
Durch den noch nicht vorliegenden Jahresabschluss 2008 der Stadt Hagen konnte
bislang noch kein vereinfachter Summenabschluss für das Jahr 2008 aufgestellt
werden. Gleichwohl wurde die Zeit vom Projekt genutzt, um die oben
beschriebenen Arbeiten (Kapitalkonsolidierung, Aufdeckung konzerninterner
Leistungsbeziehungen) durchzuführen und so notwendige Vorarbeiten für den
Summenabschluss zu leisten. Sofern für die wichtigen Bereiche des
Jahresabschlusses der Stadt Hagen für 2008 (Anlagenbuchhaltung, Ergebnisrechnung)
valide Zahlen vorliegen, wird der Summenabschluss anschließend nachgeholt.
Auch wenn zurzeit für 2009 noch kein Jahresabschluss der Stadt Hagen vorliegt,
so ist dennoch geplant, im Jahr 2010 einen internen Probeabschluss für das
Geschäftsjahr 2009 durchzuführen. Hintergrund ist, dass Inhalte und Verfahren
zum 1. Gesamtabschluss sämtliche Beteiligte vor bedeutende Herausforderungen stellen, da es sich um bisher
weitgehend unbekannte Sachverhalte und Abläufe handelt.
Ziel ist es, durch die Arbeiten zum Probeabschluss möglichst intensive Erfahrungen
zu sammeln für den 1. Gesamtabschluss, der im kommenden Jahr aufzustellen ist.
Dazu laufen zurzeit die Vorarbeiten sowohl bei der Stadt Hagen als auch bei den
verselbständigten Aufgabenbereichen. In einem ersten Schritt erstellen die
verselbständigten Aufgabenbereiche im Wege eines systematisierten Reporting
Packages einen Informations- und Datenkranz für Ihren jeweiligen Betrieb, der
der Zentralen Buchhaltung als Grundlage für die Folgearbeiten dient.
Darüber hinaus werden hier die konzerninternen Leistungsbeziehungen dann das
erste Mal „spitz“, d.h. in ihrer tatsächlich entstandenen Höhe,
eliminiert. Außerdem werden im Rahmen dieser Eliminierung
Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Auch die bilanziellen Erleichterungsvorschläge
des Modellprojektes werden geprüft und einer Wesentlichkeitskontrolle unterzogen.
Stichpunktartig lassen sich folgende Arbeitsschritte für die zweite
Jahreshälfte 2010 und das Jahr 2011 nennen:
·
Fertigstellung
eines rudimentären Summenabschlusses für 2008 in 2010 (inkl. Kapitalkonsolidierung)
·
Erstellung eines
ersten internen Testlaufs für 2009 in 2010/2011
·
Vorbereitung des
Gesamtabschlusses für 2010 in 2010
·
Vorbereitung und
Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 in 2011
Parallel zu den Abschlüssen wird an der Fortführung und Verbesserung der
Gesamtabschlussrichtlinie und an der Optimierung und Validierung des Reporting-Packages
gearbeitet.
4.
Personal- und Projektkostenentwicklung
Voraussichtliche
Verteilung
der Kosten in T€ Stellenumfang 2009 2010- 2011
Projektleitung 1,0 55 56 42
Assistenzkraft* 0,7 14 0 0
Mitarbeit
Gesamtabschluss* 0,7-0,1 15 6 5
Mitarbeit
Gesamtabschluss 0,8 38 39 29
Beteiligungscontrolling 0,1 7 7 5
Finanzbuchhaltung 0,2-0,4 18 24 18
Rechnungsprüfungsamt 0,05 3 3 2
Beraterkosten 36 36 27
Gesamt: Aktuelle Planung 3,15-2,45 186 171 128
Gesamt: Ursprüngliche Plang. 215 212 144
* Anmerkungen: Da die Stelle der
Assistenzkraft Mitte 2009 ersatzlos gestrichen wurde, konnten hier –
gegenüber der ursprünglichen Planung – Personalkosten eingespart werden.
Diese Einsparung setzt sich in den Jahren 2010 und 2011 fort. Ferner trat der
Kollege, der ursprünglich eine Stelle „Mitarbeiter Gesamtabschluss“
besetzt hatte, bereits im November 2009, die Nachfolge als Kämmereileiter an.
Auch diese Stelle wird nicht wiederbesetzt. Hier wird in den Jahren 2010 und
2011 nur eine virtuelle Mitarbeit in einem Stellenumfang von 0,1 erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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