Beschlussvorlage - 0434/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Wechsel des Stadtfeuerwehrverbandes vom inzwischen aufgelösten Landesfeuerwehrverband NRW in den Verband der Feuerwehren in NRW zur Kenntnis.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt am Tag nach der Ausschusssitzung. 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Der Verband der Feuerwehr der Stadt Hagen war bis zum 31.12.2009 Mitglied im Landesfeuerwehrverband NRW. Grund des Ausscheidens war die Insolvenz des Landesfeuerwehrverbandes NRW, zu der dieser wegen einer Rückforderung des Landes NRW in Höhe von 2,7 Mio. € aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen war.

 

Bereits am 18.12.2009 wurde nach ausgiebiger Diskussion darüber, ob und wie der bisherige Landesfeuerwehrverband erhalten werden kann, im Ergebnis der „Verband der Feuerwehren in NRW“ – VdF NRW gegründet und mittlerweile in das Vereinsregister eingetragen.

 

Der Verein wurde durch die 12 Gründungsmitglieder, darunter die Bezirksbrandmeister der 5 Regierungsbezirke, zunächst als sog. „nicht rechtsfähiger Verein“ mit vereinfachter Satzung ins Leben gerufen.

 

Alle Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände können nunmehr schriftlich die Aufnahme in den Verband der Feuerwehren in NRW bei dessen Vorsitzenden beantragen. Die Mitgliedsbeiträge werden sich wie zuletzt üblich nach der Zahl der Einsatzkräfte richten. Eine genaue Beitragshöhe wurde noch nicht festgelegt. Allerdings steht fest, dass die Beiträge die Höhe der bisherigen Landesfeuerwehrverband-Mitgliedsbeiträge nicht übersteigen werden.

 

Satzungsgemäß wird die Delegiertenversammlung des Stadtfeuerwehrverbandes Hagen in einer außerordentlichen Sitzung über den Beitritt in den VdF NRW entscheiden. Der Vorstand unterstützt den Beitritt, so dass davon auszugehen ist, dass auch die Delegiertenversammlung zustimmen wird. Als Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2010 hat der Vorstand eine Pro-Kopf-Pauschale von 1,00 € vorgeschlagen, so dass ca. 750,-- € an den neuen VdF NRW zu zahlen wäre, die dann von der Stadt Hagen zu übernehmen wären.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, den Wechsel des Stadtfeuerwehrverbandes vom inzwischen aufgelösten Landesfeuerwehrverband NRW in den Verband der Feuerwehren in NRW zur Kenntnis zu nehmen. 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

X

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

750,--€

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen