Beschlussvorlage - 0434/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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24.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Verband der
Feuerwehr der Stadt Hagen war bis zum 31.12.2009 Mitglied im
Landesfeuerwehrverband NRW. Grund des Ausscheidens war die Insolvenz des
Landesfeuerwehrverbandes NRW, zu der dieser wegen einer Rückforderung des
Landes NRW in Höhe von 2,7 Mio. € aufgrund gesetzlicher Vorgaben
gezwungen war.
Bereits am 18.12.2009
wurde nach ausgiebiger Diskussion darüber, ob und wie der bisherige
Landesfeuerwehrverband erhalten werden kann, im Ergebnis der „Verband der
Feuerwehren in NRW“ – VdF NRW gegründet und mittlerweile in das
Vereinsregister eingetragen.
Der Verein wurde
durch die 12 Gründungsmitglieder, darunter die Bezirksbrandmeister der 5
Regierungsbezirke, zunächst als sog. „nicht rechtsfähiger Verein“
mit vereinfachter Satzung ins Leben gerufen.
Alle Kreis- und
Stadtfeuerwehrverbände können nunmehr schriftlich die Aufnahme in den Verband
der Feuerwehren in NRW bei dessen Vorsitzenden beantragen. Die
Mitgliedsbeiträge werden sich wie zuletzt üblich nach der Zahl der
Einsatzkräfte richten. Eine genaue Beitragshöhe wurde noch nicht festgelegt.
Allerdings steht fest, dass die Beiträge die Höhe der bisherigen
Landesfeuerwehrverband-Mitgliedsbeiträge nicht übersteigen werden.
Satzungsgemäß wird
die Delegiertenversammlung des Stadtfeuerwehrverbandes Hagen in einer
außerordentlichen Sitzung über den Beitritt in den VdF NRW entscheiden. Der
Vorstand unterstützt den Beitritt, so dass davon auszugehen ist, dass auch die
Delegiertenversammlung zustimmen wird. Als Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2010
hat der Vorstand eine Pro-Kopf-Pauschale von 1,00 € vorgeschlagen, so
dass ca. 750,-- € an den neuen VdF NRW zu zahlen wäre, die dann von der Stadt
Hagen zu übernehmen wären.
Der Haupt- und
Finanzausschuss wird gebeten, den Wechsel des Stadtfeuerwehrverbandes vom
inzwischen aufgelösten Landesfeuerwehrverband NRW in den Verband der
Feuerwehren in NRW zur Kenntnis zu nehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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X |
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
750,--€ |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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