Beschlussvorlage - 0726/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt in den
Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen:
|
A) |
als vorsitzendes Mitglied: |
|||
|
B) |
zum/zur 1. Stellvertreter/in des/der
Vorsitzenden zum/zur 2. Stellvertreter/in des/der
Vorsitzenden |
|||
|
C) |
|
als sachkundige Mitglieder |
|
Stellvertreter/in |
|
|
1. |
|
|
|
|
|
2. |
|
|
|
|
|
3. |
|
|
|
|
|
4. |
|
|
|
|
|
5. |
|
|
|
|
|
6. |
|
|
|
|
|
7. |
|
|
|
|
|
8. |
|
|
|
|
|
9. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
D) |
|
als Dienstkräfte der Sparkasse Hagen |
|
Stellvertreter/in |
|
|
1. |
|
|
|
|
|
2. |
|
|
|
|
|
3. |
|
|
|
|
|
4. |
|
|
|
|
|
5. |
|
|
|
Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist die Neubesetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen erforderlich, da nach §§ 10 Abs. 4 und 11 Abs. 1, 2 des Sparkassengesetzes (SpkG) die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Gewährträgers gewählt werden.
Der
Verwaltungsrat einer Sparkasse mit 250 und mehr Beschäftigten besteht nach § 9
Abs. 2 SpkG aus
a)
dem vorsitzenden Mitglied
b)
neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und
c)
fünf Dienstkräften der Sparkasse
Nach § 10 Abs.
1 SpkG wählt der Rat der Stadt Hagen eines seiner Mitglieder oder den
Oberbürgermeister zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates.
Darüber hinaus ist vom Rat der Stadt Hagen nach § 10 Abs. 2 SpkG aus den
Mitgliedern des Verwaltungsrates ein/e erste/r Stellvertreter/in und ein/e
zweite/r Stellvertreter/in zu wählen.
Die sachkundigen
Mitglieder (§ 9 Abs. 2 b) SpkG) des Verwaltungsrates werden nach § 11 Abs.
1 SpkG vom Rat der Stadt Hagen für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 S. 1 - 4 GO NW gewählt. Wählbar
sind sachkundige Bürger/innen, die dem Rat der Stadt Hagen angehören können.
Nach § 11 Abs. 3 SpkG wird über die Wahl aller Mitglieder des Verwaltungsrates
in einem Wahlgang abgestimmt. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied
eine Person als Stellvertreter/in zu wählen, die bei Verhinderung des
Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Bei der
Auswahl der sachkundigen Mitglieder sind die Wählbarkeitsvoraussetzungen des §
12 Abs. 1, 2 SpkG zu beachten. Danach darf dem Verwaltungsrat nicht angehören:
¨ Dienstkräfte
der Stadt Hagen oder der Sparkasse. Hiervon ausgenommen sind die Dienstkräfte
der Sparkasse nach § 9 Abs. 2 c) SpkG (s. u.).
¨ Personen, die
Funktionen in Unternehmen ausüben, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben
oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen oder für die
Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft
in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute,
bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband
an der Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den
mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden
Unternehmen.
¨ Beschäftigte
der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG.
¨ Inhaber und
Dienstkräfte von Auskunfteien.
¨ Solche
Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein
Strafverfahren gerichtlich anhängig oder eine Strafe verhängt worden ist,
soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde
Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren
in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Die
Beschlussfassung über die zu wählenden sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates
erfolgt nach dem in § 11 Abs. 1 SpkG i. V. m. § 50 Abs. 3 S. 1 - 4 GO NW
festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf
einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des
Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Nach § 40 Abs.
2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO
NW nicht mit ab.
Die fünf Dienstkräfte
der Sparkasse (§ 9 Abs. 2 c) SpkG) sind nach § 11 Abs. 2 SpkG vom Rat der
Stadt Hagen nach dem gleichen Wahlverfahren wie die sachkundigen Mitglieder aus
einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse zu wählen. Dieser
Vorschlag muss mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und
stellvertretenden Mitglieder enthalten.
Nach § 11 Abs.
3 S. 2 SpkG ist auch für die Dienstkräfte eine Person als Stellvertreter/in zu
wählen, die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Die in den
Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen zu wählenden Dienstkräfte der Sparkasse
wurden durch die Wahl zur Aufstellung der Arbeitnehmervertreter am 23.09.2004
ermittelt.
In die
Vorschlagsliste wurden in der Reihe der Stimmzahlen aufgenommen:
|
|
Name |
|
Erhaltene
Stimmen |
|
1. |
Geisler |
Rolf-Peter |
380 |
|
2. |
Mahler |
Martina |
250 |
|
3. |
Studer |
Elke |
162 |
|
4. |
Sondermann |
Matthias |
124 |
|
5. |
Bittermann |
Thomas |
120 |
|
6. |
Kolk |
Christel |
104 |
|
7. |
Bläser |
Detlef |
99 |
|
8. |
Studer |
Christian |
97 |
|
9. |
Stork |
Wolfgang |
93 |
|
10. |
Kampmann |
Peter |
91 |
|
11. |
Düllmann |
Hiltrud |
91 |
|
12. |
Scholz |
Siegfried |
88 |
|
13. |
Ludwig |
Thomas |
84 |
|
14. |
Schmidt |
Cornelia |
70 |
|
15. |
Scholz |
Brigitte |
47 |
|
16. |
Koordt |
Ruth |
39 |
|
17. |
Großmann |
Elke |
30 |
Zu der Vorschlagsliste teilt die Sparkasse Hagen folgendes mit:
“Die
Sparkasse Hagen bittet auf Initiative der betroffenen Personen den Rat der
Stadt Hagen, vom [obigen] Vorschlag abzuweichen und die Positionen der Herren
Christian Studer und Wolfgang Stork zu tauschen. Demnach würde Herr Stork der
Vertreter von Frau Studer und Herr Studer der Vertreter von Herrn Sondermann.
Begründung
Durch den
aktuellen Wahlvorschlag würde Herr Christian Studer persönlicher Vertreter
seiner Ehefrau Elke Studer. Da er die Vertretung wegen gemeinsamer Abwesenheit
im Regelfall nicht ausüben könnte, wären nur vier Arbeitnehmervertreter im
Verwaltungsrat anwesend. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie, Herrn Studer von
Platz 8 auf Platz 9 der Liste zu setzen. Wolfgang Stork, aktuell auf Platz 9,
rückt dann auf Platz 8 vor. Beide Personen sind damit ausdrücklich
einverstanden.
Wir würden uns
freuen, wenn der Rat der Stadt Hagen dieser Bitte nachkommt.”
Bisher
gehörten dem Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen an:
|
A) |
als
vorsitzendes Mitglied: Dr. Roland Bäcker |
|||
|
B) |
als 1.
Stellvertreter des Vorsitzenden: Dietmar Thieserals 2.
Stellvertreterin des Vorsitzenden: Christa Suda |
|||
|
C) |
|
als sachkundige Mitglieder |
|
Stellvertreter/innen |
|
|
1. |
Helmut
Diegel |
|
Heinz
Breddermann |
|
|
2. |
Dr.
Rudolf Pesch |
|
Johannes
Schurgacz |
|
|
3. |
Gerhard
Romberg |
|
Dr.
Fritz Helms |
|
|
4. |
Christa
Suda |
|
Herbert
Todt |
|
|
5. |
Ursel
Jaeger |
|
Irmgard
Wolff |
|
|
6. |
Dietmar
Thieser |
|
Christiane
Herms |
|
|
7. |
Horst
Tillmann |
|
Annegret
Oestereich |
|
|
8. |
Jochen
Weber |
|
Michael
Grzeschista |
|
|
9. |
Claus Thielmann |
|
Alexander
Pieper |
|
|
|
|
|
|
|
D) |
|
als Dienstkräfte der Sparkasse Hagen |
|
Stellvertreter/innen |
|
|
1. |
Rolf-Peter
Geisler |
|
Peter
Kampmann |
|
|
2. |
Siegfried
Scholz |
|
Thomas
Bittermann |
|
|
3. |
Matthias
Sondermann |
|
Wolfgang
Stork |
|
|
4. |
Elke
Studer |
|
Detlef
Bläser |
|
|
5. |
Hiltrud
Düllmann |
|
Christel
Kolk |
Nach § 11 Abs.
3 SpkG sind die sachkundigen Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder
unter Anwendung des oben beschriebenen Höchstzahlverfahrens in einem Wahlgang
zu wählen. Das bedeutet für den Fall, dass kein einheitlicher Wahlvorschlag
zustande kommt, dass die einzureichenden Listen sowohl die vorzuschlagenden sachkundigen
Mitglieder als auch die vorzuschlagenden Dienstkräfte der Sparkasse sowie deren
jeweilige Stellvertreter/innen enthalten müssen. Darüber hinaus müssen bei der
Auszählung der auf die Listen entfallenden Stimmen die zu verteilenden
Wahlstellen bis zur Wahlstelle 9 auf die sachkundigen Mitglieder und deren
Stellvertreter/innen sowie von Wahlstelle 10 bis Wahlstelle 14 auf die
Dienstkräfte der Sparkasse und deren Stellvertreter/innen entfallen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
