Beschlussvorlage - 0725/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)

Als Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen  -  Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH) wählt der Rat der Stadt Hagen den Technischen Beigeordneten Thomas Grothe.

 

 

B)

Der Rat der Stadt Hagen wählt als ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der SEH:

 

 

 

Ordentliche Mitglieder

 

Stellvertretende Mitglieder

 

 

1.       

 

 

 

 

 

2.       

 

 

 

 

 

3.       

 

 

 

 

 

4.       

 

 

 

 

 

5.       

 

 

 

 

 

 

 

Vertretung der Beschäftigten

 

 

Vertretung der Beschäftigten

 

 

6.       

 

Frau Regina Sparfeld-Möbus

 

 

Herr Andreas Gleim

 

 

7.       

 

Herr Dirk Lange

 

 

Herr Günter Brandau

 

 

8.       

 

Herr Bernd Linnestruth

 

 

Herr Thomas Köhler

 

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Sachverhalt

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist die Neubesetzung des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen  -  Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH) erforderlich.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und acht übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder bestellt der Rat stellvertretende Mitglieder. Drei der übrigen Mitglieder wählt der Rat aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Kommunalunternehmens, der mindestens sechs wählbare Personen benennt. Vorsitz und Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie die Wahlzeit der Mitglieder bestimmen sich im übrigen nach § 114 a Abs. 8 GO NW mit der Maßgabe, dass bei Verhinderung des Vorsitzenden der Oberbürgermeister der Stadt Hagen dessen Rechte wahrnimmt.

 

Nach der og. Vorschrift führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Die SEH ist dem Bereich des Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zugeordnet.

 

Im Rahmen der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung SEH in eine Anstalt des öffentlichen Rechts hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 03.04.2003 u. a. den Verwaltungsrat der Anstalt gewählt. In der Sitzung vom 11.12.2003 wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis wiederholt:

 

 

Ordentliche Mitglieder

 

Stellvertretende Mitglieder

Vertretung der Beschäftigten

 

Vertretung der Beschäftigten

Herr Dirk Lange

 

Herr Günter Brandau

Herr Bernd Linnestruth

 

Herr Andreas Gleim

Frau Regina Möbus

 

Frau Sabine Trappe

 

 

 

Herr Dr. Stephan Ramrath

 

Herr Gerhard Romberg

Herr Peter Schenten

 

Herr Werner Kahlki

Herr Jochen Weber

 

Herr Wolfgang Timm

Frau Christiane Herms

 

Herr Michael Grzeschista

Herr Christian Schultz

 

Herr Karl-Heinz Busch

 

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat der SEH erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen die drei von der Versammlung der Beschäftigten zu besetzenden Sitze nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch fünf Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen