Beschlussvorlage - 0725/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Beschlussvorschlag
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A) |
Als Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH) wählt der Rat der Stadt Hagen den Technischen Beigeordneten Thomas Grothe. |
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B) |
Der Rat der Stadt Hagen wählt als ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der SEH: |
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Ordentliche Mitglieder |
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Stellvertretende Mitglieder |
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1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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Vertretung der Beschäftigten |
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Vertretung der Beschäftigten |
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6. |
Frau Regina Sparfeld-Möbus |
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Herr Andreas Gleim |
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7. |
Herr Dirk Lange |
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Herr Günter Brandau |
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8. |
Herr Bernd Linnestruth |
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Herr Thomas Köhler |
Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist die Neubesetzung des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH) erforderlich.
Nach § 6 Abs.
1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und acht übrigen
Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder bestellt der Rat stellvertretende Mitglieder.
Drei der übrigen Mitglieder wählt der Rat aus einem Vorschlag der Versammlung
der Beschäftigten des Kommunalunternehmens, der mindestens sechs wählbare
Personen benennt. Vorsitz und Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie die
Wahlzeit der Mitglieder bestimmen sich im übrigen nach § 114 a Abs. 8 GO NW mit
der Maßgabe, dass bei Verhinderung des Vorsitzenden der Oberbürgermeister der
Stadt Hagen dessen Rechte wahrnimmt.
Nach der og.
Vorschrift führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu
dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Die SEH
ist dem Bereich des Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zugeordnet.
Im Rahmen der
Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung SEH in eine Anstalt des
öffentlichen Rechts hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 03.04.2003
u. a. den Verwaltungsrat der Anstalt gewählt. In der Sitzung vom 11.12.2003
wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis wiederholt:
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Ordentliche
Mitglieder |
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Stellvertretende
Mitglieder |
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Vertretung
der Beschäftigten |
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Vertretung
der Beschäftigten |
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Herr Dirk
Lange |
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Herr Günter
Brandau |
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Herr Bernd
Linnestruth |
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Herr Andreas
Gleim |
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Frau Regina
Möbus |
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Frau Sabine
Trappe |
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Herr Dr.
Stephan Ramrath |
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Herr Gerhard
Romberg |
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Herr Peter
Schenten |
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Herr Werner
Kahlki |
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Herr Jochen
Weber |
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Herr
Wolfgang Timm |
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Frau
Christiane Herms |
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Herr Michael
Grzeschista |
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Herr
Christian Schultz |
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Herr
Karl-Heinz Busch |
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
den Verwaltungsrat der SEH erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. §
50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern
sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt
haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von
den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen
des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen
die drei von der Versammlung der Beschäftigten zu besetzenden Sitze nicht teil,
so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch fünf Sitze zu verteilen
sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen
nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
