Beschlussvorlage - 0724/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen in die Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH zu entsenden:
|
1. |
|
(als
Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW) |
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
4. |
|
|
|
5. |
|
|
|
6. |
|
|
Als
stellvertretende Mitglieder werden entsandt:
|
1. |
|
(für den/die
Vertreterin des Oberbürgermeisters nach § 113 Abs. 2 GO NW) |
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
4. |
|
|
|
5. |
|
|
|
6. |
|
|
Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neuwahl der Vertreter/innen der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH (bis 31.07.2004: Hagener Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung GmbH - HABEQ) erforderlich.
Die Anzahl der
Mitglieder in der Gesellschafterversammlung ist durch den Gesellschaftsvertrag
nicht festgelegt. Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 16.12.1999
wurden folgende Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der ehemaligen
HABEQ entsandt:
Ordentliche Mitglieder:
1.
Herr Dr. Roland Bäcker
2.
Frau Ellen Neuhaus
3.
Frau Dorothee Machatschek
4.
Herr Rüdiger Voß
5.
Herr Karl-Heinz Busch
Stellvertretende Mitglieder:
1.
Herr Wolfgang Röspel
2.
Herr Stefan Ciupka
3.
Frau Brigitte Kramps
4.
Herr Richard Marroni
5.
Herr Tobias Wendt
Das ordentliche Mitglied Rüdiger Voß schied im Jahr 2002 aus der Gesellschafterversammlung aus. Für ihn wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.10.2003 Herr Siegfried Feste für die Gesellschafterversammlung benannt.
Nach § 113
Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter in der
Gesellschafterversammlung vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind,
muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder
Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Durch den Beschluss des Rates der Stadt
Hagen vom 16.12.1999 wurde Herr Rüdiger Voßmann entsandt. Nach dessen
Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Hagen wurde durch Beschluss des Rates der
Stadt Hagen vom 08.10.2002 Herr Dr. Christian Schmidt und als seine
Stellvertreterin Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling in die
Gesellschafterversammlung entsandt.
Die
Beschlussfassung über die entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in die
Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4
i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die
Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den
Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen
des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nimmt der auf den
Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten
der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der
Ratsmitglieder noch fünf Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW
stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit
ab.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
