Beschlussvorlage - 0724/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH zu entsenden:

 

 

 

 

1.      

 

(als Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

2.      

 

 

 

3.      

 

 

 

4.      

 

 

 

5.      

 

 

 

6.      

 

 

 

 

Als stellvertretende Mitglieder werden entsandt:

 

 

 

 

1.      

 

(für den/die Vertreterin des Oberbürgermeisters nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

2.      

 

 

 

3.      

 

 

 

4.      

 

 

 

5.      

 

 

 

6.      

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neuwahl der Vertreter/innen der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH (bis 31.07.2004: Hagener Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung GmbH  -  HABEQ) erforderlich.

 

Die Anzahl der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung ist durch den Gesellschaftsvertrag nicht festgelegt. Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 16.12.1999 wurden folgende Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der ehemaligen HABEQ entsandt:

 

 

Ordentliche Mitglieder:

 

1.      Herr Dr. Roland Bäcker

2.      Frau Ellen Neuhaus

3.      Frau Dorothee Machatschek

4.      Herr Rüdiger Voß

5.      Herr Karl-Heinz Busch

 

Stellvertretende Mitglieder:

 

1.      Herr Wolfgang Röspel

2.      Herr Stefan Ciupka

3.      Frau Brigitte Kramps

4.      Herr Richard Marroni

5.      Herr Tobias Wendt

 

 

Das ordentliche Mitglied Rüdiger Voß schied im Jahr 2002 aus der Gesellschafterversammlung aus. Für ihn wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.10.2003 Herr Siegfried Feste für die Gesellschafterversammlung benannt.

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Durch den Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 16.12.1999 wurde Herr Rüdiger Voßmann entsandt. Nach dessen Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Hagen wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.10.2002 Herr Dr. Christian Schmidt und als seine Stellvertreterin Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling in die Gesellschafterversammlung entsandt.

 

Die Beschlussfassung über die entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der agenturMARK GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch fünf Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen