Beschlussvorlage - 0723/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der BSH (Holding) GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen benennt für den Aufsichtsrat der BSH (Holding) GmbH & Co. KG folgende Mitglieder:
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1. |
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(als
Vertreter/in des Oberbürgermeisters *) |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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als
Arbeitnehmervertreter/innen: |
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9. |
Herr Ulf
Koelsch |
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10. |
Frau Ellen
Steinbach |
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11. |
Frau Regina
Sparfeld-Möbus |
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12. |
Herr Günter
Brandau |
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Der
Oberbürgermeister, der sich durch einen Beigeordneten vertreten lassen kann,
gehört dem Aufsichtsrat als geborenes Mitglied an (vgl. § 8 Abs. 2 S. 2 des
Gesellschaftsvertrages) |
Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der BSH (Holding) GmbH & Co. KG erforderlich, da die Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages auf die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Hagen benannt bzw. von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Nach § 8 Abs.
2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Der
Oberbürgermeister der Stadt Hagen, der sich durch einen Beigeordneten vertreten
lassen kann, gehört dem Aufsichtsrat als geborenes Mitglied an. Die übrigen
Mitglieder werden vom Rat der Stadt Hagen bestellt. Ferner werden vier
Mitglieder des Aufsichtsrates als Arbeitnehmervertreter vom Betriebsrat oder
von den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorgeschlagen.
In seiner
Sitzung am 11.07.2002 hat der Rat der Stadt Hagen im Rahmen der Gründung der
BSH (Holding) GmbH & Co. KG folgende Aufsichtsratsmitglieder benannt:
1.
Herr Dr. Christian Schmidt (als Vertreter des
Oberbürgermeisters)
2.
Frau Genevieve Bada-Huschka
3.
Frau Ulrike Dannert
4.
Herr Wolfgang Röspel
5.
Herr Dirk Vormann
6.
Frau Dorothee Machatschek
7.
Frau Annegret Oestereich
8.
Herr Norbert Halbeisen
Als Arbeitnehmervertreter/innen wurden
benannt:
1.
Frau Jutta Kurnoth (Aufsichtsratsmitgliedschaft am
30.04.2003 niedergelegt)
2.
Frau Regina Möbus
3.
Herr Günter Brandau
4.
Herr Bernd Linnestruth
Für Frau Kurnoth wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 17.07.2003 Frau Ellen Steinbach benannt.
Die Beschlussfassung über die entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der BSH (Holding) GmbH & Co. KG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nehmen der auf den Oberbürgermeister als geborenes Mitglied sowie die vier auf die Arbeitnehmervertreter/innen entfallende Sitze nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch sieben Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
