Beschlussvorlage - 0722/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen erforderlich, da die meisten bisherigen Mitglieder nicht mehr Mitglieder des Rates der Stadt Hagen sind.
Nach § 7 Abs.
2 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen ist die
Gesellschafterin Stadt Hagen berechtigt, in die Gesellschafterversammlung bis
zu neun vom Rat der Stadt Hagen zu bestellende Vertreter zu entsenden, unter
denen sich als ständige Vertreter der Oberbürgermeister oder ein Bürgermeister
als Vorsitzender, ein Beigeordneter und der Stadtkämmerer befinden.
Durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.11.1999 wurden folgende Vertreter/innen
der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH
Hagen entsandt:
1.
Herr Burghard Blesel
2.
Herr Peter Schenten
3.
Frau Margarete Neuhaus-Levien
4.
Herr Sven Söhnchen
5.
Herr Hans-Joachim Geisler
6.
Herr Dr. Fritz Helms
Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wurde Herr Oberbürgermeister Wilfried Horn durch den 1. Bürgermeister, Herrn Dr. Hans-Dieter Fischer, vertreten. Weitere Mitglieder der Gesellschafterversammlung waren der Beigeordnete Karl Josef Ludwig und, nach Ausscheiden des Stadtkämmerers Dieter Funke, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling.
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen erfolgt nach
dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach
ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über
die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge
abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die
sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1,
2, 3 usw. ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nehmen die auf
den Oberbürgermeister bzw. den Bürgermeister, die Stadtkämmerin und den Beigeordneten
entfallenden Sitze nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder
noch sechs Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der
Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
