Beschlussvorlage - 0722/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen zu entsenden:

 

 

 

1.      

 

(Oberbürgermeister / Bürgermeister

 

2.      

 

Stadtkämmerin

 

3.      

 

Beigeordneter

 

4.      

 

 

 

5.      

 

 

 

6.      

 

 

 

7.      

 

 

 

8.      

 

 

 

9.      

 

 

 

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Sachverhalt

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen erforderlich, da die meisten bisherigen Mitglieder nicht mehr Mitglieder des Rates der Stadt Hagen sind.

 

Nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen ist die Gesellschafterin Stadt Hagen berechtigt, in die Gesellschafterversammlung bis zu neun vom Rat der Stadt Hagen zu bestellende Vertreter zu entsenden, unter denen sich als ständige Vertreter der Oberbürgermeister oder ein Bürgermeister als Vorsitzender, ein Beigeordneter und der Stadtkämmerer befinden.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.11.1999 wurden folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen entsandt:

 

 

1.      Herr Burghard Blesel

2.      Herr Peter Schenten

3.      Frau Margarete Neuhaus-Levien

4.      Herr Sven Söhnchen

5.      Herr Hans-Joachim Geisler

6.      Herr Dr. Fritz Helms

 

 

Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wurde Herr Oberbürgermeister Wilfried Horn durch den 1. Bürgermeister, Herrn Dr. Hans-Dieter Fischer, vertreten. Weitere Mitglieder der Gesellschafterversammlung waren der Beigeordnete Karl Josef Ludwig und, nach Ausscheiden des Stadtkämmerers Dieter Funke, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nehmen die auf den Oberbürgermeister bzw. den Bürgermeister, die Stadtkämmerin und den Beigeordneten entfallenden Sitze nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch sechs Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen