Beschlussvorlage - 0721/2004
Grunddaten
- Betreff:
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A) Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem GmbHB) Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagenfür die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Beschlussvorschlag
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A) |
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem GmbH folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor: |
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1. |
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(als Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW) |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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B) |
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem GmbH zu entsenden. Er/Sie wird beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der Werkhof gem GmbH der Gesellschafterversammlung der Werkhof gem GmbH vorzuschlagen und diese zu wählen. |
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Sachverhalt
Zu A):
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem GmbH erforderlich, da einige Mitglieder nicht dem Rat der Stadt Hagen angehören.
Nach § 9 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem GmbH besteht der Aufsichtsrat aus
11 Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung entsprechend den
Geschäftsanteilen gewählt werden. Der Werkhof Hohenlimburg Kultur- und Ausbildungszentrum
Schloßbrauerei e. V. hat ein ihm zustehendes Mandat im Aufsichtsrat an die
Stadt Hagen abgetreten, so dass die Stadt Hagen fünf, der Werkhof e. V. sechs
Mitglieder entsendet.
Durch Beschluss
des Rates der Stadt Hagen vom 15.07.2004 wurden folgende Vertreter/innen der
Stadt Hagen der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, die diese am
22.07.2004 wählte:
1.
Herr Wolfgang Röspel
2.
Herr Ernst Escher
3.
Frau Ruth Sauerwein
4.
Herr Peter Demnitz
5.
Frau Annegret Oestereich
Durch schriftlichen Gesellschafterbeschluss vom 20.12.2002 wurde Herr Beigeordneter Dr. Christian Schmidt als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW in Nachfolge für den aus dem Dienst der Stadt Hagen ausgeschiedenen Herrn Beigeordneten Rüdiger Voßmann gewählt.
Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem GmbH endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit dem Schluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit 2009.
Nach § 9 Abs.
3 des Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem GmbH endet das Amt eines
Aufsichtsratsmitgliedes, das zur Zeit seiner Wahl dem Rat der Stadt angehört
hat, spätestens ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Da einige
der gewählten Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen
angehören, ist für diese auf jeden Fall eine Nachwahl erforderlich.
Nach § 113
Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im
Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der
Gemeinde dazuzählen.
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
den Aufsichtsrat der Werkhof gem GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m.
§ 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die
Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den
Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen
des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister
oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen
entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder
noch vier Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der
Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Zu B):
In die zu der
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Gesellschafterversammlung der
Werkhof gem GmbH ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu
entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des alten oder
neuen Aufsichtsrates ist.
An der letzten Gesellschafterversammlung hat Frau Genevieve Bada-Huschka teilgenommen.
