Beschlussvorlage - 0720/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) zu wählen:

 

 

 

1.       

 

(auf Vorschlag des Oberbürgermeisters)

 

2.       

 

 

 

3.       

 

 

 

4.       

 

 

 

5.       

 

 

 

6.       

 

 

 

7.       

 

 

 

8.       

 

 

 

9.       

 

 

 

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Sachverhalt

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) erforderlich, da nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Amtszeit der vom Rat gewählten Mitglieder mit der jeweiligen Wahlperiode des Rates endet.

 

Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern.

 

Nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages sind Mitglieder des Aufsichtsrates der Oberbürgermeister der Stadt Hagen oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Hagen sowie acht vom Rat der Stadt gewählte Personen. Stellvertreter werden nicht bestellt.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.10.1999 wurden folgende Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der G.I.V. gewählt:

 

 

1.      Herr Werner Kahlki

2.      Herr Gerhard Romberg

3.      Herr Claus-Dieter Schulte

4.      Frau Petra Büdenbender

5.      Herr Hans-Otto Marscheider

6.      Herr Sven Söhnchen

7.      Herr Stefan Finck

8.      Herr Jochen Riechel

9.      Herr Erster Beigeordneter Karl Josef Ludwig (auf Vorschlag des Oberbürgermeisters)

 

 

Für das ausgeschiedene Mitglied Claus-Dieter Schulte wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 11.07.2002 Frau Ellen Neuhaus, für das ausgeschiedene Mitglied Hans-Otto Marscheider in der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 11.12.2003 Herr Jochen Weber gewählt.

 

Die Beschlussfassung über die durch den Rat der Stadt Hagen zu wählenden Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der G.I.V. erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen für die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch acht Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen