Beschlussvorlage - 0719/2004
Grunddaten
- Betreff:
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Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates abgelaufen ist.
Nach § 9 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages der WFG besteht der Aufsichtsrat aus neun
Mitgliedern. Von der Stadt Hagen werden vier Mitglieder entsandt, wovon einer
der Oberbürgermeister sein muss. Die fünf weiteren Mitglieder werden von dem
Kreis der übrigen Gesellschafter gewählt und abberufen.
Durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.10.1999 wurden folgende Vertreter in
den Aufsichtsrat der WFG entsandt:
1.
Herr Oberbürgermeister Wilfried Horn
2.
Herr Dr. Stephan Ramrath
3.
Herr Jochen Weber
4.
Herr Claus Thielmann
Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der WFG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister
entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder
noch drei Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der
Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
