Beschlussvorlage - 0719/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) zu entsenden:

 

 

1.      

Herrn Oberbürgermeister Peter Demnitz

 

2.      

 

 

3.      

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates abgelaufen ist.

 

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WFG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Von der Stadt Hagen werden vier Mitglieder entsandt, wovon einer der Oberbürgermeister sein muss. Die fünf weiteren Mitglieder werden von dem Kreis der übrigen Gesellschafter gewählt und abberufen.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.10.1999 wurden folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der WFG entsandt:

 

 

1.      Herr Oberbürgermeister Wilfried Horn

2.      Herr Dr. Stephan Ramrath

3.      Herr Jochen Weber

4.      Herr Claus Thielmann

 

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der WFG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch drei Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen