Beschlussvorlage - 0718/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umwelt- und Investitionsgesellschaft als Mitglieder für den Aufsichtsrat der HUI GmbH diejenigen Personen vorschlägt, die durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden.

 

Dieser Beschluss wird nach § 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz (ohne Gesellschafterversammlung) gefasst.

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Sachverhalt

Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der HUI GmbH Hagener Umwelt- und Investitionsgesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.

 

Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der einzelnen Gesellschafter. Dabei kann die Gesellschafterin Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) vier Mitglieder vorschlagen.

 

Zur Zeit sind für die G.I.V. folgende Mitglieder im Aufsichtsrat der HUI GmbH vertreten:

 

 

1.      Herr Christoph Gerbersmann

2.      Herr Bürgermeister Horst Tillmann

3.      Herr Christian Schultz

4.      Herr Winfried Schierau

 

 

Die Amtszeit dieser Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Gesellschafterversammlung, in der über den Jahresabschluss 2008 beschlossen wird. Bedingt durch die Kommunalwahl am 26.09.2004 sind zwei Mitglieder nicht mehr im Rat oder einem kommunalpolitischen Gremium der Stadt Hagen vertreten, so dass für diese je ein/e Nachfolger/in zu benennen ist.

 

Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und der HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen wie für den Aufsichtsrat der HEB GmbH (siehe Vorlage 0715/2004) vor.

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V., die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen