Beschlussvorlage - 0718/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der HUI GmbH Hagener Umwelt- und Investitionsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umwelt- und Investitionsgesellschaft als Mitglieder für den Aufsichtsrat der HUI GmbH diejenigen Personen vorschlägt, die durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden.
Dieser
Beschluss wird nach § 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz (ohne Gesellschafterversammlung)
gefasst.
Sachverhalt
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der HUI GmbH Hagener Umwelt- und Investitionsgesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.
Die Bestellung
der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der einzelnen Gesellschafter. Dabei kann
die Gesellschafterin Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung
der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) vier Mitglieder vorschlagen.
Zur Zeit sind
für die G.I.V. folgende Mitglieder im Aufsichtsrat der HUI GmbH vertreten:
1.
Herr Christoph Gerbersmann
2.
Herr Bürgermeister Horst Tillmann
3.
Herr Christian Schultz
4.
Herr Winfried Schierau
Die Amtszeit dieser Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Gesellschafterversammlung, in der über den Jahresabschluss 2008 beschlossen wird. Bedingt durch die Kommunalwahl am 26.09.2004 sind zwei Mitglieder nicht mehr im Rat oder einem kommunalpolitischen Gremium der Stadt Hagen vertreten, so dass für diese je ein/e Nachfolger/in zu benennen ist.
Zwischen den
Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und der
HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren
auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem Grund schlägt
die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen wie für den Aufsichtsrat der
HEB GmbH (siehe Vorlage 0715/2004) vor.
Da die Stadt
Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die Besetzung
über die Willensbildung in der G.I.V., die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert
werden kann.
Regelmäßig
werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu
der ein Ratsmitglied als bevollmächtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der
Stadt Hagen gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d.
h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
