Beschlussvorlage - 0713/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat vor:

 

 

 

 

1.       

 

(als Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

 

2.       

 

 

 

 

3.       

 

 

 

 

4.       

 

 

 

 

5.       

 

 

 

 

6.       

 

 

 

 

7.       

 

 

 

 

8.       

 

 

 

 

9.       

 

 

 

 

10.  

 

 

 

 

 

 

 

B)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und diese zu wählen.

 

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Sachverhalt

Zu A):

 

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG erforderlich, da zwei Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehören.

 

Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, wovon zehn Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen Mitglieder werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern des Unternehmens gewählt.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.06.2000 sowie Beschluss der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vom 27.06.2000 wurden folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG gewählt:

 

 

1.      Herr Peter Asbeck

2.      Herr Dr. Hans-Dieter Fischer

3.      Herr Claus-Dieter Schulte

4.      Herr Friedrich Silbersiepe

5.      Herr Michael Grzeschista

6.      Herr Heinz Schellhorn

7.      Herr Wolfgang Timm

8.      Herr Stefan Finck

9.      Herr Rüdiger Ludwig

10. Herr Erster Beigeordneter Karl Josef Ludwig (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

 

Für das ausgeschiedene Mitglied Claus-Dieter Schulte wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.10.2002 sowie Beschluss der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vom 31.10.2002 Herr Wolfgang Röspel in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn gewählt.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit im Jahr 2005.

 

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG endet das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes, das zur Zeit seiner Wahl dem Rat der Stadt angehört hat, spätestens ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Zwei der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören seit der Kommunalwahl nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen an.

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister oder ein vom ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch neun Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

 

 

Zu B):

 

In die zu der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des alten oder neuen Aufsichtsrates ist.

 

An der letzten Hauptversammlung hat Herr Arndt Hartmann teilgenommen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen