Beschlussvorlage - 0713/2004
Grunddaten
- Betreff:
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A) Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AGB) Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die noch anzuberaumende Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Beschlussvorschlag
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A) |
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat vor: |
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1. |
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(als Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW) |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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7. |
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8. |
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9. |
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10. |
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B) |
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden. Er/Sie wird beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und diese zu wählen. |
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Sachverhalt
Zu A):
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG erforderlich, da zwei Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehören.
Nach § 9 Abs.
1 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG besteht der Aufsichtsrat aus 15
Mitgliedern, wovon zehn Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
übrigen Mitglieder werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von den
wahlberechtigten Arbeitnehmern des Unternehmens gewählt.
Durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.06.2000 sowie Beschluss der
Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vom 27.06.2000 wurden folgende
Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG
gewählt:
1.
Herr Peter Asbeck
2.
Herr Dr. Hans-Dieter Fischer
3.
Herr Claus-Dieter Schulte
4.
Herr Friedrich Silbersiepe
5.
Herr Michael Grzeschista
6.
Herr Heinz Schellhorn
7.
Herr Wolfgang Timm
8.
Herr Stefan Finck
9.
Herr Rüdiger Ludwig
10.
Herr Erster Beigeordneter Karl Josef Ludwig (als
Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)
Für das ausgeschiedene Mitglied Claus-Dieter Schulte wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.10.2002 sowie Beschluss der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vom 31.10.2002 Herr Wolfgang Röspel in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn gewählt.
Nach § 9 Abs.
2 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Die Amtszeit endet somit im Jahr 2005.
Nach § 9 Abs.
3 der Satzung der Hagener Straßenbahn AG endet das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes,
das zur Zeit seiner Wahl dem Rat der Stadt angehört hat, spätestens ein halbes
Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Zwei der gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrates gehören seit der Kommunalwahl nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen
an.
Nach § 113
Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im
Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Oberbürgermeister
oder ein vom ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde
dazuzählen.
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i.
V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die
Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den
Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen
des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister
oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen
entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder
noch neun Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der
Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Zu B):
In die zu der
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.
Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des alten oder neuen Aufsichtsrates
ist.
An der letzten
Hauptversammlung hat Herr Arndt Hartmann teilgenommen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
