Beschlussvorlage - 0711/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
A) Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG)B) Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Beschlussvorschlag
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A) |
Der Rat der
Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der
Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor: |
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1. |
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(als
Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW) |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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10. |
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11. |
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12. |
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13. |
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14. |
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B) |
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, als
stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden
Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
mbH (HVG) zu entsenden. Er/Sie wird
beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der
Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HVG der Gesellschafterversammlung der
HVG vorzuschlagen und diese zu wählen. |
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Sachverhalt
Zu A):
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) erforderlich, da einige Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehören.
Nach § 9 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages der HVG besteht der Aufsichtsrat aus 21
Mitgliedern, wovon 14 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt
werden. Die übrigen sieben Mitglieder werden von den wahlberechtigten
Arbeitnehmern der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften gewählt, worunter
sich drei Arbeitnehmervertreter befinden können, die keinem der drei
Unternehmen angehören.
Durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.06.2000 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung
vom 27.06.2000 wurden folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen in den
Aufsichtsrat der HVG gewählt:
1.
Herr Oberbürgermeister Wilfried Horn (als Vertreter der
Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)
2.
Herr Dr. Roland Bäcker
3.
Herr Christoph Gerbersmann
4.
Herr Dr. Stephan Ramrath
5.
Herr Dr. Horst-Dieter Projahn
6.
Herr Gerhard Reiber
7.
Herr Heinz Schmidt
8.
Herr Peter Demnitz
9.
Frau Christiane Herms
10.
Frau Brigitte Kramps
11.
Herr Dietmar Thieser
12.
Frau Irmgard Wolff
13.
Herr Claus Thielmann
14.
Herr Jochen Riechel
Nach der Wahl ergaben sich im Aufsichtsrat folgende Veränderungen:
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Ausgeschieden |
Nachgewählt |
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Name |
Beschluss
Rat der Stadt Hagen |
Beschluss
Gesellschafterversammlung |
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Gerhard
Reibert |
Rolf Quardt |
25.01.2001 |
31.01.2001 |
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Brigitte
Kramps |
Jochen Weber |
28.06.2001 |
02.07.2001 |
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Dietmar
Thieser |
Margarete
Neuhaus-Levien |
31.01.2002 |
12.02.2002
(schriftlicher Gesellschafterbeschluss nach § 48 GmbH-Gesetz) |
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Dr.
Hans-Dieter Projahn |
Christoph
Purps |
08.10.2002 |
31.10.2002 |
Nach § 9 Abs.
2 des Gesellschaftsvertrages der HVG endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates
beginnt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit im Jahr 2005.
Nach § 9 Abs.
3 des Gesellschaftsvertrages der HVG endet das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes,
das zur Zeit seiner Wahl dem Rat der Stadt angehört hat, spätestens ein halbes
Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Mehrere der gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrates gehören seit der Kommunalwahl nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen
an.
Nach § 113
Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im
Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der
Gemeinde dazuzählen.
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
den Aufsichtsrat der HVG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3
GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des
Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge
der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die
Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister
oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen
entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder
noch 13 Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der
Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
zu B):
In die zu der
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Gesellschafterversammlung der
HVG ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.
Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des alten oder neuen
Aufsichtsrates ist.
An der letzten
Gesellschafterversammlung hat Herr Arndt Hartmann teilgenommen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
