Beschlussvorlage - 0711/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

A)

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

 

 

 

1.       

 

(als Vertreter/in der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

 

2.       

 

 

 

 

3.       

 

 

 

 

4.       

 

 

 

 

5.       

 

 

 

 

6.       

 

 

 

 

7.       

 

 

 

 

8.       

 

 

 

 

9.       

 

 

 

 

10.  

 

 

 

 

11.  

 

 

 

 

12.  

 

 

 

 

13.  

 

 

 

 

14.  

 

 

 

 

 

 

 

B)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HVG der Gesellschafterversammlung der HVG vorzuschlagen und diese zu wählen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zu A):

 

Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) erforderlich, da einige Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehören.

 

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HVG besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern, wovon 14 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die übrigen sieben Mitglieder werden von den wahlberechtigten Arbeitnehmern der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften gewählt, worunter sich drei Arbeitnehmervertreter befinden können, die keinem der drei Unternehmen angehören.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.06.2000 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2000 wurden folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der HVG gewählt:

 

 

1.      Herr Oberbürgermeister Wilfried Horn (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)

2.      Herr Dr. Roland Bäcker

3.      Herr Christoph Gerbersmann

4.      Herr Dr. Stephan Ramrath

5.      Herr Dr. Horst-Dieter Projahn

6.      Herr Gerhard Reiber

7.      Herr Heinz Schmidt

8.      Herr Peter Demnitz

9.      Frau Christiane Herms

10. Frau Brigitte Kramps

11. Herr Dietmar Thieser

12. Frau Irmgard Wolff

13. Herr Claus Thielmann

14. Herr Jochen Riechel

 

 

Nach der Wahl ergaben sich im Aufsichtsrat folgende Veränderungen:

 

Ausgeschieden

Nachgewählt

 

Name

Beschluss Rat der Stadt Hagen

Beschluss Gesellschafterversammlung

Gerhard Reibert

Rolf Quardt

25.01.2001

31.01.2001

Brigitte Kramps

Jochen Weber

28.06.2001

02.07.2001

Dietmar Thieser

Margarete Neuhaus-Levien

31.01.2002

12.02.2002 (schriftlicher Gesellschafterbeschluss nach § 48 GmbH-Gesetz)

Dr. Hans-Dieter Projahn

Christoph Purps

08.10.2002

31.10.2002

 

 

Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HVG endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit im Jahr 2005.

 

Nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG endet das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes, das zur Zeit seiner Wahl dem Rat der Stadt angehört hat, spätestens ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Mehrere der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören seit der Kommunalwahl nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen an.

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der HVG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch 13 Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.

 

 

 

zu B):

 

In die zu der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Gesellschafterversammlung der HVG ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des alten oder neuen Aufsichtsrates ist.

 

An der letzten Gesellschafterversammlung hat Herr Arndt Hartmann teilgenommen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen