Beschlussvorlage - 0708/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH (HGW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Sachverhalt
Nach der am 26.09.2004 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH (HGW) erforderlich, da nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Hagen unverzüglich nach den Wahlen zum Rat der Stadt stattzufinden hat.
Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HGW besteht der Aufsichtsrat aus elf Mitgliedern. Von der Stadt Hagen werden zehn Mitglieder entsandt. Ein weiteres Mitglied ist aus den Reihen der Minderheitsgesellschafter von der Gesellschafterversammlung zu wählen. Dabei ist zu beachten, dass höchstens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates Angehörige des Bau- oder Baunebengewerbes sein dürfen.
Durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.10.1999 wurden folgende Vertreter/innen
in den Aufsichtsrat der HGW gewählt:
1.
Frau Margret Altrogge
2.
Frau Ulrike Dannert
3.
Herr Heinz Menzerath
4.
Herr Dietwald Rumrich
5.
Herr Richard Marroni
6.
Frau Annegret Oestereich
7.
Frau Ilsetraut Schleidgen
8.
Frau Renate Urban
9.
Herr Peter Kirchhoff
10.
Herr Erster Beigeordneter Karl Josef Ludwig (als
Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW)
Für das ausgeschiedene Mitglied Frau Renate Urban wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 08.10.2002 Frau Rita Huvers, für das ausgeschiedene Mitglied Herr Richard Marroni in der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 03.04.2003 Herr Siegfried Feste gewählt.
Nach § 113
Abs. 2 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter im
Aufsichtsrat vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der
Gemeinde dazuzählen.
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
den Aufsichtsrat der HGW erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3
GO NW festgelegten Verfahren. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des
Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge
der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die
Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister
oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen
entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder
noch neun Sitze zu verteilen sind. Nach § 40 Abs. 2 S. 6 GO NW stimmt der
Oberbürgermeister bei Beschlüssen nach § 50 Abs. 3 GO NW nicht mit ab.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
