Beschlussvorlage - 0705/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

für die Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Aktionärsvereinigung RWWE GmbH bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Hagen zu bestellen.

 

Als Stellvertreter/in wird

 

 

 

bestellt.

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.11.1999 beschließt der Rat der Stadt Hagen, Herrn Oberbürgermeister Wilfried Horn als Vertreter der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlungen der Aktionärsvereinigung der kommunalen WFG-Aktionäre GmbH für die Zeitdauer seiner Beiratstätigkeit in der WFG-AG zu entsenden.

 

Aufgrund der Veräußerung der Westfälischen Ferngas AG (WFG-AG) an die VEW, deren Fusion mit der RWE sowie weiterer Veränderungen im RWE-Konzern heißt die ehemalige Aktionärsvereinigung nunmehr Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH (KAV).

 

An den Gesellschafterversammlungen der KAV haben zuletzt die Herren Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann und Jürgen Reiß sowie Frau Manuela Heek teilgenommen aufgrund einer erteilten Vollmacht durch den ehemaligen Oberbürgermeister.

 

Die Stadt Hagen ist an der KAV mit 1 % beteiligt. Aufgrund der geringen Beteiligungsquote ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, einen Vertreter/eine Vertreterin für die gesamte Wahlperiode des Rates zu bestellen, der/die Angehörige/r der Verwaltung sein sollte. Dies sollte auch für den/die Stellvertreter/in gelten.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschafterversammlungen der KAV immer zusammen mit den Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen Weser Ems GmbH stattfinden, sollten die gleichen Personen bestellt werden (siehe auch Vorlage 0704/2004).

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen