Beschlussvorlage - 0705/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigen Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Aktionärsvereinigung RWWE GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 25.11.1999 beschließt der Rat der Stadt Hagen, Herrn Oberbürgermeister Wilfried Horn als Vertreter der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlungen der Aktionärsvereinigung der kommunalen WFG-Aktionäre GmbH für die Zeitdauer seiner Beiratstätigkeit in der WFG-AG zu entsenden.
Aufgrund der
Veräußerung der Westfälischen Ferngas AG (WFG-AG) an die VEW, deren Fusion mit
der RWE sowie weiterer Veränderungen im RWE-Konzern heißt die ehemalige
Aktionärsvereinigung nunmehr Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH (KAV).
An den
Gesellschafterversammlungen der KAV haben zuletzt die Herren Städt. Rechtsdirektor
Manfred Hoffmann und Jürgen Reiß sowie Frau Manuela Heek teilgenommen aufgrund
einer erteilten Vollmacht durch den ehemaligen Oberbürgermeister.
Die Stadt
Hagen ist an der KAV mit 1 % beteiligt. Aufgrund der geringen Beteiligungsquote
ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, einen Vertreter/eine Vertreterin
für die gesamte Wahlperiode des Rates zu bestellen, der/die Angehörige/r der
Verwaltung sein sollte. Dies sollte auch für den/die Stellvertreter/in gelten.
Aufgrund der
Tatsache, dass die Gesellschafterversammlungen der KAV immer zusammen mit den
Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft RWE
Westfalen Weser Ems GmbH stattfinden, sollten die gleichen Personen bestellt
werden (siehe auch Vorlage 0704/2004).
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
