Beschlussvorlage - 0684/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen entsendet

 

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als Delegierte in die gegenwärtige III. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes Essen.

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Sachverhalt

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 31.05.2000 wurden u.a. die Herren Heinz Breddermann und Christian Schulz, durch Ratsbeschluss vom 23.09.2003 Herr Wolfgang Timm als Delegierte in die III. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes Essen gewählt.

 

Nach Auskunft des Ruhrverbandes ist die Legislaturperiode der Verbandsversammlung nicht an die Wahlzeit des Rates der Stadt gebunden, die einzelnen Mandate hängen aber mit dem Mandat der politischen Vertretungen zusammen.

 

Die Amtszeit der neuen – IV. – Verbandsversammlung beginnt erst im Frühjahr 2005, so dass die Mandate des Großteils der Delegierten der Stadt Hagen weiterhin wahrgenommen werden können.

 

Dieses gilt für die Delegierten Martin Erlmann, Dr. Stephan Ramrath, Jochen Weber, Jochen Riechel und Hans-Joachim Bihs.

 

Nur für die drei o.g. Herren sind Nachfolger in die z.Z. laufende III. Verbandsversammlung zu entsenden, da es “ die gesetzlichen Bestimmungen nicht vorsehen, dass sich die Delegierten in der Verbandsversammlung vertreten lassen können”. Um das Stimmrecht uneingeschränkt wahrnehmen zu können, sind daher alle der Stadt Hagen zustehenden Delegierten zu benennen und zu entsenden.

 

Für die Benennung der Nachfolger ist zu beachten, dass gem. § 13 Abs. 5 Ruhr VG nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Vertreter des Rates der Stadt Hagen entsandt werden dürfen.

 

Delegierter kann gem. § 13 Abs. 1 RuhrVG nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei einem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört. Ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht (§ 13 Abs. 2 Ruhr VG).

 

Ebenfalls ist zu beachten, dass der bei der Kommunalwahl gewählte hauptamtliche Oberbürgermeister gem. § 62 ff Gemeindeordnung (GO NRW) als Vertreter der Verwaltung gilt. 

 

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet im Dezember 2004 statt.

 

In der Vergangenheit wurden die Delegierten durch den Rat der Stadt Hagen nach Vorberatung im Werksausschuss der Stadtentwässerung Hagen gewählt. Dieser “Fachausschuss” besteht nach Bildung der Stadtentwässerung Hagen – Anstalt des öffentlichen Rechtes nicht mehr. An seine Stelle ist der Verwaltungsrat SEH AöR getreten.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird daher direkt gebeten, drei neue Mitglieder in die III. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes zu entsenden.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen