Beschlussvorlage - 0638/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen wählt

 

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als Mitglieder in den Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg.

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Sachverhalt

Innerhalb von 10 Wochen nach der Kommunalwahl sind gem. § 5 Abs. 9 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes – LPlG – die Mitglieder des Regionalrates des Regierungsbezirkes Arnsberg zu wählen.

 

Gem. § 5 Abs. 3 LPlG wählen die kreisfreien Städte je angefangene 150.000 Einwohner ein Mitglied, so dass die Stadt Hagen 2 Mitglieder entsenden kann.

 

Sind für eine kreisfreie Stadt mehrere Mitglieder zu wählen, so gelten hierfür gem. § 5 Abs. 3 LPlG die Grundsätze der Verhältniswahl.

 

Die zu wählenden Mitglieder des Regionalrates müssen in der Stadt Hagen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

 

Der Bezirksregierung sind folgende Angaben zu machen:

 

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße und Wohnort, Partei- oder Gruppenzugehörigkeit.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.01.2001 wurden die Herren Dr. Stephan Ramrath und Michael Grzeschista als Mitglieder in den Regionalrat gewählt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die beiden Mitglieder des Regionalrates zu wählen.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen