Beschlussvorlage - 0638/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Regionalrates des Regierungsbezirkes Arnsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2004
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Sachverhalt
Innerhalb
von 10 Wochen nach der Kommunalwahl sind gem. § 5 Abs. 9 Satz 1 des
Landesplanungsgesetzes LPlG die Mitglieder des Regionalrates des
Regierungsbezirkes Arnsberg zu wählen.
Gem.
§ 5 Abs. 3 LPlG wählen die kreisfreien Städte je angefangene 150.000 Einwohner
ein Mitglied, so dass die Stadt Hagen 2 Mitglieder entsenden kann.
Sind
für eine kreisfreie Stadt mehrere Mitglieder zu wählen, so gelten hierfür gem.
§ 5 Abs. 3 LPlG die Grundsätze der Verhältniswahl.
Die
zu wählenden Mitglieder des Regionalrates müssen in der Stadt Hagen ihre
Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
Der Bezirksregierung sind folgende
Angaben zu machen:
Familienname,
Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße und Wohnort,
Partei- oder Gruppenzugehörigkeit.
Durch
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 25.01.2001 wurden die Herren Dr.
Stephan Ramrath und Michael Grzeschista als Mitglieder in den Regionalrat
gewählt.
Der Rat der
Stadt Hagen wird gebeten, die beiden Mitglieder des Regionalrates zu wählen.
