Beschlussvorlage - 0575/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer weiteren Vertrauensperson in den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim AmtsgerichtHier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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08.11.2004
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Sachverhalt
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 15.07.2004 wurde unter der Drucksachennummer 0417/2004 die Vorlage der Verwaltung vom 25.05.2004 zur Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht behandelt.
Für diesen beim Amtsgericht Hagen gebildeten Ausschuss, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinde die Schöffen für die neue Amtszeit 2005/2008 wählt, sind 10 Vertrauenspersonen zu benennen.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 15.07.2004 wurden jedoch nur 9 Personen gewählt.
Da somit auch nur diese 9 Personen dem Amtsgericht mitgeteilt werden konnten, hat sich das Gericht noch einmal an die Stadt Hagen gewandt, mit der Bitte, die noch fehlende Person schnellstmöglich nachzumelden, da ansonsten der Wahlausschuss nicht vollständig besetzt ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Da aufgrund
der Sommerpause des Rates keine Sitzung mehr stattfand und die fehlende Person
sofort nachbenannt werden musste, damit die Wahl der Schöffen für die im Januar
2005 beginnende Amtszeit erfolgen kann, musste eine Dringlichkeitsentscheidung
durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 G O
NRW gefasst werden.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem
Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten,
die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
