Beschlussvorlage - 0559/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderschule Fritz Reuter- Verlagerung des OGS-Bereiches aus den maroden Pavillons in das Schulgebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
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Schulausschuss
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Entscheidung
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06.07.2010
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Beschlussvorschlag
Der OGS-Bereich wird aus den baufälligen Pavillons in das Schulgebäude verlagert.
Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen sind umgehend zu beauftragen und anschließend
umzusetzen. Die Pavillons sind nach erfolgter Freistellung abzureißen. Die
Finanzierung im Gesamtvolumen von 116.000 € erfolgt aus der Bildungspauschale.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der vor zwei
Jahren erfolgten Schulentwicklungsplanung hat der Rat in seiner Sitzung vom
13.11.2008 beschlossen, dass die Pavillons der Förderschule Fritz-Reuter
abgerissen werden sollen. Dies war bisher aufgrund der im Stammgebäude
bestehenden, räumlichen Enge nicht umzusetzen. Durch den erfolgten Freizug der
Hausmeisterwohnung im Schulgebäude besteht jetzt die Möglichkeit, den in den
Pavillons untergebrachten OGS-Bereich (Primarstufe) komplett im Schulgebäude
unterzubringen. Zudem besteht wegen des sich weiterhin dramatisch
verschlechternden Bauzustands der Pavillons die Notwendigkeit, die OGS zu
verlagern.
Derzeit nutzt die OGS beide
Pavillons, die nach aktueller Einschätzung der GWH stark baufällig (Dach
undicht, Fenster undicht, Boden mit Vertiefungen gibt immer mehr nach,
fehlender Blitzschutz usw.) und für eine weitere Nutzung nicht mehr geeignet
sind. Für eine Pavillon-Sanierung, die den Minimalanforderungen genügt, schätzt
die GWH einen sechsstelligen Euro-Betrag.
Da der Objektbetreuer die
im Stammgebäude befindliche Hausmeisterwohnung frei gezogen hat, könnte die OGS-Betreuung
– nach den erforderlichen Umbauten – nunmehr in der ehemaligen
Hausmeisterwohnung stattfinden. Neben dieser Wohnung, die nach der Entkernung Platz
für einen ausreichend großen Betreuungsraum bietet, befindet sich die
OGS-Mensa, die per Mauerdurchbruch direkt mit dem neuen Betreuungsbereich
verbunden werden kann.
Die Kosten für den Abbruch
der Wände, den Durchbruch zur OGS-Mensa, Fußboden-, Elektroarbeiten,
Brandschutz und sonstige Maßnahmen werden von der GWH auf rund 51.000 €
geschätzt. Ferner ist noch Lagerraum für die in den Pavillons untergebrachten
Spiel- und Betreuungssachen zu schaffen. Dieser könnte in der jeweiligen Flurnische
im Verwaltungstrakt (1. OG) und im EG-Schulbereich entstehen. Die Kosten hierfür
belaufen sich auf ca. 22.000 €. Mithin sind für die bauliche Herrichtung
der neuen Bereiche 73.000 € notwendig.
Die Abbruchkosten für die
1967 und 1979 errichteten Pavillons wurden seitens der GWH auf insgesamt 43.000 € (21.000 €
+ 22.000 €) geschätzt. Der für die gesamte Maßnahme erforderliche Betrag
i.H.v. 116.000 € kann aus der Bildungspauschale entnommen werden.
Werden die o.g.
Baumaßnahmen durchgeführt, so ist mit
Einsparungen bei den jährlichen Pavillon-Betriebskosten (Energie,
Reinigung, Objektbetreuung und Bauunterhaltung) von derzeit 14.678,10 € zu
rechnen. Diese laufenden Kosten werden sich aufgrund der Integration der OGS
ins Gebäude und der neuen Herrichtung von Wänden und Böden deutlich reduzieren.
Anlage: Bauskizze
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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|
x |
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2121 |
Bezeichnung: |
Förderschule |
|
Kostenstelle: |
10884 |
Bezeichnung: |
Förderschule Fritz Reuter |
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
414120 |
43.000€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
521100 |
43.000€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
0€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
x |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
2121 |
Bezeichnung: |
Förderschulen |
|
Finanzstelle: |
5000031 |
Bezeichnung: |
Baukosten OGS Förderschulen |
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Auszahlung
(+) |
785100 |
73.000€ |
73.000€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushaltsjahr bereits gesichert |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktivseite:
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im
Schulgebäude führen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die im
Anlagevermögen zu aktivieren sind (73.000,00 €).
Die Abbruchkosten der Pavillons
stellen keine aktivierungsfähigen Kosten dar und sind entsprechend im Aufwand
zu buchen (43.000,00 €).
Passivseite:
Die Finanzierung durch die
Bildungspauschale führt zu einer differenzierten Betrachtung. Für die
anteiligen investiven Kosten (siehe oben) werden Sonderposten gebildet, die in
Abhängigkeit zur jeweiligen Abschreibungsdauer des Vermögensgegenstandes
ertragswirksam aufgelöst werden. Für die konsumtiven Kosten (siehe oben) ist
eine entsprechende Ertragsbuchung vorzunehmen.
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
500,00€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr (1000 € - 14.678,10 €) |
-13.678,10€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
1.450,00€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|
Zwischensumme |
-11.728,10€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
1.450,00€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
-13.178,10€ |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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131,2 kB
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