Beschlussvorlage - 0559/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der OGS-Bereich wird aus den baufälligen Pavillons in das Schulgebäude verlagert. Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen sind umgehend zu beauftragen und anschließend umzusetzen. Die Pavillons sind nach erfolgter Freistellung abzureißen. Die Finanzierung im Gesamtvolumen von 116.000 € erfolgt aus der Bildungspauschale.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der vor zwei Jahren erfolgten Schulentwicklungsplanung hat der Rat in seiner Sitzung vom 13.11.2008 beschlossen, dass die Pavillons der Förderschule Fritz-Reuter abgerissen werden sollen. Dies war bisher aufgrund der im Stammgebäude bestehenden, räumlichen Enge nicht umzusetzen. Durch den erfolgten Freizug der Hausmeisterwohnung im Schulgebäude besteht jetzt die Möglichkeit, den in den Pavillons untergebrachten OGS-Bereich (Primarstufe) komplett im Schulgebäude unterzubringen. Zudem besteht wegen des sich weiterhin dramatisch verschlechternden Bauzustands der Pavillons die Notwendigkeit, die OGS zu verlagern. 

 

Derzeit nutzt die OGS beide Pavillons, die nach aktueller Einschätzung der GWH stark baufällig (Dach undicht, Fenster undicht, Boden mit Vertiefungen gibt immer mehr nach, fehlender Blitzschutz usw.) und für eine weitere Nutzung nicht mehr geeignet sind. Für eine Pavillon-Sanierung, die den Minimalanforderungen genügt, schätzt die GWH einen sechsstelligen Euro-Betrag.

 

Da der Objektbetreuer die im Stammgebäude befindliche Hausmeisterwohnung frei gezogen hat, könnte die OGS-Betreuung – nach den erforderlichen Umbauten – nunmehr in der ehemaligen Hausmeisterwohnung stattfinden. Neben dieser Wohnung, die nach der Entkernung Platz für einen ausreichend großen Betreuungsraum bietet, befindet sich die OGS-Mensa, die per Mauerdurchbruch direkt mit dem neuen Betreuungsbereich verbunden werden kann. 

 

Die Kosten für den Abbruch der Wände, den Durchbruch zur OGS-Mensa, Fußboden-, Elektroarbeiten, Brandschutz und sonstige Maßnahmen werden von der GWH auf rund 51.000 € geschätzt. Ferner ist noch Lagerraum für die in den Pavillons untergebrachten Spiel- und Betreuungssachen zu schaffen. Dieser könnte in der jeweiligen Flurnische im Verwaltungstrakt (1. OG) und im EG-Schulbereich entstehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 22.000 €. Mithin sind für die bauliche Herrichtung der neuen Bereiche 73.000 € notwendig.

 

Die Abbruchkosten für die 1967 und 1979 errichteten Pavillons wurden seitens der GWH  auf insgesamt 43.000 € (21.000 € + 22.000 €) geschätzt. Der für die gesamte Maßnahme erforderliche Betrag i.H.v. 116.000 € kann aus der Bildungspauschale entnommen werden.

 

Werden die o.g. Baumaßnahmen durchgeführt, so ist mit  Einsparungen bei den jährlichen Pavillon-Betriebskosten (Energie, Reinigung, Objektbetreuung und Bauunterhaltung) von derzeit 14.678,10 € zu rechnen. Diese laufenden Kosten werden sich aufgrund der Integration der OGS ins Gebäude und der neuen Herrichtung von Wänden und Böden deutlich reduzieren.

 

Anlage: Bauskizze

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschule

Kostenstelle:

10884

Bezeichnung:

Förderschule Fritz Reuter

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414120

43.000€

Aufwand (+)

521100

43.000€

Eigenanteil

 

0€

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Finanzstelle:

5000031

Bezeichnung:

Baukosten OGS Förderschulen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Auszahlung (+)

785100

73.000€

73.000€

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushaltsjahr bereits gesichert

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktivseite:

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Schulgebäude führen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die im Anlagevermögen zu aktivieren sind (73.000,00 €).

Die Abbruchkosten der Pavillons stellen keine aktivierungsfähigen Kosten dar und sind entsprechend im Aufwand zu buchen (43.000,00 €).

 

Passivseite:

Die Finanzierung durch die Bildungspauschale führt zu einer differenzierten Betrachtung. Für die anteiligen investiven Kosten (siehe oben) werden Sonderposten gebildet, die in Abhängigkeit zur jeweiligen Abschreibungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden. Für die konsumtiven Kosten (siehe oben) ist eine entsprechende Ertragsbuchung vorzunehmen.

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

500,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1000 € - 14.678,10 €)

-13.678,10€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 1.450,00€

e) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

Zwischensumme

-11.728,10€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

1.450,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

-13.178,10€

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.07.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen