Beschlussvorlage - 0556/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Schriftführerin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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06.07.2010
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52
Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der zurzeit gültigen Fassung für die restliche Wahlzeit Frau Brigitte Vaupel als neue Schriftführerin.
Die
bisherige Stellvertreterregelung mit Herrn Dietmar Bock als ersten und Herrn
Dirk Weithe als zweiten Stellvertreter bleibt – wie beschlossen –
bestehen.
Die Umsetzung erfolgt sofort.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und
einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Hieraus
resultiert, dass der Rat für seine Wahlperiode einen Schriftführer namentlich
bestimmen muss.
Die Regelung des § 52 Abs. 1 GO NRW findet für den Schulausschuss
entsprechend Anwendung. Die bisherige Schriftführerin, Frau Anke Rottmann,
steht aufgrund ihres Stellenwechsels in einen anderen Aufgabenbereich nicht
mehr für dieses Amt zur Verfügung. Es wird daher vorgeschlagen, für die restliche
Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen Frau Brigitte Vaupel zur neuen
Schriftführerin zu bestellen.
Die bisherige Stellvertreterregelung mit Herrn Dietmar Bock als
ersten und Herrn Dirk Weithe als zweiten Stellvertreter bleibt – wie
beschlossen – bestehen.
