Beschlussvorlage - 0556/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die restliche Wahlzeit Frau Brigitte Vaupel als neue Schriftführerin.

Die bisherige Stellvertreterregelung mit Herrn Dietmar Bock als ersten und Herrn Dirk Weithe als zweiten Stellvertreter bleibt – wie beschlossen – bestehen.

Die Umsetzung erfolgt sofort.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Hieraus resultiert, dass der Rat für seine Wahlperiode einen Schriftführer namentlich bestimmen muss.

Die Regelung des § 52 Abs. 1 GO NRW findet für den Schulausschuss entsprechend Anwendung. Die bisherige Schriftführerin, Frau Anke Rottmann, steht aufgrund ihres Stellenwechsels in einen anderen Aufgabenbereich nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung. Es wird daher vorgeschlagen, für die restliche Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen Frau Brigitte Vaupel zur neuen Schriftführerin zu bestellen.

Die bisherige Stellvertreterregelung mit Herrn Dietmar Bock als ersten und Herrn Dirk Weithe als zweiten Stellvertreter bleibt – wie beschlossen – bestehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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06.07.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen