Beschlussvorlage - 0527/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld "Offene Kinder- und Jugendarbeit in Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2010
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01.09.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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29.06.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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30.06.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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30.06.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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30.06.2010
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08.09.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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01.07.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Fachbereich
Jugend & Soziales hat im Jahr 2009 insgesamt 10 Jugendeinrichtungen, ein
Spielmobil und die Jugendkultureinrichtung „Kultopia“ betrieben.
Zwölf Jugendeinrichtungen sind in freier Trägerschaft (inkl. WiWa
–Mädchentreff). Alle aufgeführten Einrichtungen und Angebote werden mit
kommunalen Mitteln gefördert. Da sich der neue Jugendförderplan, der die
grundsätzliche Ausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die nächsten
Jahre beschreibt, zeitgleich in der politischen Diskussion befindet, sind in
den Zusammenfassungen der Stadtbezirke (Kapitel 1 – 6) zu den einzelnen
Jugendeinrichtungen neben einer kurzen Reflektion in Bezug auf die
Veränderungen zum Vorjahr Auszüge aus dem neuen Jugendförderplan eingefügt.
Begründung
Der Fachbereich
Jugend & Soziales hat im Jahr 2009 insgesamt 10 Jugendeinrichtungen, ein
Spielmobil und die Jugendkultureinrichtung „Kultopia“ betrieben.
Zwölf Jugendeinrichtungen sind in freier Trägerschaft (inkl. WiWa
–Mädchentreff). Alle aufgeführten Einrichtungen und Angebote werden mit
kommunalen Mitteln gefördert.
In den
letzten Berichten zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde über mögliche
Auswirkungen bei der Programmgestaltung der Jugendeinrichtungen durch die
Einführung der offenen Ganztagsgrundschule hingewiesen. Nach zunächst
rückläufiger Nachfrage bei der Hausaufgabenbetreuung in einigen
Jugendeinrichtungen, ist nach flächendeckender Einführung der offenen
Ganztagsschule nun wieder eine verstärkte Nachfrage in den Jugendeinrichtungen
zu verzeichnen. In einigen Sozialräumen sind die Kapazitäten der
Jugendeinrichtungen mehr als ausgelastet und es gibt weitere nicht gedeckte
Bedarfe. Hierbei muss es zu einer Gesamtlösung unter Einbeziehung der OGS, der
Tagespflege und der offenen Kinder – und Jugendarbeit kommen.
In Bezug
auf die Ganztagsoffensive im Sek I- Bereich gibt es bereits vielfältige
Kooperationen zwischen Jugendarbeit und Schule. Dabei muss die Kooperation auf
gleicher Augenhöhe stattfinden. Dies bedeutet, dass ein eigener
Gestaltungsrahmen der Jugendarbeit bei den Kooperationen mit der Schule
erkennbar ist und erhalten bleibt. Es wird eine Aufgabe der Träger sein, diese
Kooperation weiter zu entwickeln und gleichzeitig die Basisleistungen der
Jugendarbeit (z.B. die Angebotszeiten in den Abendstunden) zu erhalten oder
bedarfsgerecht zu verändern. Jugendarbeit muss bei den sich verändernden
Konzepten von Bildung und Betreuung eigene Stärken anbieten und diese Konzepte
aktiv gestalten. Die zeitlichen Ressourcen, die Kinder und Jugendliche im
Lebensraum Schule verbringen, werden beständig größer. Kinder- und Jugendarbeit
muss diese sich verändernden Bedingungen aufnehmen und dann präsent sein, wenn
sich die Kinder und Jugendlichen im Sozialraum aufhalten. Der notwendige
Prozess zur Veränderung der Öffnungszeiten hat bereits begonnen.
Weitere
Orientierungspunkte zu
- Auswirkungen der demografischen Entwicklung
- Aufsuchende Arbeit, Cliquenarbeit
- Mobile Jugendarbeit
- Vernetzung offene Kinder- und Jugendarbeit /
Erziehungshilfe
werden im neuen
Jugendförderplan 2010 – 2014 zu finden sein.
In den
Zusammenfassungen der Stadtbezirke (Kapitel 1 – 6) sind zu den einzelnen
Jugendeinrichtungen neben einer kurzen Reflektion in Bezug auf die
Veränderungen zum Vorjahr Auszüge aus dem neuen Jugendförderplan, der sich
zurzeit in der politischen Diskussion befindet, mit einer Beschreibung der
grundsätzlichen Ausrichtung für die nächsten Jahre, eingefügt.
Wie im
letzten Jahr sind die Qualitätsberichte der Einrichtungen für die
Veröffentlichung im Berichtsteil „Programmqualität“ um die
ausführlichen Beschreibungen zu den zeitlich begrenzten Angeboten und Projekten
gekürzt worden. Die detaillierten Ausführungen können jederzeit bei den Trägern
der Einrichtungen oder im Fachbereich Jugend & Soziales eingesehen bzw.
angefordert werden.
Die Fortschreibung
des Berichts zum Arbeitsfeld „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist
von der AG 1 nach § 78 SGB VIII am
Wie in den
vergangenen Jahren liegt jeder Bezirksvertretung nur der Teil des Berichts vor,
welcher der jeweiligen Zuständigkeit entspricht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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