Beschlussvorlage - 0522/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der
Hauptversammlung der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG folgende
Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vor:
1.
Herrn
Oberbürgermeister Jörg Dehm (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
30.06.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Aufsichtsrat der
ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG ist neu zu
wählen. Hierzu sind von der Stadt Hagen Vorschläge für die Hauptversammlung zu
unterbreiten.
Begründung
Die Hauptversammlung
der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE)
hat am 06.08.2007 sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009
beschließt, neu gewählt. Daher ist in diesem Jahr eine Neuwahl erforderlich.
Die Stadt Hagen ist
derzeit mit folgenden Mitgliedern im Aufsichtsrat der ENERVIE vertreten:
Herr
Oberbürgermeister Jörg Dehm
Herr Wolfgang Röspel
Herr Dr. Stephan
Ramrath
Herr Jochen Weber
Frau Brigitte Kramps
Herr Joachim Riechel
Gemäß § 11 Abs. 1 der
Satzung der ENERVIE besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern.
Da für die ENERVIE
das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz, das
Mitbestimmungsergänzungsgesetz und das Drittelbeteiligungsgesetz nicht gelten, werden
grundsätzlich sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 96 Abs. 1 AktG von den
Aktionären gewählt.
Zwischen den Städten
Hagen und Lüdenscheid als den beiden größeren Aktionären der ENERVIE einerseits
und den Arbeitnehmervertretungen der Mark-E AG und der Stadtwerke Lüdenscheid
GmbH andererseits existiert jedoch eine Vereinbarung zur freiwilligen
Beteiligung von Arbeitnehmervertretern am Aufsichtsrat der ENERVIE, wonach die
restlichen 7 Aufsichtsratssitze den Arbeitnehmervertretern zustehen.
Die Aktionäre haben
sich zudem durch den Aktionärsvertrag vom 21.06.2006 untereinander gebunden.
Gemäß § 8 b Abs. 1
des Aktionärsvertrages stehen bei der Besetzung des Aufsichtsrates der ENERVIE
der Stadt Hagen 6 Aufsichtsratsmandate, der Stadt Lüdenscheid 4
Aufsichtsratsmandate, der RWE Rhein Westfalen Netz AG 2 Aufsichtsratsmandate sowie
der Stadt Altena und einem anderen kommunalen Aktionär jeweils ein Aufsichtsratsmandat
zu. Diejenigen kommunalen Aktionäre, die keinen ständigen Sitz im Aufsichtsrat
haben, müssen gemäß § 8 b Abs. 2 des Aktionärsvertrages Einigkeit über das von
ihnen vorzuschlagende Aufsichtsratsmitglied erzielen und den Wahlvorschlag gemeinsam
mitteilen. Danach schlagen die Städte Plettenberg und Halver im turnusmäßigen
Wechsel jeweils gemeinsam ein Mitglied vor.
Gemäß § 8 b Abs. 3
des Aktionärsvertrages müssen die Aktionäre spätestens acht Wochen vor jeder
anstehenden Neuwahl des Aufsichtsrates den jeweils übrigen Aktionären
schriftlich ihren Wahlvorschlag/ihre Wahlvorschläge mitteilen. Diese
Wahlvorschläge sind von den Aktionären durch entsprechende Stimmabgabe in der
Hauptversammlung umzusetzen. Sofern eine Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgt,
sind die Aktionäre bei der Wahl zum Aufsichtsrat insoweit nicht gebunden. In
diesem Zusammenhang bittet die ENERVIE, die Wahlvorschläge spätestens bis zum 30.06.2010 bei ihr einzureichen, damit sie dann
die Aktionäre entsprechend unterrichten kann.
Der Aufsichtsrat der
Mark-E AG beendet seine Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Geschäftsjahres 2010 entscheidet. Es wird angestrebt, dass die
Amtszeiten der Aufsichtsräte der ENERVIE sowie der Mark-E AG im gleichen Jahr enden.
Zudem sollte eine personenidentische Besetzung erfolgen, um - wie
bisher -
gemeinsame Sitzungen der Aufsichtsräte der ENERVIE und Mark-E AG aus
zukünftig möglich zu machen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
