Beschlussvorlage - 0522/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der ENERVIE  -  Südwestfalen Energie und Wasser AG folgende Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

1.        Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

 

2.         

 

3.         

 

4.         

 

5.         

 

6.         

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2010.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Aufsichtsrat der ENERVIE  -  Südwestfalen Energie und Wasser AG ist neu zu wählen. Hierzu sind von der Stadt Hagen Vorschläge für die Hauptversammlung zu unterbreiten.

 

 

Begründung

 

Die Hauptversammlung der ENERVIE  -  Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE) hat am 06.08.2007 sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, neu gewählt. Daher ist in diesem Jahr eine Neuwahl erforderlich.

 

Die Stadt Hagen ist derzeit mit folgenden Mitgliedern im Aufsichtsrat der ENERVIE vertreten:

 

Herr Oberbürgermeister Jörg Dehm

Herr Wolfgang Röspel

Herr Dr. Stephan Ramrath

Herr Jochen Weber

Frau Brigitte Kramps

Herr Joachim Riechel

 

Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der ENERVIE besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern.

 

Da für die ENERVIE das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz, das Mitbestimmungsergänzungsgesetz und das Drittelbeteiligungsgesetz nicht gelten, werden grundsätzlich sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 96 Abs. 1 AktG von den Aktionären gewählt.

 

Zwischen den Städten Hagen und Lüdenscheid als den beiden größeren Aktionären der ENERVIE einerseits und den Arbeitnehmervertretungen der Mark-E AG und der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH andererseits existiert jedoch eine Vereinbarung zur freiwilligen Beteiligung von Arbeitnehmervertretern am Aufsichtsrat der ENERVIE, wonach die restlichen 7 Aufsichtsratssitze den Arbeitnehmervertretern zustehen.

 

Die Aktionäre haben sich zudem durch den Aktionärsvertrag vom 21.06.2006 untereinander gebunden.

 

Gemäß § 8 b Abs. 1 des Aktionärsvertrages stehen bei der Besetzung des Aufsichtsrates der ENERVIE der Stadt Hagen 6 Aufsichtsratsmandate, der Stadt Lüdenscheid 4 Aufsichtsratsmandate, der RWE Rhein Westfalen Netz AG 2 Aufsichtsratsmandate sowie der Stadt Altena und einem anderen kommunalen Aktionär jeweils ein Aufsichtsratsmandat zu. Diejenigen kommunalen Aktionäre, die keinen ständigen Sitz im Aufsichtsrat haben, müssen gemäß § 8 b Abs. 2 des Aktionärsvertrages Einigkeit über das von ihnen vorzuschlagende Aufsichtsratsmitglied erzielen und den Wahlvorschlag gemeinsam mitteilen. Danach schlagen die Städte Plettenberg und Halver im turnusmäßigen Wechsel jeweils gemeinsam ein Mitglied vor.

 

Gemäß § 8 b Abs. 3 des Aktionärsvertrages müssen die Aktionäre spätestens acht Wochen vor jeder anstehenden Neuwahl des Aufsichtsrates den jeweils übrigen Aktionären schriftlich ihren Wahlvorschlag/ihre Wahlvorschläge mitteilen. Diese Wahlvorschläge sind von den Aktionären durch entsprechende Stimmabgabe in der Hauptversammlung umzusetzen. Sofern eine Mitteilung nicht rechtzeitig erfolgt, sind die Aktionäre bei der Wahl zum Aufsichtsrat insoweit nicht gebunden. In diesem Zusammenhang bittet die ENERVIE, die Wahlvorschläge spätestens bis zum 30.06.2010 bei ihr einzureichen, damit sie dann die Aktionäre entsprechend unterrichten kann.

 

Der Aufsichtsrat der Mark-E AG beendet seine Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2010 entscheidet. Es wird angestrebt, dass die Amtszeiten der Aufsichtsräte der ENERVIE sowie der Mark-E AG im gleichen Jahr enden. Zudem sollte eine personenidentische Besetzung erfolgen, um  -  wie bisher  -  gemeinsame Sitzungen der Aufsichtsräte der ENERVIE und Mark-E AG aus zukünftig möglich zu machen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen