Beschlussvorlage - 0521/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

1.        den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 festzustellen,

2.        den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 zu billigen,

3.        der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen,

4.        dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen,

5.        als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Dortmund zu wählen.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG

1.        den bereits festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 zur Kenntnis zu nehmen,

2.        dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen,

3.        dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen,

4.        als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen,

5.        die Mitglieder dies Aufsichtsrates zu wählen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.06.2010.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 14.06.2010 ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab. Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.

 

Die Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu können der Begründung entnommen werden. Die Jahresabschlüsse 2009 der Gesellschaften werden ausführlich in der nicht-öffentlichen Vorlage 0498/2010 dargestellt.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes zuzustimmen.

 

 

Begründung

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG und die ordentliche Hauptversammlung der HST finden am Montag, dem 14. Juni 2010, um 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, statt.

 

Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.

 

Zu den ebenfalls stattfindenden Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen entsandt, da diese Gesellschaften im Alleineigentum der HVG stehen.

 

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG umfasst folgende Punkte:

 

TOP 1                        Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2009 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -16.883.269,09 EUR festzustellen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt.

 

 

 

TOP 2                        Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Konzernabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2009 in der vorgelegten Form mit einem Konzernergebnis von -16.709.358,48 EUR zu billigen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 1 und TOP 2:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und die Billigung des Konzernjahresabschlusses 2009 keine Bedenken. Die genaue Auswertung der Abschlüsse beinhaltet die Vorlage 0498/2010 im nicht-öffentlichen Teil.

 

 

 

TOP 3                        Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Geschäftsführer Christoph Köther für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

TOP 4                        Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 3 und TOP 4:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Entlastung des Geschäftsführers Christoph Köther sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

 

 

TOP 5                        Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG in Dortmund zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

 

 

 

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der HST umfasst folgende Punkte:

 

TOP 1                        Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Jahresabschluss, der Lagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates sind von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis zu nehmen. Beschlüsse sind hierzu nicht zu fassen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den vorgelegten Jahresabschluss 2009. Die genaue Auswertung beinhaltet die Vorlage 0498/2010 im nicht-öffentlichen Teil.

 

 

 

TOP 2                        Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstandsmitglied Christoph Köther für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

TOP 3                        Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 2 und TOP 3:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Christoph Köther sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

 

 

TOP 4                        Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2010

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG in Dortmund zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

 

 

 

TOP 5                        Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates (Aktionärsvertreter)

 

Begründung der Gesellschaft:

Da mit Ablauf der Hauptversammlung sämtliche zehn Aktionärsvertreter wegen Beendigung der satzungemäßen Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, sind auf Vorschlag der Aktionäre von der Hauptversammlung entsprechend neue Aufsichtsrats­mitglieder zu wählen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Rat der Stadt Hagen wurde in der Vorlage 0518/2010 gebeten, der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates zu unterbreiten. Inhaltlich wird auf diese Vorlage verwiesen.

 

 

 

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG sowie der letzten ordentlichen Hauptversammlung der HST am 25.05.2009 hat Herr Martin Erlmann teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen