Beschlussvorlage - 0518/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

 

1.        Herrn Techn. Beigeordneten Thomas Grothe (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

 

2.         

 

3.         

 

4.         

 

5.         

 

6.         

 

7.         

 

8.         

 

9.         

 

10.    

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.06.2010.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG läuft zum 14.06.2010 (Zeitpunkt der Hauptversammlung) ab. Daher ist ein Wahlvorschlag des Rates der Stadt Hagen erforderlich.

 

 

Begründung

 

Eine Nachwahl zur Besetzung des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG (HST) wurde nach der Kommunalwahl im September 2009 erforderlich, da vier Mitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehörten. Diese Nachwahlen galten nur für die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der HST endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit endet somit im Jahr 2010.

 

Daher ist nun eine komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates vorzunehmen. Derzeit gehören folgende Vertreter/innen der Stadt Hagen dem Aufsichtsrat der HST an:

 

1.        Herr Techn. Beigeordneter Thomas Grothe (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

2.        Herr Dr. Hans-Dieter Fischer

3.        Herr Rüdiger Ludwig

4.        Herr Michael Grzeschista

5.        Herr Friedrich Silbersiepe

6.        Frau Ellen Neuhaus

7.        Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach

8.        Frau Petra Priester-Büdenbender

9.        Herr Werner Sieling

10.   Frau Katrin Helling

 

Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der HST besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitglieder, wovon 10 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen Mitglieder werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gewählt.

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde Mitglied des Aufsichtsrates sein, sofern mehr als ein Vertreter durch die Stadt Hagen zu benennen ist. Durch den Rat der Stadt Hagen sind somit noch 9 Mitglieder der Hauptversammlung vorzuschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen