Beschlussvorlage - 0518/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag zur Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der
Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG folgende Vertreter bzw.
Vertreterinnen der Stadt Hagen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
1.
Herrn Techn.
Beigeordneten Thomas Grothe (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO
NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
14.06.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Amtszeit der
Mitglieder des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG läuft zum 14.06.2010
(Zeitpunkt der Hauptversammlung) ab. Daher ist ein Wahlvorschlag des Rates der
Stadt Hagen erforderlich.
Begründung
Eine Nachwahl zur
Besetzung des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG (HST) wurde nach der
Kommunalwahl im September 2009 erforderlich, da vier Mitglieder nicht mehr dem
Rat der Stadt Hagen angehörten. Diese Nachwahlen galten nur für die laufende
Amtsperiode des Aufsichtsrates.
Nach § 9 Abs. 2 der
Satzung der HST endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder spätestens mit
dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl des Aufsichtsrates beginnt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die
Amtszeit endet somit im Jahr 2010.
Daher ist nun eine
komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates vorzunehmen. Derzeit gehören folgende
Vertreter/innen der Stadt Hagen dem Aufsichtsrat der HST an:
1.
Herr Techn.
Beigeordneter Thomas Grothe (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO
NRW)
2.
Herr Dr.
Hans-Dieter Fischer
3.
Herr Rüdiger
Ludwig
4.
Herr Michael
Grzeschista
5.
Herr Friedrich
Silbersiepe
6.
Frau Ellen
Neuhaus
7.
Herr Dr.
Friedrich-Wilhelm Geiersbach
8.
Frau Petra
Priester-Büdenbender
9.
Herr Werner
Sieling
10. Frau Katrin Helling
Nach § 9 Abs. 1 der
Satzung der HST besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitglieder, wovon 10 Mitglieder
von der Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen Mitglieder werden unter
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern
bzw. Arbeitnehmerinnen gewählt.
Nach § 113 Abs. 2 GO
NRW muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde Mitglied des Aufsichtsrates sein, sofern mehr als ein Vertreter durch
die Stadt Hagen zu benennen ist. Durch den Rat der Stadt Hagen sind somit noch
9 Mitglieder der Hauptversammlung vorzuschlagen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
