Beschlussvorlage - 0490/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.   Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2009 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 10.117.234,16 € wird nach § 25 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

2.   Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 21.06.2010.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit der Vorlage soll der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen sowie über die Entlastung der Organe gefasst werden.

 

 

Begründung

 

 
Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2009 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung am 16.03.2010 festgestellt worden.

 

Der Jahresabschluss 2009 weist einen Überschuss in Höhe von 10.117.234,16 € aus.

 

Nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt der Rat der Stadt Hagen auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

 

Nach § 25 Abs. 2 SpkG hat die Vertretung des Trägers bei ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat nach § 15 Abs. 2 e) SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 16.03.2010 beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, dass der ausschüttungsfähige Brutto-Anteil in Höhe von 10.117.234,16 € an die Stadt Hagen ausgeschüttet wird.

 

Hinweis: Überwiesen wird von der Sparkasse Hagen der ausschüttungsfähige Netto-Anteil i.H.v. 8.516.181,86 €  (steuerbereinigte Version d.h., abzüglich 
15 % Kapitalertragssteuer: 1.517.585,12 € und  5,5 % Solidaritätszuschlag: 83.467,18 €).

 

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Hagen besteht für die gemeinwohlorientierten Teilpläne / Produkte (vor allem in den Bereichen Schule, Kultur, Soziale Sicherung, Sport, Kinder-, Jugend- und Familie) ein Gesamtzuschussbedarf von mehr als 62 Mio. €.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen und der Regelungen zum Nothaushaltsrecht sollen die Ausschüttungen ab 2009 zur teilweisen Abdeckung des Gesamtzuschussbedarfes für diese Bereiche verwendet werden.

 

 

Entlastung der Organe

 

Nach § 24 Abs. 4 SpkG ist der Rat der Stadt Hagen für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen finanzielle Auswirkungen zum Haushaltsplan.

 

 

Ausschüttungsfähiger Netto-Anteil: 8.516.181,86 €.

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen